Achse mit Löcher (Viele Löcher)

  • Hallo weiß jemand ob ich die Hinterachse schweißen darf wenn sie durchgerostet ist oder bekomme ich da ärger mit dem Tüv?
    Danke schon mal

  • Hinterachse?:confused: Oder meinst du den Hilfsrahmen? Hast du schon mal unter deinen Mini geschaut?;)

    Bremsen macht die Felgen dreckig!

  • Also ich hab meinen Rahmen geschweißt weil ich zu faul war den zu wechseln, Tüv hat nicht gemeckert.


    Aber schweißen nicht bäbben ;)

    Auf Erfahrung vertrauen




  • Oft ist das Eine Vorschrift = Geboten oder aber auch 'Erlaubt', die Vernunft kann aber auch eine anderslautende Entscheidung nahelegen.


    In diesem Falle nicht, da sind Vorschrift und Vernunft deckungsgleich.


    --Es ist verboten am Hilfsrahmen Reparaturschweißungen vorzunehmen !
    (Daß ein Prüfer es nicht bemerkt hat, das ändert die Vorschrift nicht)


    --Es ist nicht sinnvoll, an einem Hilfsrahmen zu schweißen. Wenn die Korrosion soweit fortgeschritten ist, daß ein Mängelbericht zu erwarten ist, dann hat der Rahmen einen Zustand erreicht, wo er ausgetauscht gehört.
    Gründe:
    a)Ist er an einer Stelle schlecht, dann ist er an anderen Stellen nicht besser.
    b)Es gibt Stellen, die sind als Reparaturschweißung quasi nicht vernünftig erreichbar. Zudem sind die doppellagig.
    c)Reißt ein Hilfsrahmen an einer solche Stelle, dann kann eine Schwinge quasi führungslos werden, bzw. taucht ein Hinterrad 'von jetzt auf gleich' im Radkasten ab, was sehr gefährlich ist. Vorzugsweise paßiert soetwas, wenn Druck auf dem Rahmen ist, was bei schneller Kurvenfahrt paßiert.
    d)Ein hinterer Hilfsrahmen kostet relativ so wenig, daß auch aus finanzieller Sicht überhaupt keine Verlockung besteht, Dummheiten zu machen.


    Andreas Hohls

    Alle Beiträge verstehen sich als rein sachliche Aussage und tolerieren Meinungen und Vorlieben eines Jeden, auch wenn sie konträr entgegenstünden.

  • Na ja, das mit dem nicht dürfen ist so eine Sache.


    Wir reden hier von einem Hilfsrahmen und nicht von einem Fahrwerksteil im Sinne von Federbeinen, Querlenkern etc.


    Das man den Rahmen gar nicht schweißen darf und ein TÜV Prüfer eine solche Reparatur ablehnt (ablehnen muss) ist nicht richtig.


    Grundsätzlich würde ich auch eher zu einem neuen Rahmen greifen, gerade die üblichen Rostherde am Hilfsrahmen lassen sich aber problemlos und vollkommen fachgerecht instandsetzen, da sie weitab von den Lenkeraufnahmen auftreten.


    Wie gesagt, finanziell ist das alles nicht unbedingt sinnvoll.
    Unmöglich oder gar verboten ist es aber auch nicht.

    rules are for the interpretation of wise men and the obedience of fools

  • Zitat von Andreas Hohls

    --Es ist verboten am Hilfsrahmen Reparaturschweißungen vorzunehmen !
    (Daß ein Prüfer es nicht bemerkt hat, das ändert die Vorschrift nicht)



    Und was Herr Hohls ist wenn man vom Prüfer dazu aufgefordert wird, die entsprechenden vergammelten Stellen mit einem Schweißgerät zu reparieren?


    Ganz ehrlich, oft sind die Hilfsrahmen an Stellen löcherig an denen sie keine oder nur eine untergeordnete tragende Funktion haben. An diesen Stellen würde ich jederzeit wieder zum Schweißgerät greifen. Denn wenn es so verboten ist was ist dann mit Änderungen am Hilfsrahmen um anderen Motoren zu verbauen?
    Auch gegen eine korrekte sauber durchgeführe Reparatur an den tragenden Teilen spricht aus meiner Sicht ebenfalls ncihts, wenn es gut ausgeführt wird!


    dietmar

    Adding power makes you faster on the straights. Subtracting weight makes you faster everywhere. (Colin Chapman)

  • schweißen zieh ich vor umbau, klar ist ein neuer besser aber auch n paar stunden Arbeit. Schwingen wechseln, Bremsleitungen danach entlüften....


