Zusatzscheinwerfer

  • Hilfeeeeeee!!!!!


    kann mir jemand helfen??
    Ich möchte gerne an meinem Mini Zusatzscheinwerfer
    vor dem Kühlergrill montieren.
    Nun meine fragen:


    Darf ich 4 Fernscheinwerfer montieren???
    oder muß es 2 Nebel + 2 Fern sein???


    Ich möchte nämlich die Scheinwerfer mit Standlich haben,
    nur leider habe ich bisher noch keine Nebelscheinwerfer mit
    Standlich gefunden.


    Hat jemand ne Adresse, oder Telefonnummer, wo ich so was
    bekommen kann, oder ob so was überhaupt zu bekommen
    und erlaubt ist???


    Besten dank

  • Bekommt man meines wissens nicht!


    Und ich kann mir auch nicht vorstellen das es erlaubt ist! :D


    4 Fernscheinwerfer (also insgesammt 6) geht nur wenn man eine bestimmte Lichtleistung nicht überschreitet.


    Aber erlich gesagt hat bei mir noch nie jemand nach den Scheinwerfer gefragt. Sind auch bei mir nachgerüstet, und ich denke mal das sie eingetragen werden müssten.
    Wie sieht das eigendlich bei den Fahrzeugen aus bei denen sie Original dran sind? Steht es da im Schein irgendwie drin? Kann ich mir nicht vorstellen! Also ist es doch irgendwie wurscht was man drauf schraubt! :D Zumindest solange man es nicht übertreibt!

  • Im Schein steht nix von Zusatzscheinwerfern, hab schließlich auch vier Stück.


    Vier Fernscheinwerfer geht nicht, weil nicht mehr als 4 Scheinwerfer auf einmal in Betrieb sein dürfen. Kurios, dass bei meinem Auto (und sicherlich bei allen Minis) die Hauptscheinwerfer, die Neblis und die Fernscheinwerfer zusammen angehen. Dann sind nämlich auch 6 Stück an. Naja, darf vielleicht, weil Nebel und Fernscheinwerfer, außer, wenn man über Feldwege brettert, wenig Sinn zusammen machen.


    Also: Vier gleiche Zusatzscheinwerfer geht nicht, weil dann der Hauptscheinwerfer aus sein müsste.

    Gruß Tom

  • Zitat

    Original geschrieben von TB79
    Im Schein steht nix von Zusatzscheinwerfern, hab schließlich auch vier Stück.


    Vier Fernscheinwerfer geht nicht, weil nicht mehr als 4 Scheinwerfer auf einmal in Betrieb sein dürfen. Kurios, dass bei meinem Auto (und sicherlich bei allen Minis) die Hauptscheinwerfer, die Neblis und die Fernscheinwerfer zusammen angehen. Dann sind nämlich auch 6 Stück an. Naja, darf vielleicht, weil Nebel und Fernscheinwerfer, außer, wenn man über Feldwege brettert, wenig Sinn zusammen machen.


    In meinem Schein steht auch nix drin. Hab auch die vier serien Zusatzscheinwerfer drin. Und das mit dein sechs Lichtern auf einmal ist wirklich ein rechtliches Problem. Weil man dürfte nur vier Stück auf einmal an machen. Also nicht von den grünen Männchen erwichschen lasssen wenn ihr mal wieder mit sechs Lichtern auf einmal durch die Nacht heizt :cool:

    Die schönste Verbindung zweier Punkte ist die Kurve (leider weiß ich neme wer das gesagt hat, war aber sicher ein Minifahrer)

  • Laut StVZO müssen die Nebelscheinwerfer beim Aufblenden ausgehen --> Also entweder Nebel oder Fern...
    (Gibt Ausnahmen: beim Mercedes funktioniert auch der ganze Tannenbaum auf einmal)


    Nebelscheinwerfer mit Standlicht ist nur erlaubt wenn die Nebellampen innerhalb der 400mm Grenze bis zur Fahrzeugseitenkante montiert sind, ansonsten nur mit Abblendlicht...


    Elektrisch gesehen:
    Nur mit Abblendlicht: den Steuerstromkreis des Nebellampenrelais plusseitig an Kl. 56b (Abblendlicht) und minusseditig an Kl.31 (Masse).
    Mit Stand- & Abblendlicht: den Releissteuerkreis plusseitig an Kl.58 (Standlicht), minusseitig an Kl.56a (Fernlicht).


    Eintragungspflichtig sind Zusatzscheinwerfer generell zwar schon, nur wird das beim Mini nicht nachgeprüft da wie gesagt beides rumrollt.

    Grüße,
    Christian

  • Zitat

    beim Mercedes funktioniert auch der ganze Tannenbaum auf einmal


    jo, bei BMW auch... *g*
    ich versteh aber den sinn dieses verbots nicht... mehr licht = mehr sicht, oder nicht?
    zumindest bei nacht ohne nebel mit fernli & nebli..


    bis denn

    Kein Mini - keine Signatur. :/

  • @ Smutje


    ...und beim Audi auch!


