Dringender Hilferuf !

  • moin moin


    mal was neues von der küste! meine karosserie habe ich ja nun bekommen. nur leider gibt´s da einen haken: der brief ist im dezember 2000 entwertet worden und somit ist das fahrzeug theoretisch nicht mehr vorhanden. bei der vorstellung meines problems beim tüv wurde mir gesagt, daß eine erneute zulassung nur dann geht, wenn ich vorher einen rohbbrief ( bei der zulassungsbehörde zu bekommen) und ein datenblatt vorlegen könnte. das datenblatt würde ich beim hersteller, unter vorgabe der fahrgestellnummer, ordern können. so sagte man(n) mir. klingt ja auch alles ganz logisch.
    das zweite problem besteht darin, daß die antriebseinheit für die karosserie aus einem ´98 mini stammt. weiß irgendwer,ob ich für diese kombination (karosserie xy mit motor aus ´98 mini) eine unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen kann
    zwecks tüvabnahme ?
    meine frage mit dem einschlagen der fahrgestellnummer des ´98 mini in die andere karosserie wurde kopfschüttelnd abgewiesen. es hieß:"bei solchem handeln würde ich den illegalen betrieb des fahrzeuges riskieren."


    nun an alle, die sich angesprochen fühlen, wer kann weiter helfen?


    gruß


    Mark Oliver Josephs

    minis macht man(n) heißer, indem man sie 10 cm abschneidet !

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