FIN neu einschlagen (offizieller Weg)

  • Hallo zusammen,


    Nachdem ich unserem Mayfair während der Karosseriearbeiten die gesamte Identität entfernen mußte, war ich mir unsicher, was mich später bei der Vollabnahme erwartet.


    Also habe ich vorgestern beim örtlichen TÜV vorbeigeschaut und mir erklären lassen, wie ich auf offiziellem Weg an eine neu eingeschlagene Fahrzeug-Ident-Nr. komme:


    1. FIN ohne Begrenzung darf bereits selbst in das Reparaturblech eingeschlagen werden. Sollte eindeutig lesbar sein, muß aber keinen Schönheitspreis gewinnen. Am besten vor dem Einbau kurz dem Prüfer zeigen.
    2. Beim Straßenverkehrsamt einen "Sicherungsauftrag" beantragen. Durfte ich handschriftlich aufsetzen, da es kein Formblatt gibt :eek: (Fahrzeugtyp, FIN, Antragsteller, Begründung für neue FIN).
    3. Wenn es keine rechtlichen Einwände gibt (z.B. gestohlenes Fahrzeug) wird der handschriftliche Antrag als "unbedenklich" abgestempelt und ist damit der sogenannte "Auftrag zur Sicherung der FIN beim TÜV". Das ganze kostet bis jetzt 5,10EUR Gebühr.
    4. Zulassungsfähiges Fahrzeug mit eingeschweißtem Reparaturblech unter Vorlage des Sicherungsauftrages beim TÜV vorstellen. Hier werden dann vom Prüfer die Begrenzungssterne eingeschlagen und die Nummer damit gesichert. Weitere Kosten ca. 20EUR.


    Natürlich kann es auch vorkommen, dass man ein bereits "irgendwann mal ;) " mit einer neuen FIN versehenes Fahrzeug zur Vollabnahme vorstellen muß.
    Dürfte wohl auch keine Probleme geben, wenn es ordentlich gemacht wurde.


    Ich werde aber auf jeden Fall den offiziellen Weg gehen. Es fällt schließlich doch auf, wenn der Heimwerker die Hälfte des Karosserieblechs ersetzt und dann mit einer frischen FIN zum TÜV kommt. Für 25EUR riskiere ich keinen Ärger.:D

  • Ein einfacherer, aber genau so legaler Weg ist folgender:


    Mit einem KFZ-Meisterbetrieb die "Neueinschlagung" der Fgst-Nummer besprechen. Wenn möglich schon vor Beginn der Arbeiten.
    Das Fahrzeug beim "beurkundenden" Meister mit neu eingeschlagener Fgst-Nr. vorführen, oder ihn in die heimische Werkstatt einladen.
    Er bestätigt dann schriftlich und mit Stempel, dass die Fgst-Nr auf Grund von Karosseriearbeiten neu eingeschlagen werden musste. Dieses Schreiben verbleibt mit dem Fahrzeugschein im Fahrzeug und kann bei jeder Kontrolle/TÜV-Untersuchung vorgezeigt werden.


    Bei der Erneuerung meines Scheibenrahmens hat diese schriftliche Bestätigung 10,-€ in die Kaffeekasse des Meisters (gleichzeitig Firmeninhaber) gekostet ;). Lauferei = 0, Behördengänge = 0.


    Gruß, Diddi

  • Zitat von HOT

    Ein einfacherer, aber genau so legaler Weg ist folgender:
    Mit einem KFZ-Meisterbetrieb die "Neueinschlagung" der Fgst-Nummer besprechen.Gruß, Diddi


    Jo..., aber ich habe einfach keine Werkstatt gefunden, die nen' Stern oder ne' Raute im Einschlagsatz hatte.
    Zugegeben: Nach der 3. Absage habe ich aufgegeben. Und ein "durchge-plus-tes X" als Begrenzung wollte ich nicht haben...:D

  • Habe diese *-Stempel auch schon in verschiedenen Größen auf der Veterama gesehen. Damals aber leider nicht gleich gekauft. Musste deshalb dann leider auf die weniger ästhetische "X/+" Variante ausweichen.


    Gruß, Diddi

  • FIN = Fahrgestellnummer !!
    hast Du im Brief keine Fahrgestellnummer?


    war bei mir genauso...


    lt. Brief wurde die Fahrgestellnummer im Bodenblech Beifahrerseite neu eingestanzt und mit "TP" begrenzt...


