§21 abwann nicht mehr notwendig ?

  • Hi Leute wenn man ein Auto hat das über eine bestimmte zeit abgemeldet war ist ja der Brief verfallen und man muss eine Vollabnahme machen glaube
    §21


    jetzt wird aber soweit ich weis diese Regelung bald abgeschaft so das ein normaler Tüv ausreicht um das Fahrzeug wieder in Betrieb zu nehmen ...
    so könnte ich dann bei uns in Bayern auch zur Dekra gehen und das dort erledigen lassen
    weis einer wann das soweit ist ?


    Danke

  • Hi ist das jetzt die neue regelung oder bist du der meineung das das schon immer so ist ? wenn ja dann stimmt das nicht !
    hatte das problem nämlich schon öffters da reicht keine normale HU !
    war ja selber bei der Dekra die meinten aber ende 2006 das sich da demnächst was ändern soll ! wenn diese änderung schon eingetreten ist, ab wann ist sie dann aktiv ab dem 1.1.2007


    MFG

  • nach längerem Abmelden (1Jahr) ist eine VOLLABNAHME erforderlich, die ist recht umfangreich, da sollte alles gecheckt werden. Die Durchgefahr ist recht hoch. Das soll jetzt geändert werden (meines Wissens 1.4.07) und gilt dann aber nur für Fahrzeuge die ab 1.4 stillgelegt werden. Gruß aus Mainz René Die Vollabnahme konnte man früher umgehen, in dem man das Fahrzeug einfach angemeldet liess, das wurde aber auch abgeschafft, angemeldete Fahrzeuge, bei denen der Tüv länger abgelaufen ist (unter Vorbehalt 1 Jahr) müssen auch zur Vollabnahme.

  • Hi,

    Zitat von Harleyherbert

    Die Vollabnahme konnte man früher umgehen, in dem man das Fahrzeug einfach angemeldet liess, das wurde aber auch abgeschafft, angemeldete Fahrzeuge, bei denen der Tüv länger abgelaufen ist (unter Vorbehalt 1 Jahr) müssen auch zur Vollabnahme.


    seit wann? 2005 war das noch nicht, da habe ich meinen angemeldeten Van mit 2,5 Jahren abgelaufenem TÜV zur HU gebracht (und bin im 1. Versuch durchgefallen, aber das ist 'ne andere Geschichte).


    Gruß,
    Peter

  • Zitat

    angemeldete Fahrzeuge, bei denen der Tüv länger abgelaufen ist (unter Vorbehalt 1 Jahr) müssen auch zur Vollabnahme.


    Wei mein Vorredner schon schrieb (also dann eher Vorschreiber...) War das bei mir auch so. Hatte 23 Monate den HU-Termin vom Motorrad überzogen.
    Der Prüfer sagte mir,d aß wenn ich erst nächsten Monat käme, würde ich mir die Rückdatierung sparen und ganz normal frisch HU kriegen.
    also erst einen Monat später wieder hin....


    Dieses sog. Vollgutachten ist jetzt nicht wirklich sooooo Hammermäßig.
    Es kostet etwas mehr (ca. doppelte HU-Gebühr) und wirklich wesentlich strenger ist das auch nicht.



    Der Kfz-Brief verfällt aber unter keinen Umständen. Damit weist sich das Auto ja schließlich aus. Du verlierst ja auch nicht deine Staatsbürgerschaft, nur weil dein Perso 3 Monate abgelaufen ist....

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Zitat von J&A

    ...und wirklich wesentlich strenger ist das auch nicht.


    Auf Nachfrage bei meinem TÜV Menschen, wo denn da der Unterschied sei meinte er zu mir, daß bei einer normalen HU "leichte Mängel" am Fahrzeug sein dürfen. Wenn davon nur ein paar auftauchen bekommt man trotzdem eine Plakette. Bei der sog. Vollabnahme dürfen streng genommen GARKEINE Mängel am Fahrzeug sein, auch keine leichten. Das kann natürlich bei einem besonders peniblen TÜV Prüfer Probleme geben.


    Sebastian

  • Zitat

    Das kann natürlich bei einem besonders peniblen TÜV Prüfer Probleme geben.


    ...dann geht man halt zur Dekra (oder GTÜ oder KÜS oder...) :p


    Klar, es ist sehr stark Abhängig vom Prüfer...und wenn der will, lässt der auch Neuwagen durchrasseln...

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Zitat von J&A

    ...dann geht man halt zur Dekra (oder GTÜ oder KÜS oder...) :p


    Damit wirst du aber kein Glück haben :headshk:. Vollabnahmen dürfen, im Gegensatz zur HU nur durch TÜV (alte Bundesländer) und Dekra (neue Bundesländer) gemacht werden.


    Ich selbst ziehe für die HU einen freien Sachverständigen von KÜS oder GTÜ vor. Meine Erfahrungen mit TÜV und Dekra waren da eher bescheidener Natur :rolleyes:.