    Hoffen das die Schrauben zur Karosse hin aufgehen, sonst darf man noch mehr Arbeit reinstecken....


    Neee das wärs mir nicht wert..... vorallem nicht bei nem Alltagsmini

    Auf Erfahrung vertrauen




  • Daß ein Prüfer seine Arbeit nicht kann ist ja nicht überraschend, weil es in jedem Beruf welche gibt, die diesen Beruf besser nicht ausübten.
    Das ändert indes die rechtliche Vorschrift und Grundlage nicht.


    Und in der Ursprungsfrage hieß es :"darf ich schweißen, oder bekomme ich Ärger'


    Und somit waren nicht persönliche Einstellungen nachgefragt sondern ob mehrheitlich zu erwarten ist, daß.....................
    Und 'das' ist mehrheitlich zu erwarten.


    Der Hinweis darauf, daß das Schweißen wenig sinnvoll und zudem eine Erneuerung kostengünstig ist. das ist dann nur noch eine Erweiterung im Sinne der psychologischen Hilfestellung die ungewünschte Kröte zu schlucken, ohne sich zu ärgern.


    Andreas Hohls

    Alle Beiträge verstehen sich als rein sachliche Aussage und tolerieren Meinungen und Vorlieben eines Jeden, auch wenn sie konträr entgegenstünden.

  • ....... es sollte wirklich nicht am hinteren hilfsrahmen geschweisst werden da man ihn immer nur "flicken" kann aber NIE wirklich reparieren kann


    und das sollte natürlich auch keinen tüv bekommen ........


    selbst ich wechsel einen vergammelten hinterachsrahmen gegen einen neuen aus (obwohl ich mir das schweissen zutrauen würde)


    und selbst wenn ich ihn versuchen würde zu reparieren dann müsste ich ihn dafür ausbauen um das auch nur ansatzweise vernünftig zu machen ..... ;)










    PS ; ich erinner mich noch an ein treffen in xanten labbeck wo schrottpeter mit nem pick up .................. :rolleyes: :D


    dank adac schutzbrief doch noch nach hause gekommen ist ......

  • kleine "Unregelmäßigketen" würd ich schon selber zuschweisen, kommt halt drauf an wie der Gesammtzustand des Rahmens ist. Ich denke wenn man die Fähigkeit hat zu schweisen sollte man auch die Fähigkeit haben den Gesammtzustand zu beurteilen. Jedenfalls ist zum Beseitigen kleiner "Unregelmäßigketeiten" meiner Meinung nach überfhaupt nichts einzuwenden. Wenn der Verfall jedoch schon soweit fortgeschritten ist das richtige Löcher zum Vorschein kommen dann ist Ersatz angeraten, da muss ich Andreas recht geben.
    Zumindest für den Tüv mal eben zuschweißen und sich danach aber zügigst auf die Suche nach einem neuen machen.

  • Der Frage-Steller weist schon auf VIELE Löcher hin - da ist doch wohl von auszugehen, dass an dem Rahmen keine Substanz mehr hängt... von daher bleibt es wohl sowieso bei einem Austausch - wenn der Prüfer den zusammengebratenen Klumpen entdeckt, verweigert er sowieso die erfolgreiche Prüfung und man hat den Teil der Arbeit mindestens vergeblich gemacht...


    Shorty, der auch mal so einen Hinterachsrahmen mit mini T. "ausgebaut" und dann zusammengefegt hat *schauder*

    Mini - it`s a state of mind...

  • Am hinteren Rahmen zu schweißen ist ungefähr so sinnvoll wie am Auspuff zu schweisen. Es ist dann wieder dicht aber auf dauer kommt ein anderes Loch zum Tragen. Die Dinger rosten dich von INNEN, wie will ich das denn durch von AUßEB aufgeschweiste Bleche verhindern?!
    gibt dich schon für 100 Euro einen neuen, in England zumindest. Keine Ahnung was der hier kostet.
    Und außerdem der Vergleich mit den Rahmen von wirklich alten Autos hingt. Denn sloche sind meist unersätzlich und werden trotzdem sehr oft auch ausgetaucht!

  • Rahmenschweißen war bis in die 70'er hinein verboten. Dies war der Grund warum mein Vater seinen bis dato liebevoll gepflegten Adler Trumpf Junior Bj. 1938 Ende der 60er verschrotten mußte.
    Laut Aussage meines Prüfingenieurs ist rahmenschweißen heute erlaubt. Vorausgesetzt, die Arbeit wird von einem Fachmann erbracht (mit Schweiß-Schein [genaue Bezeichnung ist mir leider wieder entfallen]). Demzufolge müsste der Prüfer eigentlich einen Nachweis bzw. eine Bescheinigung des Schweißers verlangen.....


