Unterschied zwischen ABE und TÜV-Gutachten bzw. Mustergutachten

  • Hallo Mini-Gemeinde,


    wer kann mir sagen, was der Unterschied zwischen ABE und TÜV-Gutachten bzw. Mustergutachten?


    VG


    Bond :confused:

    Das Leben ist zu kurz für Kompromisse !!

  • Vereinfacht ausgedrückt: ABE = Teil darfst Du selber montieren. Anschließend die ABE in den Wagenpapieren mitführen und gut ist. Gutachten = Teil darfst Du auch selber montieren, musst aber anschließend zum TÜV, prüfen lassen, ob Du keinen Mist gebaut hast..;) Und anschließend zum Straßenverkehrsamt, die Papiere berichtigen lassen (ob das bei den neuen Papieren auch noch so ist, weiss ich grad ned..).

    91er Vergasercooper. Einer wie keiner...:cool:

  • Vereinfacht ausgedrückt: ABE = Teil darfst Du selber montieren. Anschließend die ABE in den Wagenpapieren mitführen und gut ist. Gutachten = Teil darfst Du auch selber montieren, musst aber anschließend zum TÜV, prüfen lassen, ob Du keinen Mist gebaut hast..;) Und anschließend zum Straßenverkehrsamt, die Papiere berichtigen lassen (ob das bei den neuen Papieren auch noch so ist, weiss ich grad ned..).


    Da wären noch ein paar kleine Anmerkungen:
    Zur ABE:
    Eine ABE enthält Auflagen, die eingehalten werden müssen.
    Unter anderem kann das die Auflage sein, nach An- oder Einbau das Fahrzeug einem KFZ-Sachverständigen oder TÜV zwecks Überprüfung vorzuführen und ggf. später beim Amt eine Eintragung vornehmen zu lassen.
    Sehr häufig bei Sonderrädern oder auch Lenkrädern zu finden.
    Eine ABE ist also nicht automatisch ein "Freibrief" :headshk:.
    Immer auf´s "Kleingedruckte" achten ;).


    Zum Gutachten und auch ABE:
    Nach einer erfolgten Eintragung muss die Änderung nicht umgehend durch´s Straßenverkehrsamt in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Sie kann bei einer Ummeldung (z.B. Wohnortwechsel) bei der Gelegenheit eingetragen werden, muss aber nicht. In jedem Fall ist dann aber der Prüfbericht des Sachverständigen / TÜV-Prüfers inkl. Gutachten mitzuführen.


    Bei der neuen "EG-ABE" (EC-Gutachten) sieht´s schon wieder anders aus. Die EC-Gutachten-Nummer (EC-XYZ...) muss eingraviert oder auf einem Typenschild unlösbar befestigt sein.
    In dem Fall heißt´s einfach, dranschrauben und Papiere mitführen.
    Die ABE im alten Sinne gibt´s heute nicht mehr, da sie grundsätzlich von der "EG-ABE" abgelöst wurde. Die alten ABEs behalten aber weiterhin ihre Gültigkeit.


    Gruß, Diddi

  • "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich" ,so stehts auf jedenfall unter meinen Tüvgutachten ;).
    Tschö MK Fünnef

    Liebe kann man fahren!
    :wrench: wir sind die Minirabauken :wrench:
    :thumbs_up:Support your local dealer:thumbs_up:

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