    Gruß, Diddi

  • Der Kfz-Brief verfällt aber unter keinen Umständen. Damit weist sich das Auto ja schließlich aus. Du verlierst ja auch nicht deine Staatsbürgerschaft, nur weil dein Perso 3 Monate abgelaufen ist....[/QUOTE]


    da bin ich anderer meinung das stimmt schon das der verfällt ....
    sieh link : http://www.bella-macchina-bamb…vice/zulassungsstelle.htm


    jedoch gab es vor ein paar jahren die möglichkeit die 18 monate um ein halbes jahr zu verlängern also also dann auf 24 monate das ist aber jetzt schon länger nicht mehr möglich soweit ich weis !


    das mit dem 1.3.2007 hat mir ein dekra prüfer heute bestätigt war jedoch nicht so wirklich die leuchte .... somit weis ich nicht ob das nur für fahrzeuge gilt die ab einem bestimmten datum abgemeldet wurden oder auch für meinen mini der 2 vor ca 20 monaten abgemeldet war und nun eintlich einen neuen brief bekommen müsste ......


    MFG

  • briefe verlieren ihre gültigkeit sobald ein fahrzeug abgemeldet wird, was allgemein als "abmelden" bezeichnet wird heißt "vorübergehend stillgelegt". allerdings werden sie zur ausstellung eines neuen herangezogen sollte das fahrzeug wieder angemeldet werden. fahrzeuge die länger als 18 monate stillgelegt waren werden automatisch abgemeldet. vor einigen jahren waren es noch 12 monate, die auf antrag um 6 monate verlängert werden konnten. das wurde zwecks vereinfachung abgeschafft und allgemein 18 monate eingeführt
    ab dem 1.3.07 gibts es das "vorübergehende stillegen" nicht mehr, es wird automatisch abgemeldet, mit der erleichterung das der brief deutlich länger gültig bleibt und somit keine abnahme nach §21 (zwecks brieferstellung) nötig ist sondern §19 (normale abnahme) reicht
    das gilt aber nur für die die nach dem 1.3. abmelden, wer vorher stillegt muß mit der alten regelung leben.

    If you can't stand a joke, don't drive one

  • Hi,


    Zitat von KLAS


    ab dem 1.3.07 gibts es das "vorübergehende stillegen" nicht mehr, es wird automatisch abgemeldet, mit der erleichterung das der brief deutlich länger gültig bleibt und somit keine abnahme nach §21 (zwecks brieferstellung) nötig ist sondern §19 (normale abnahme) reicht
    das gilt aber nur für die die nach dem 1.3. abmelden, wer vorher stillegt muß mit der alten regelung leben.


    was passiert mit dem Kennzeichen? Das ist doch mit dem Abmelden sofort ungültig und wird dem KBA als frei gemeldet, oder? Muß man dann direkt seine Nummer als Wunschkennzeichen reservieren, wenn man mal was für kurze Zeit abmelden möchte?


    Gruß,
    Peter

  • ja, so ist es gedacht.
    wie es in der praxis nachher gehandhabt wird weiß ich aber nicht, kann sein das es da schon vorschriften gibt

    If you can't stand a joke, don't drive one

  • Also zum Obigen mit dem Perso -> Ich nehme alles zurück und behaupte steif und fest das Gegenteil :D

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Zitat von KLAS


    das gilt aber nur für die die nach dem 1.3. abmelden, wer vorher stillegt muß mit der alten regelung leben.



    Hmm... wie jetzt??
    Hab letzte Woche mal bei der Dekra angerufen und selbst nachgefragt...


    Weil am 21. März sind meine 18 Monate rum...
    Und da sagte der YTp mir, das sind jetzt automatisch die 7 jahre...
    somit bräuchte ich mir keinen Stress machen wegen neuem TÜV, sagte der!


    Also er hat so zu mir gesagt, dass ich wenn ich nach dem 21. März mein Mini wieder anmelden will nur eine HU machen muss keine Vollabnahme...!!


    :confused:

  • Hallo,


    wegen der Kennzeichen gibt es ab 1.3.07 bei Stilllegung zwei Möglichkleiten:


    - "Das Fahrzeug soll nicht mehr auf meinen Namen zugelassen werden. Ich verzichte auf den Reservierungsanspruch"


    - "Das Fahrzeug wird wieder auf meinen Namen zugelassen. Ich bitte um Reservierung des Kennzeichens (12 Monate)"


    Gruß

    Christoph


  • Zitat von bomb007

    Hmm... wie jetzt??


    Also er hat so zu mir gesagt, dass ich wenn ich nach dem 21. März mein Mini wieder anmelden will nur eine HU machen muss keine Vollabnahme...!!


    :confused:


    So haben das auch das KBA, der NRW TÜV und DEKRA bestätigt.


    Aber zeigt Euch doch ruhig noch weiter Internetquellen mit Halbwahreiten und diskutiert darüber, ob Ihr faktisch tot seid, nur weil Euer Pass abgelaufen ist.........

    rules are for the interpretation of wise men and the obedience of fools

  • Bei uns steht heute in der Zeitung, dass die Regelung mit den 7 Jahren auch für Fahrzeuge gilt, die schon vor dem 1.3. abgemeldet wurden...

    Gruß, Lukas


    Mini zur Zeit leider abgemeldet...

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