    BASTL

  • Da gibt es spezielle Regularien. Leider ist es schon ein Weilchen her, daß ich mich damit beschäftigt habe: es ging damals um die Montage von zusätzlichen Lichtern auf dem Dach (eines Land Rover).


    Eingetragen werden muß nix. Wenn ich mich recht entsinne, dürfen mehr als 2 zusätzliche Scheinwerfer zwar montiert, müssen aber mit Kappen (oder den Parisern) abgedeckt werden.


    Von einer Regelung in Sachen "Nebellicht muß ausgehen wenn Zusatz-Fernlichter an sind" habe ich noch nie etwas gehört...

    Fips auf der Pirsch! 109.gif ACHTUNG: Gefährliches Halbwissen!


    RiP Fips 1974 - 2010...unvergessen



  • StVZO: III. Bau- und Betriebsvorschriften, 1. Allgemeine Vorschriften, §52


    da kann man die bestimmungen nachlesen, allerdings habe ich auch nix darüber gelesen, dass nebel & fern nicht zusammen leuchten dürfen...


    naja, ich habs noch so gelernt und bei meinem mini sind sie auch so geschaltet


    is ja auch wurst, kennen sich eh die wenigsten cops mit aus...
    aber wenn man seine spritleitung durch den innenraum legt, dann flippen sie aus (obwohls erlaubt ist)...


    --> http://www.stvzo.de

    Grüße,
    Christian

  • also ich hab bei meinem die 4 Zusatzscheinwerfer (2 Fern in der Mitte, 2 Nebel außen) selbst montiert...kostet so um die 400 Märker ... is auch nich sooo das Problem mit der elektrik, hab da nich soo viel ahnung von und das trotzdem hingekriegt...


    Bei mir leuchtet auch der "volle Tannbaum", wenn ich Nebellicht anhab und Fernlicht dazu anmach....hoffentlich hat TÜV da nix gegen, mal sehn im August 2003 muss ich erst wieder hin ;)


    Standlicht...glaub nich das das geht...weil die Zusatzscheinwerfer übern Relai geschaltet werden, d.h. die würden volle Kanne leuchten...dat wär ja kein Standlicht mehr...naja stehen würde das auto...aber längerfristig, wenn die Batterie denne alle is :D :D :D

    Have you tried turning it off and on again ?

  • hier die ultimative Information:


    Gesetzestexte gibt´s unter http://www.verkehrsportal.de


    Thema Licht und Zusatzscheinwerfer unter


    StVO §17 (allg.) und StVZO § 49a, 50 u. 52


    soweit zum schlaumeiern.;)
    Zum Thema Licht an - Licht aus gabs früher eine Regelung in der StVZO die ich aber heute nicht mehr gefunden habe.


    Macht aber trotzdem Sinn, nur mit Standlicht und Nebel sieht man wirklich mehr als mit allem was zusätzlich an ist!


    Die Nebelscheinwerfer holen sich bei der Werkstattverdrahtung die Masse des Relais (Nebelscheinwerfer) vom "Plus" (Glühfaden) der Fernscheinwerfer - somit hat der Fernscheinwerfer 2x gleiches Potenzial (plus) und der angeschlossene Scheinwerfer geht aus. - Simpel nich war:D
    Natürlich nicht so schön bei Lichthupe, da sollen doch alle sehen was der Akku hergibt! :D :D :D

    Gruß Wb (Miniopa*)


    *infiziert seit dem Besitz eines Austin Morris 1300

  • kuhl, den trick wußte ich auch noch nich ;)
    Die erdung des Relais ans Plus der Fernlichter...klasse idee...
    mal sehn, vielleicht mach ich dem ma, wenn ich zoit hab...

    Have you tried turning it off and on again ?

  • hey ihr seid echt super
    vielen dank für eure super nette und schnelle hilfe.
    das ist echt das beste forum das ich kenne.
    macht weiter so.


    gruß daniel :)

  • @hollowman, wenn du noch hilfe brauchst, falls du die anbauen willst, kann ich dir (ne etwas schlechte Kopie, aber immerhin) nen schaltplan von nem 91er Mini zuschicken und falls du Fragen hast, her damit...ich hab die selbst angebaut...

    Have you tried turning it off and on again ?

  • upsi, meinte 90er Mini ;)
    aber seh grad, dass du nen 91er Mini hast...kuuuhl...denne kommt das ja tatsächlich fast hin... ;)

    Have you tried turning it off and on again ?

  • Das mit den 4/6 Aufblendlichtern geht!! Hab ich auch gemacht!! Damit brenne ich ein Loch in die Nacht!!!! :)
    Noch Fragen:cooperfanquboot.com

    Zu viel Power gibts nicht,auch nicht wenn sich der Asphalt wellt :-)!!!

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