Mini ohne Brief?

  • Servus.


    Wie geht man vor wenn man nen Mini (oder nen anderes Auto) ohne Brief erworben hat um ihn anzumelden? Im Kaufvertrag steht auch kein vorheriges Kennzeichen.


    Idee?


    Danke.


    Mfg Niko

  • Steht im Kaufvertrag die FgstNr?
    Dann wird einfach beim Verkehrsamt ein neuer Brief beantragt.
    Nach neuesten eigenen Erfahrungen, reicht dann allerdings keine HU, sondern es muss eine Vollabnahme beim Tüv gemacht werden.

  • Im Kaufvertrag steht die Fahgestellnr. und das er ohne Brief verkauft wurde. Auf dem Schtraßenverkehrsamt wurde mir gesagt das das Auto dann nach neuen Richtlinen mit der EZ 2011 abgenommen werden muss, also EURO4-Norm und Airbags usw.. :(


    Wie mach ich das, gehe ich mit dem Kaufvertrag da einfach zum Straßenverkehrsamt und sage ich möchte nen neuen Brief?


    MfG Niko

  • Im Kaufvertrag steht die Fahgestellnr. und das er ohne Brief verkauft wurde. Auf dem Schtraßenverkehrsamt wurde mir gesagt das das Auto dann nach neuen Richtlinen mit der EZ 2011 abgenommen werden muss, also EURO4-Norm und Airbags usw.. :(


    Wie mach ich das, gehe ich mit dem Kaufvertrag da einfach zum Straßenverkehrsamt und sage ich möchte nen neuen Brief?


    MfG Niko


    die FgstNr. im Kaufvertrag ist nur für Dich wichtig, um auszuschließen, das Du etwas Geklautes zulassen möchtest.


    Das Du nach Neuwagenregelung behandelt wirst, scheint mir doch eine fatale Fehlinformation.
    In der Regel gehst Du mit dem Kaufvertrag und den Fahrzeuginformationen zum Verkehrsamt, unterschreibst eine "Erklärung von Eidesstatt", das der Brief verloren ist und Du solltest in der Regel nach 5-6Wochen einen Ersatzbrief erhalten.

  • die FgstNr. im Kaufvertrag ist nur für Dich wichtig, um auszuschließen, das Du etwas Geklautes zulassen möchtest.


    Das Du nach Neuwagenregelung behandelt wirst, scheint mir doch eine fatale Fehlinformation.
    In der Regel gehst Du mit dem Kaufvertrag und den Fahrzeuginformationen zum Verkehrsamt, unterschreibst eine "Erklärung von Eidesstatt", das der Brief verloren ist und Du solltest in der Regel nach 5-6Wochen einen Ersatzbrief erhalten.


    Kann mich hier nur anschliesen, du willst ja kein neues auto zulassen

  • Danke, das werde ich mal so versuchen.


    Werde dann berichten.


    MfG Niko

  • So, ich hab im Internet mal das Dokument gesucht.


    http://www.mainz-bingen.de/deu…herung_an_eides_statt.pdf


    Alle Felder kann ich da nicht ausfüllen, da das Fahrzeug ja schon ewig nicht mehr angemeldet war und ich somit auch nicht der Halter bin, die Nr. des verlorengegangenen Briefes nicht habe und das alte Kennzeichen auch nicht weiß.


    Reicht da nur die Fahrgestellnr. die ich eintrage?


    Danke.


    MfG Niko

  • Bitte Vorsicht....


    Wenn sich irgendwann jemand meldet der im Besitz des Originalbriefes ist kann er das Auto von dir zurückfordern!!!
    Dazu gibts hier im Forum auch einen Thread, da hats schon ganz böse Überraschungen gegeben....

    Gruß...Mini-Guido ;)

  • Ja, das ist richtig, aber so lang er nicht als gestohlen gemeldet wurde. Kann ich das nicht durch einen Antrag auf Unbedenklichkeit beim Straßenverkehrsamt prüfen lassen?

  • Wenn das Fahrzeug einmal zugelassen war, dann muss es einen Brief gegeben haben. Bevor die Zulassungsbehörde einen neuen Brief ausstellt, wird sie die eidesstattliche Versicherung über den Verlust verlangen. Diese kann korrekterweise nur derjenige abgeben, in dessen Besitz der Brief verloren gegangen ist. Da Du das Fahrzeug ohne Brief erworben hast, kannst Du das gar nicht!!! Tust Du es trotzdem, machst du Dich strafbar.


    Liegt diese Bescheinigung vor, muss der Brief zunächst im Verkehrsblatt des Kraftfahrbundesamtes aufgeboten werden, bevor Dir die Behörde einen neuen Brief ausstellt


    Das von Mini-Guido genannte Szenario ist leider gar nicht so abwegig. Deswegen gehört in einen Kaufvertrag - egal ob mit oder ohne Papiere - immer der Vermerk, daß das Fahrzeug "frei von Rechten Dritter" ist. Ist das Auto allerdings geklaut, hilft dies natürlich auch nicht.


    Versuche also zunächst vom Verkäufer die eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Briefes zu bekommen. Sonst wirst Du auf legalem Wege den Mini nicht zulassen können.


    Schöne Grüße
    Dietrich

  • Okay, dann sieht es ganz schlecht aus, denn er hat das Fahrzeug ja auch schon ohne Brief erhalten. Und wenn wir einen neuen Kaufvertrag machen der zurückdatiert ist indem steht das ich ihn mit Brief erhalten habe? Und ich habe ihn dann verloren?

  • Okay, dann sieht es ganz schlecht aus, denn er hat das Fahrzeug ja auch schon ohne Brief erhalten. Und wenn wir einen neuen Kaufvertrag machen der zurückdatiert ist indem steht das ich ihn mit Brief erhalten habe? Und ich habe ihn dann verloren?


