Lackschaden....

  • Hallo zusammen,


    bin heute von der Arbeit heim gefahren, in der Straße haben die Jungs von ner Baufirma den Straßenbelag Stellenweise erneuert,
    dabei ganz feinen Kies auf die Stellen gemacht,
    ich, weil ich mein Mini so liebe, weniger als Schrittgeschwindigkeit gefahren, die entgegenkommenden Autos eher zügig, so das der Kies gegen mein Auto geschossen wurde,
    ich, Stink sauer, zu hause angekommen direkt denn Lack inspiziert
    --> und wie vermutet lauter Lackschäden, an der Front, Kotflügel, Tür... und nicht minimal, teils gut abgeplatzt, so das der Füller auf ersten Blick zu sehen ist.


    Was nun?
    Ich hab versucht mich direkt mit der Stadt, welche Herborn heist, in Verbindung gesetzt- halt Feierabend, um 12:30 Uhr schon ( Davon Träum ich)
    Werd es also Montag wieder versuchen,
    Auto ist im Winter 06 erst neu Lackiert worden...
    d<as lass ich nicht auf mir sitzen.
    ggf.: übern Anwalt.


    Was meint ihr, was würdet ihr tun?
    Wie stehen die Chancen das jemand für den Schaden aufkommt?
    Jemand mit sowas Erfahrung gemacht?


    Über Infos, Tips wäre ich dankbar.


    Ach ja, Fotos sind schon in Arbeit- Von der Straße werde ich diese am Montag machen- zwecks Beweis


    Grüße Christian

  • hallo christian,


    deine angaben sind zwar etwas vage, um die sache genauer beurteilen zu können. jedoch erscheint ein vorgehen mit dem ziel (irgendeinen) schadensersatz zu erlangen hier wenig aussichtsreich. da werden dir auch die zu "beweiszwecken" angefertigten bilder sicher nciht weiterhelfen.


    erfolgversprechender wäre es, wenn du denjenigen (entgegenkommenden) autofahrer auftreiben könntest, der dir die steine an deinen mini geschleudert hat.


    mein tipp für´s nächste mal wäre daher, dem verursacherfahrzeug hinterherzufahren und anzuhalten. dieser hat dann die pflicht (sonst ggf fahrerflucht!!) dir auskunft über seine person zu erteilen, damit du deinen schaden geltend machen kannst.


    ein vorgehen gegen die stadt oder die baufirma kann nur dann erfolgreich sein, wenn ihnen irgendein pflichtverstoß vorgeworfen werden kann und die stadt überhaupt träger der straßenbaulast ist. dies hängt von der art der straße ab.


    falls du ADAC-mitglied bist, kannst du dich kostenlos über einen ADAC- anwalt beraten lassen. alles andere wäre wohl rausgeschmissene kohle.



    traurig aber wahr - hoffen wir, sowas kommt nicht nochmal vor...


    mir hat übrigens neulich auch jmd seine tür in den lack gerammt. wenn ich daran nur denke, könnte ich...argh!!:madgo: :madgo: :madgo:



    vg


    jan

  • Jan hat recht, Du kannst nur den Verursacher haftbar machen.
    Sollte die Straße nicht gekennzeichnet gewesen sein, was heißt kein Baustellenschild, keine Geschwindigkeitsbeschränkung, kein Hinweis Rollsplit, dann kannst Du bei der Stadt/ Ordnungsamt es versuchen und darüber den Bauunternehmer haftbar machen .
    Wenn aber die Beschilderung bestanden hat und davon gehe ich aus, dann bleibt nur der Gegenverkehr übrig, der sich dann ja nicht an die Beschränkung gehalten hat und somit sogar Fahrerflucht begangen hat. Da wäre dann die Polizei der Ansprechpartner. Aber wenn Du gar nichts hast, weder Farbe, Kennzeichen, wirst Du den Schuldigen so auch nicht finden.

  • Ich sehe das so:
    Die Stadt beschäftigt die Firma, damit diese die Straße flickt und damit ist auch die Firma dafür verantwortlich die Straße so abzusichern , damit der Verkehr normal und schadensfrei fließen kann. Wenn da ein Baustellenschild stand, ist denke ich eine Warnung vor Rollsplitt/Kies/Staub etc mit inbegriffen. Das Rollsplittschild stellen die ja nur auf, wenn die Baustelle schon wieder abgebaut ist.
    Von der Stadt kriegst du also nichts, die verweisen an die Firma. Wenn die die Schilder richtig aufgestellt haben, kriegst du von denen auch nichts. Sonst könnte man das da versuchen mit der Begründung, dass du sonst einen anderen Weg gewählt hättest und dann plötzlich in der Baustelle warst..


    Der Autofahrer (dessen Kennzeichen du vermutlich nicht hast) hat bestimmt nicht vorsätzlich gehandelt und wollte deinen Mini beschädigen und niemand kann ihm mehr nachweisen, dass er eventuell zu schnell war. Da sehe ich keine Chance. Ausserdem willst du doch jetzt nicht jeden verklagen, der in der Nähe deines Autos einen Stein hochschleudert... das kommt nunmal im Straßenverkehr vor.


    Die Versicherung wird wohl auch nichts zahlen, da Steinschlag zum ganz normalen "Verschleiß" dazugehört.
    Zudem denke ich, dass du nachweisen müsstest, das der Schaden erst dort entstanden ist.. die Sache ist einfach zu kompliziert mit wenig Aussicht auf Erfolg.
    Auch wenn es sehr ärgerlich ist, niemand wollte dir diesen Schaden zufügen. Für mich und vermutlich die meisten anderen ist ein Steinschlag ärgerlich, aber unvermeidbar. Daher vermute ich, dass da auch wenige Leute Verständnis für haben werden ... und bei der Stadt schonmal garnicht :(


    Ich würde das Geld und die Mühe nutzen, meinen Mini mit Folien oder einigen zusätzlichen Klarlackschichten besser zu schützen, denn Steinschlag usw gibt es ja auch ausserhalb von Baustellen und die Chance, dass rechtliche Schritte Erfolg haben ist klein. Habe auch noch von keinem Fall gehört, wo das Erfolg hatte.

  • Eine Anmerkung.
    Es wurde des öfteren hier in dem Zusammenhang von Fahrerflucht geredet.
    Es ist nie Fahrerflucht wenn der Verursacher eines Unfalls oder Schadens den Unfall bzw sein Verschulden überhaupt nicht bemerkt hat oder hätte können!


    Ansonsten schließe ich mich den Vorrednern an: sehe wenig Aussicht auf Erfolg.


    Gruß Thomas

  • Eine Anmerkung.
    Es wurde des öfteren hier in dem Zusammenhang von Fahrerflucht geredet.
    Es ist nie Fahrerflucht wenn der Verursacher eines Unfalls oder Schadens den Unfall bzw sein Verschulden überhaupt nicht bemerkt hat oder hätte können!


    Ansonsten schließe ich mich den Vorrednern an: sehe wenig Aussicht auf Erfolg.


    Gruß Thomas


    Nun, genau da gehen die Geister ja auseinander, denn bei einer besplitteten Straße, die als solche gekennzeichnet wurde, hört der zu schnellfahrende den Splitt auf dem eigen Auto so gut, daß er von einer Beschädigung vom Gegenverkehr ausgehen kann ;)

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