Wenn ich mein Fahrwerk verändern will...

  • ...möcht ich auch den TÜV-Segen haben.
    Doch für was bekomm ich eigentlich TÜV und was bedeutet "mit TÜV"??


    Ich lese oft, dass es für Hi-Li und Negativ-Kits TÜV gibt, doch gilt das auch für dei vorderen Negativarme und für die entsprechenden Stoßdämpfer???


    Und was bedeutet das dann? Sind da Teilegutachten dabei oder sogar ABEs, oder brauch ich ne (teure) Einzelabnahme für das entsprechende Teil oder geht das gar durch den "Haus-TÜV" eines Tuners???


    BASTL

  • Hi,


    wenn "mit TÜV" dasteht, ist eine ABE dabei, mit der man das entsprechende Teil dann beim TÜV eintragen lassen kann. Ohne ABE geht's dann nur per Einzelabnahme, die natürlich wesentlich teurer ist (vor allem muß man beim TÜV erstmal jemanden finden, der sich damit auskennt und die Eintragung somit auch vornehmen kann).
    HiLo's gibt's nicht mit TÜV, Stoßdämpfer brauchen nicht eingetragen werden.


    Gruß
    Michael

  • Kann es sein dass du etwas durcheinander gewürfelt hast???


    Die Hi-Lo's können eingetragen werden, wie ich schon gelesen hab, genauso wie die Adjusta-Rides z.B. bei Minispeed.


    Mit TÜV heißt noch lange nicht, dass eine ABE dabei ist. Das wäre auch im normalfall schwachsinnig, da eine ABE logischerweise mit TÜV ist, sonst würde das zu verbauende Teil nicht den Richtlinien der StVZO entsprechen.
    Und dazu brauch ich nicht zum TÜV fahren, da ne ABE keine TÜV-Abnahme benötigt (darum heißt es ja ABE :D :D )


    Und dass es sonst nur mit Einzelabnahme geht stimmt auch nicht! Die andere Alternative, die auch nicht so teuer ist, ist wenn ein Teilegutachten dabei ist udn der TÜVler das entsprechende Teil durch das (anerkannte) Gutachten einträgt. Und da ist es auch egal ob der sich auskennt oder nciht, da in dem Fall nur das Gutachten zählt.


    Trotz allem, weiß ich jetzt immer noch nicht, wie es jetzt bei Hi-Lo's und Negativ-Kit's aussieht....


    Hi Leutz!! Ihr habt die Dinger doch alle drin. Und manche auch mit TÜV!! Also sagt mal was.


    BASTL

  • Dem bin ich mir Bewusst. Hatte schließlich mehrere Gespräche hinter mir und zwei TÜV-Termine, um den K&N im Brief stehen zu haben!!


    BASTL

  • Hab ich vorhin in der Eile vergessen... :headshk: :headshk: :headshk:


    Darum intressiert es mich ja, ob solch ein Teilegutachten beiligend ist.
    Dies würde die ganze Sache des Eintrags deutlich vereinfachen.


    BASTL

  • Und genau um das geht es mir!!
    Das mit den Hi-Lo bezweifle ich. Das geht wohl nur mit Einzelabnahme (sofern das heutzutage noch möglich ist) , aber Negativkit gibt es z.B. laut Minimotorsport "mit TÜV"


    Hallo Michael alias Minimotorsport. Sag mal bitte was!!


    Und wie ist das dann mit passender Spurverbreiterung?? Gibt es dafr auch nichts??


    BASTL

  • Es gibt sehr viele Möglichkeiten wie man mit dem Thema TÜV umgeht:


    Wer gerne am liebsten für jedes Teil das an sein Auto kommt eine ABE haben möchte, soll sich einen Golf kaufen.
    Auf diesem Teilemarkt sind die Stückzahlen und die Umsätze so hoch, das sich Gutachtengebühren von 5000 - 10000 EUR für Hersteller und Vertrieb immer noch lohnen.


    Allen anderen sei gesagt, es ist möglich fast alles Einzutragen, wenn man die nötige Gedult hat und sich nicht scheut mal 1000km für eine Eintragung zu fahren.


    Es gibt im Bereich Mini fast nichts was nicht schon mal irgend- jemand Irgendwo eingetragen bekommen hat. Die Schwierigkeit ist nur diese Leute zu finden. Einen super Platz dafür ist dieses Forum (gruß an sören), aber auch nationale und internationale Mini Treffen.


    BRIEFKOPIE:
    Eine Briefkopie dient einem Vollingenieur (nur die dürfen das) des TÜV (alte Bundesländer) oder der DEKRA (Neue Bundesländer) als Arbeitsunterlage und ein Prüfer, der Lust und Zeit hat, wird einem die Eintragung damit nicht verwehren.


    TEILEGUTACHTEN:
    Sind Prüf- oder Musterberichte älter als der 1. Januar 1994, haben sie keine Geltung mehr. Sie können aber noch als Grundlage für eine Einzelabnahme dienen.
    Prüf- oder Musterberichte, die zwischen 1994 und dem 31. Dezember 1996 erstellt worden sind, müssen zusätzliche Bedingungen erfüllen. Hierher gehören die Ausfertigung oder Gegenzeichnung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen sowie die Einführung eines Qualitätssicherungssystems beim Hersteller des betreffenden Teils.
    Teilegutachten gemäß der StVZO-Anlage XIX sind weiterhin gültig. Hier wird jedoch immer eine Abnahme der Montage durch einen anerkannten Sachverständigen gefordert. (Quelle: TÜV)


    Hier noch eine kleine Liste was bei mir mit/ohne TÜV etc. erhältlich ist:


    per Briefkopie: HILO , Lenksäulenversteller , RC40 , 6J10 Original MiniLite , Turbo , 12" Vierkolbenbremse , 1300er Umbau , 95PS , 60PS 1000er , Überrollbügel , Sportlenkrad im MPi ,....


    Gutachten: Negativ vorn/hinten , AHK , K&N , div. Felgen , Bastuck , ANSA , Supersprint ...

  • Hi, super besten Dank!!!!


    Das hilft mir weiter. Dann dürfte einem zukünftigen Fahrwerksumbau (mit TÜV) nichts mehr im Wege stehen... :D :D :D :D


    BASTL

  • Kann ja sein, dass es nur ein Spleen vom TÜV Südwest ist...
    die waren schon immer bissel strenger als andere.


    Abhilfe: Bei 'nem Tüv aus 'nem anderen Bundesland nachfragen. Anscheindend soll der TÜV Bayern nicht so streng sein....


    Grüße


    Andreas

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • BASTL:


    Hatte da wirklich was durcheinandergewürfelt (Teilegutachten mit ABE). Wenn Du in meinem Text ABE mit Teilegutachten ersetzt, paßt's auch. :rolleyes:


    @VeitsWorld:


    Frag mal bei "Mini Parts & Service" in Gauting bei München nach. Das ist ja entfernungsmäßig vielleicht noch machbar von Dir aus.
    http://www.minipartsservice.de/
    Die habe ich auf der Oldtimer Classic gesprochen und die sagten, daß sie einen Prüfer haben, der z.B. HiLo's per Einzelabnahme einträgt. Ich weiß aber nicht, was genau der alles abnimmt und einträgt.


    Gruß
    Michael

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