    Spielt alles keine Geige... Egal was ihr schriftlich ausmacht, wer was per Eidestatt versichtert, taucht irgendwann der Originalbrief wieder auf kann dessen Besitzer das Fahrzeug zurückverlangen, ohne auch nur einen Cent dafür zu bezahlen.....
    So sollen schon einige aufwendig restaurierte Fahrzeuge nach der Fertigstellung den Besitzer gewechselt haben....
    Muss alles nicht passieren, aber ich würde kein Fahrzeug ohne Originalpapiere kaufen....!

    Gruß...Mini-Guido ;)

  • nun, legal ist anders. Aber wenn Du schon einen neuen Vertrag mit dem Verkäufer machst, dann bestehe wenigstens auf die Klausel, daß das Auto "frei von Rechten Dritter" ist. Viel Glück bei der Zulassungsstelle!!!


    Noch etwas: früher musste man sich in solchen Fällen zusätzlich auch noch die "Unbedenklichkeitsbescheinigung" vom KBA besorgen. Diese bescheinigte, daß das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist. Mit der neuen FZV gibt es diese Bescheinigung nicht mehr, die Zulassungsstellen können die Information normalerweise selbst online abrufen. Es kann Dir aber passieren, daß die Zulassungsstelle Dich zunächst zur Polizei schickt, damit man dort im Fahndungscomputer nachschaut und Dir dann (hoffentlich) eine solche Bescheinigung erstellt. Ist nicht bei allen Zulassungsstellen so, aber mir ist das in Bochum letztes Jahr passiert, da der Online-Abruf angeblich nicht funktioniert, wenn nur eine Fahrgestellnummer (und kein Kennzeichen) vorliegt. In meinem Fall handelte es sich allerdings um ein Fahrzeug, welches bislang in Frankreich zugelassen war.


    Schöne Grüße
    Dietrich

  • Okay, vielleicht ändert das Alter (1961) und der Auslieferungsort was an der Sache. Geht um meinen VW T1 Bus. Er wurde 1961 gebaut und anschließend nach Österreich ausgeliefert. Dort wurde er auf einem Modelflugplatz als runtergewirtschaftetes Fahrzeug vorgefunden, unangemeldet, weil der Flugplatz ja Privatgelände ist. Ein Liebhaber hat ihn ohne Brief dort abgekauft und an meinen Verkäufer wieder weiterverkauft. Alles ohne den alten Pappbrief, von dem ich glaube das ihn niemand mehr hat.

  • taucht irgendwann der Originalbrief wieder auf kann dessen Besitzer das Fahrzeug zurückverlangen, ohne auch nur einen Cent dafür zu bezahlen.....
    So sollen schon einige aufwendig restaurierte Fahrzeuge nach der Fertigstellung den Besitzer gewechselt haben....
    Muss alles nicht passieren, aber ich würde kein Fahrzeug ohne Originalpapiere kaufen....!


    ganz so einfach ist das auch nicht. Entgegen landläufiger Meinung dokumentiert der Besitz des Fahrzeugbriefes nicht automatisch auch das Eigentum am Fahrzeug. Sofern die jeweilige Eigentumsübergabe dokumentierbar ist, sollte das kein Problem sein. Wenn der Verkäufer einen Vertrag unterschreibt, in dem das Fahrzeug als "frei von Rechten Dritter" benannt wird, hat dieser Verkäufer in einem solchen Extremfall erst einmal das Problem. Einen Haufen Ärger kann das Ganze aber trotzdem machen.


    An einem geklauten Auto kann man allerdings kein Eigentum erwerben, das sollte klar sein.

  • Okay, vielleicht ändert das Alter (1961) und der Auslieferungsort was an der Sache. Geht um meinen VW T1 Bus. Er wurde 1961 gebaut und anschließend nach Österreich ausgeliefert. Dort wurde er auf einem Modelflugplatz als runtergewirtschaftetes Fahrzeug vorgefunden, unangemeldet, weil der Flugplatz ja Privatgelände ist. Ein Liebhaber hat ihn ohne Brief dort abgekauft und an meinen Verkäufer wieder weiterverkauft. Alles ohne den alten Pappbrief, von dem ich glaube das ihn niemand mehr hat.


    Nun, dann sieht es wieder etwas anders aus. Hier geht es jetzt allerdings in erster Linie darum, daß Du der Zulassungsstelle irgendwie belegen kannst, Daß das Auto überhaupt jemals zum Verkehr zugelassen war. Sonst greift wirklich der ganze Kram mit Neuwagenzulassung etc. und du kannst das dann ganz vergessen.


    Gibt es denn vielleicht noch den österreichischen Typschein ? Oder war das Auto auch in Österreich nie zugelassen?

  • Nun, ich weiß nicht ob das Auto in Österreich jemals zugelassen war. Da habe ich leider keine Ahnung und das kann auch keiner nachvollziehen. Eventuell der Segelflugplatz in Linz wo der Bulli stand, aber da hab ich keine Adresse oder Telefonnummer bisher gefunden.


    MfG Niko

  • Hilft hier evtl. der Kontakt zu diesem privaten Flugplatz weiter?
    Die sollten ja wenigstens wissen, wer einen Bulli bei ihnen auf dem Gelände abgestellt hat.

  • Hab da gerade ne nette Frau am Telefon gehabt von dem Segelflugplatz. Sie will sich kümmern und versucht was raus zu bekommen. Dafür möchte sie dann aber ein Bild von dem Bus für die Galerie. :D


    Wäre das super wenn das klappt.


    MfG Niko

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