    Das Bodenblech der Beifahrerseite wurde erneuert...der Restaurationsbetrieb hat die Fahrgestellnummer neu eingeschlagen...und der TÜV Prüfer hat sein TP danebengehauen, nachdem wir ihm das alte verrostete Blech gezeigt haben....mehr war das nicht...:)


    Inno-Uwe

    LOUD PIPES SAVE LIVES !!!


    ---> fehlende Leistung wird durch den WAHNSINN des Fahrers ergänzt !!!


  • Bei meinem Restaurationsobjekt Inno B39/7 ist im Innokotflügel rechts eine Alutafel mit Hersteller, Fahrgestellnummer usw. angenietet.
    Langt das denn nicht mehr??
    Muß ich die Nummer auch in die Karosserie einschlagen??
    Oder habe ich die nur noch nicht gefunden ??


    Bin ja noch nicht wirklich am restaurieren :D


    Michael

  • seit dem 1.10.1969 muß die FIN eingeschlagen sein (§59(2) StVZO)

    If you can't stand a joke, don't drive one

  • wir haben unsere Elfe auch mit einer FIN versehen. Obwohl rechtlich nicht notwendig (Bj. 1964) wollte ich mit dem Prüfer nicht wegen der Nummer diskutieren (er war sonst sehr zugänglich und auch von der Elfe begeistert).
    ich habe die FIN in ein kleines Stück Blech eingeschlagen und dann mit zwei Punkten aufs Bodenblech geheftet. Der TÜV'ler war glücklich und ich hatte meinen §21 "alt" und H-Kennzeichen.


    Gruß Stefan

  • Zitat von KLAS

    seit dem 1.10.1969 muß die FIN eingeschlagen sein (§59(2) StVZO)



    Dann müßte die Fin ja schon igendwo drin sein. Weiß jemand, wo die beim B39/7 ist oder sein sollte??


    Michael

  • Zitat von biz

    Dann müßte die Fin ja schon igendwo drin sein. Weiß jemand, wo die beim B39/7 ist oder sein sollte??


    Michael


    bei meinem is sie in der nähe des blechschilds eingeschlagen, etwa da wo bei den neueren engländern wasserbehälter oder steuergerät sitzen

    If you can't stand a joke, don't drive one

  • Danke, muß ich mal schauen, wenn ich ihn wieder besuche. Steht zur Zeit noch bei einem Kollegen unter, bis ich zu Hause den nözigen Platz geschaffen habe.;)


    Michael


  • Was genau bedeutet die "TP"-Begrenzung.
    Einem Gerücht nach soll das Fahrzeug dann praktisch mit der neuen Abnahme auch eine neue Erstzulassung erhalten. Also weitere 30 Jahre bis zum H-Kennzeichen...:eek:


    Ich hoffe das ist wirklich nur ein Gerücht!!!

  • Das ist nu wirklich ein Gerücht...


    Das TP schlägt der TÜV ein und segnet somit nochmal die Übereinstimmung der Fahrgestellnummer mit den Papieren ab. (Ein TP bekommt man schnell in die Karosse, aber damit steht's auch nicht gleich in den Papieren...)


    Das mit der neuen Erstzulassung ist völliger Blödsinn, denn sonst hätt ich kein H hinter den Zahlen...


    Inno-Uwe

    LOUD PIPES SAVE LIVES !!!


    ---> fehlende Leistung wird durch den WAHNSINN des Fahrers ergänzt !!!


  • Zitat von innouwe

    Das ist nu wirklich ein Gerücht...


    Das TP schlägt der TÜV ein und segnet somit nochmal die Übereinstimmung der Fahrgestellnummer mit den Papieren ab.


    Inno-Uwe



    Ah... verstehe.:)


    Das TP ist also nur ein Eintrag zum Nachweis dafür, dass man nicht nur den Antrag gestellt und anschließend die Sterne per X/+ selbst eingeschlagen hat.


    Und da der TÜV nichts in die Papiere eintragen kann, vermerkt er es einfach direkt auf dem Wagen.


    Ich finde "TP" aber trotzdem doof. Hat irgendwie was von "Vefallsdatum verlängert". Wie damals mit den Wurstwaren von R**L. :D :D


    Wenn ich laut §14 FZV mit dem Wagen zwecks Wiederzulassung wirklich nur zur HU in die Werkstatt muß, lasse ich lieber dort vom Meister die Nummer ohne "TP" sichern und dies auch dort bestätigen.

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