    Ungeachtet dessen ist der Rat von Andreas unbedingt empfehlenswert.
    Auch wir haben mal einen Mini mit frischem TÜV gekauft, bei dem der Hilfsrahmen kurze Zeit danach durchbrach. Fatale Situation, gottseidank in der Stadt bei einem heftigen Schlagloch....


    Wer hier anfängt zu sparen spart am falschen Ende. Verzichtet lieber auf Chrom und sonstigen Schnickschnack, auf Basstürk und WumWumanlage...


    Gruß Stefan

  • Im Grunde ist es müßig eine Diskussion bis zum Ende zu führen, wenn es nur darum ginge, alle Teilnehmer zu überzeugen.
    Diese Frage 'darf ich, oder darf ich nicht' wird aber immer wieder in Verbindung zum Beispiel mit dem hinteren Hilfsrahmen gestellt und somit ist es von übergreifendem Interesse, vermute ich.


    Also:
    Direktor Dipl. Ing. Fromund Kaup vom TÜV Bayern e.V. führt aus in der Publikation 'Schweissen an Kraftfahrzeugen', Herausgeber TÜV Bayern e.V.,in dem Abschnitt 'C Instandsetzungsschweißen', was eine Korrosionsreparatur zweifelsohne ist,


    1.1. Schweißen an bauartgenehmigungspflichtigen Teilen oder Teilen, die für die Verkehrssicherheit maßgeblich sind
    (was auf das Produkt 'Hilfsrahmen' gewiß zutrifft)


    Aus Gründen der Verkehrssicherheit dürfen Fahrzeugteile, die für die Verkehrssicherheit entscheidend sind...........................nicht instandgesetzt werden, sondern müssen durch neue ersetzt werden.
    Durch Instandsetzungsschweißungen an diesen Teilen erlischt die Baurtgenehmigung.


    Nun ist der Erscheinungstag 1982 für viele Leser hier sicher schon 'antiquarisch', jedoch haben sich Bestimmungen dieser Art in der geübtebn Praxis eher verschärft, als daß sie liberaler geworden wären.


    Und zudem ist es ja auch wohl eher nur von populärwissenschaftlichem Interesse 'wo das denn eigentlich steht', denn die bisherigen Beiträge wiesen ja wohl mehrheitlich aus (auch von professionellen Blechbearbeitern wie 'MINI T'), daß die Vernunft diese Handlungsanweisung ohnehin nahelegt.
    Und damit ist es dann von dieser Seite hier auch gut zu diesem Thema.


    Andreas Hohls
    P.S.: Sehe gerade nach Einstellung (die Bearbeitung dauerte durch ständige Unterbrechung sehr lange) den Beitrag von 'Stefan Estate'. Ja, das könnte durchaus sein, daß durch modernere Schweißmethoden von 1982 bis jetzt, 2006, eine Instandsetzungsschweißung zum Beispiel bei Abrißen oder nach Überbeanspruchungen möglich würde. Sicher aber nicht, weil Korrosion die Struktur des Nebenrahmens angegriffen hat. Und ganz sicher in jedem Falle nur mit zertifiziertem Schweißer, bei ausgebautem Rahmen usw.
    Über Sinnhaftigkeit dieses Unterfangens wäre genausowenig nachzudenken, wie über ein Kosten/Nutzen Verhältnis.

    Alle Beiträge verstehen sich als rein sachliche Aussage und tolerieren Meinungen und Vorlieben eines Jeden, auch wenn sie konträr entgegenstünden.

  • Zitat von minifahrer a.D.

    Im Oldtimermarkt Sonderheft Blechbearbeitung ist ein ganzes Kapitel dem TÜV-gerechten Schweißen gewidmet und auch zum Schweißen von tragenden Teilen, sprich Rahmen. Glaube nicht, daß sich die Leute von der Redaktion die Arbeit mit einem Artikel und einer Fotoserie machen, wenn man damit nicht durch die Prüfung kommt.


    Wer also sachdienliche Hinweise zu dem Thema hat, möchte mich belehren, ansonsten ist kein Grund für weitere Kritik gegeben.



