fahren mit 17...

  • hab da mal eine frage...


    die englaender duerfen ja nun schon mit 17 jahren den fuehrerschein machen...
    duerfen die dann auf deutschen strassen fahren? weil in D darf man ja erst mit 18 fahren...
    aber gilt das eben auch fuer auslaender die legal eine fahrerlaubnis in ihrer heimat erworben haben?


    kriege da des oefteren anfragen, speziell auch wegen der silverringrally...


    waere schoen, wenn ich da eine info kriegen koennte (vielleicht mit quelle?) und nicht nur meinungen... ;)


    muchas gracias :D

    The whole is greater than the sum of its pieces...


  • Zitat von ADAC


    Umfang der Fahrberechtigung
    Der Umfang der Fahrberechtigung in Deutschland entspricht der des ausländischen Führerscheins. Damit richtet sich auch das Mindestalter nach dem Führerscheinrecht des Ausstellerlandes (z. B. englische Führerscheine für Pkw ab Vollendung des 17. Lebensjahres). Enthält die ausländische Fahrerlaubnis Beschränkungen oder Auflagen, so gilt dies auch für die Fahrberechtigung in Deutschland. Ein Überschreiten der ausländischen Fahrberechtigung stellt nach deutschem Recht ein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG dar. Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A1, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in Deutschland nur Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h fahren.




    http://www.adac.de/Recht_und_R…D=2849&SourcePageID=10225

    Comments may contain traces of irony.

  • Umfang der Fahrberechtigung
    Der Umfang der Fahrberechtigung in Deutschland entspricht der des ausländischen Führerscheins. Damit richtet sich auch das Mindestalter nach dem Führerscheinrecht des Ausstellerlandes (z. B. englische Führerscheine für Pkw ab Vollendung des 17. Lebensjahres). Enthält die ausländische Fahrerlaubnis Beschränkungen oder Auflagen, so gilt dies auch für die Fahrberechtigung in Deutschland. Ein Überschreiten der ausländischen Fahrberechtigung stellt nach deutschem Recht ein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG dar. Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A1, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in Deutschland nur Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h fahren.

    "So lange mein Chef tut als würde ich viel verdienen,
    tue ich so, als würde ich viel arbeiten".


    frei nach dem Motto:


    "Wer den ganzen Tag arbeitet, hat keine Zeit zum Geld verdienen"


    ...is sogar was dran :rolleyes:

  • grossartig!!


    wusste doch, dass ich mich auf euch verlassen kann... ;)

    The whole is greater than the sum of its pieces...


Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!