• in welche Richtung muss der Pfeil?


    auf den Frontscheinwerfer is ja ein Pfeil, meiner geht nach links
    ___
    (-->) <= Scheinwerfer


    deswegen liegt die Vermutung nahe das ich welche für Linksverkehr habe oder?


    und noch was wie sind Nebelscheinwerfer für den TÜV anzubringen und zu verdrahten? kann ich die einfach ans Fernlicht stöpseln?

    trolololol

  • Nebler am Fernlich:D:D:D:D:D.... Diese Frage erübrigt sich doch schon allein durch dem Namen!!

  • Nebelscheinwerfer dürfen nur bei Abblendlicht funktionieren und die Nebelschlussleuchte muss mitleuchten....


    Ans Fernlicht verdrahtet gibt Punkte...

  • naja unser escort hatte auch welche die warn nich mitm nebel schlusslicht verdrahtet ;)


    dann seh ich halt weiterhin nix :D

    trolololol

  • Nebelscheinwerfer dürfen nur bei Abblendlicht funktionieren und die Nebelschlussleuchte muss mitleuchten....


    Ans Fernlicht verdrahtet gibt Punkte...


    Nicht ganz getroffen, Nebelscheinwerfer müssen so angeschlossen sein, das sie bei Fernlicht ausgehen. Das mit dem Abblendlicht ist richtig, aber die NSL muss dann nicht an sein. Nebelscheinwerfer dürfen bei Sichtbehinderung wie Regen oder auch Schneefall eingeschaltet werden. Wenn ich mich jetzt ganz genau erinner, darf die NSL nur bei Sichtweiten unter 50m und nur auf Strassen ohne durchgehende Beleuchtung, also ausserorts, eingeschaltet werden.

    Gruß...Mini-Guido ;)

  • Exact, die Nebelschlußleuchte darf nur unetr 50m Sicht an nsein, die Nebelscheinwerfer auch bei regen und schnee.


    Gruß
    M.

  • Fuer Nebelscheinwerfer gibt es keine Regelung fuer wann die benutzt werden duerfen und wann nicht...jedenfalls hab ich das so in der Fahrschule gelernt und ich hab erst nen Jahr meinen Fuehrerschein :P Ob's Sinn macht die anzumachen wenn die Sonne scheint - fraglich. Las hier im Forum mal so einen Netten Beitrag, dessen Wortlaut ich noch so ungefaehr erinnere: "Nachts Nebler an zu machen braucht man nicht, ausser wenn man im Strassengraben nach Heroinpaeckchen sucht."


    Das mit der Nebelschlussleuchte ist STVO technisch geregelt: nur bei Witterungsbedingungen mit Sichtweiten unter 50m, dann darf auch nur noch maximal 50 gefahren werden.


    Und bitte nich die NSL an die NSW drahten, nur nochn idiot mehr der tag und nacht mit dem Ding angeschaltet rum faehrt...


    Zum Tuev: Alles was dran is, muss funktionieren. Also besorg dir nen Schaltplan und schliess die ordentlich an, dann macht der Tuev auch keine Mukken. Und das was Mini Guido gesagt hat ist auch nicht zu vergessen.


    Lg Domi

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