    ("hortus" anwesend??? ) :rolleyes:


    ich hoffe ich bekomme jetzt nicht wieder ärger .........


    aber ich halte von der zeitschrift oldtimer markt und praxis rein gar nichts .....


    die dürfen keine plackete kleben und die übernehmen keine haftung wenn du bei den "tips" dort einen fehler gemacht hast oder wenn er durch den bericht gemacht wurde ....


    wenn oldtimer markt und praxis sagen dass das so ist ....heisst das noch lange nicht das es auch so ist .....



    frag beim tüv nach wenn du wissen möchtest was du wie schweissen darfst ;)



    ....nein ich werde an keiner weiteren "grundsatzdiskusion" zur oben genannten zeitschrift teilnehmen .... :D :D

  • Schade eigentlich, daß ich Hinterachsrahmenschweißen so doof finde, wie Auspuffschweißen.


    Sonst hätte ich sicherlich noch einen Schrottrahmen aufbewahrt und wir könnten eine lehrreiche kleine Bildergeschichte zum Thema machen.


    So ganz ohne Ansichtsmaterial können wir zwar noch trefflich diskutieren was geht, was darf, und was nicht - eine Antwort auf die originäre Frage kommt dabei nicht zustande.


    Also: Kann einer von Euch mit Bildern aushelfen ?

    rules are for the interpretation of wise men and the obedience of fools

  • Zitat von minifahrer a.D.

    Es gab (1994) die Aufforderung zum fachgerechten Beseitigen und Schließen.


    das sagt doch alles aus .... es muss durch fachgerechte reperatur in den zur verwendung vorgesehen urzustand gebracht werden
    heisst es muss die anliegenden kräfte und verwindungen auch wider genauso wie vorher aufnehmen können


    Zitat

    1.1. Schweißen an bauartgenehmigungspflichtigen Teilen oder Teilen, die für die Verkehrssicherheit maßgeblich sind


    Bei selbsttragenden Karoserien müßte man demzufolge für einen neuen Schweller schon eine Bescheinigung von einem Fachmann (mit Schweißerpaß) erbringen, was ich in der Praxis so auch noch nicht erlebt habe.


    ich habe aber schon sehr oft erlebt dass leute mit "stümperhaft" verbratenen schwellern wieder nach hause geschickt wurden und zur nachuntersuchung mussten (nach fachgerechter reperatur) ;)


    und ichhab schon kabrios gesehen die wegen schlecht geschweisster schweller gar still gelegt wurden ............ also alles gar nicht sooooo weit entfernt ..



    übrigens wird auch grade im bereich schweller drauf geachtet das das richtige blech eingschweisst wird ....... (materialstärke kantung usw ...)


    auch wenn der "schweisserschein" nicht mehr vorgelegt werden muss so wird doch auch kontroliert auf welche art geschweisst wurde und ob die punkte auch halten ..... zu stark "vermatschte" schweissnähte ("was des meisters hand nicht ziert wird mit paste zugeschmiert" ) werden auch gerne mal freigekratzt bei der tüv untersuchung ... :D

  • das schweißen an Rahmenteilen und Sicherheitsrelevanten Teilen nicht erlaubt sei ist QUATSCH


    Mir haben auch schon Prüfer erlaubt Hinterachsrahmen zu schweißen



    Es ist aber im allgemeinen eher Hersteller bezogen, d.H. wenn der Hersteller das Schweißen und ausbessern oder reperieren frei gibt ist das so, ebenso sollte er es verbieten darf man es natürlich nicht so ohne weiteres!!


    Gibt es nun aber weder eine Herstellerfreigabe oder Verbot, wird es dem jeweiligen Prüfer überlassen sein, ob er es zuläßt oder anerkennt.




    Bei der selbsttragenden Minikarosse wäre nach Andreas Meinmung nach nahezu immer ein Schweißgutachten erforderlich, oder es müßte zumindest der Schweißer ein spezielles Zeugniss nachweisen.
    Sorry, aber das sehe ich eindeutig als Blödsinn an




    z.B. gab es von Landrover Repblechteile für den Leiterachsrahmen, also ist es dort eindeutig zulässig






    nun aber zurück zum Fragesteller: sollte es nur partiell sein, sehe ich persönlich darin kein Problem, sollte es aber größer sein, tausche den Rahmen lieber aus (der rest gammelt schneller als du denkst und dann kommt der ADAC:rolleyes:





    EDIT: natürlich sollte es alles ordentlich und "Fachgerecht" ausgeführt werden

    Gruß Peter


    a fool with a tool is still a fool


    PS schraube und fahre seit 85 Minitechnik

  • Ich danke allen die mir hier geantwortet haben
    Da ich Fachschweißer bin und somit die nötige erfahrung habe so ein bischen blech zu schweißen werde ich es tun . Da er nur an gut zugänglichen Stellen löchrig ist und Alltagsauto wirds auch keins mehr eher was für besondere Tage
    Gruß Sascha

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