8 Jahre Alte Reifen als Neu Verkauft bekommen?

  • Hatte Mit vor gut 3 Wochen Neue Yokohama A008 Aufziehen lassen,und Heute zufällig Festgestellt das die Dinger 2003 Produziert worden sind. Gelten die Reifen dann eigentlich noch als "Neu Reifen",oder kann Ich am Montag dem Reifenhändler "etwas" auf die Füsse Steigen :confused:

    Mijn psychiater is verantwoordelijk voor de inhoud van dit bericht. ;)

  • naja, wenn die allgemeine Regel lautet, das man Reifen nach 5 Jahren erneuern sollte...


    dem würd ich was erzählen...
    die können eigentlich nur Schrott sein..und mangelnde Haftung ist gerade bei 10 Zoll Reifen eh ein großes Thema!


    Inno-Uwe

    LOUD PIPES SAVE LIVES !!!


    ---> fehlende Leistung wird durch den WAHNSINN des Fahrers ergänzt !!!


  • ich finde, den Verkäufer sollte man namentlich nennen. Das ist ja kriminell!:mad:

    Gruß aus luftiger Höh´ MINI 1.3 SPI Bj.1993 53 PS

  • Der Tüvmann fand die zwanzig Jahre alten Reifen OK.:thumpsup:
    Profil war ja noch gut!!!!!!:D


    Hab dann aber doch noch neue gekauft.


    Gruß Altöli

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  • Nun, wenn Reifen fachgerecht 8 Jahre lang gelagert wurden sind sie nicht kaputt, die sind sogar noch fahrbar. Somit hat das mit "kriminell" noch nichts zu tun.
    Ob die aber so gelagert wurden, wird man nicht rausfinden können. :confused:


    Allerdings hier von Neureifen zu sprechen ist dennoch nicht OK.

  • ich finde, den Verkäufer sollte man namentlich nennen. Das ist ja kriminell!:mad:


    Ich glaube nicht das der Reifenhändler die Reifen so lange gelagert hat, sondern der Großhändler. Wahrscheinlich ist dem Händler noch nicht einmal aufgefallen das der Reifen so alt ist.


    Zitat

    Nun, wenn Reifen fachgerecht 8 Jahre lang gelagert wurden sind sie nicht kaputt, die sind sogar noch fahrbar.


    Eigentlich kann man davon ausgehen das der Reifen beim Großhändler richtig gelagert wurde, trotzdem dürfen die Reifen nicht mehr als neu verkauft werden.


    Gruß
    Tibor

    Besser bang jeloofe als kühn jefalle.

  • Jeder, der etwas gewerblich verkauft, sollte seine Ware beim Eingang prüfen und bei Reifen geht das doch sehr leicht.
    Oder verkauft er 1000e Minireifen und hat die Übersicht verloren?
    Schwierig wird es bei Teilen, deren Herst-Datum nicht erkennbar ist.

    Gruß aus luftiger Höh´ MINI 1.3 SPI Bj.1993 53 PS

  • Reifen dürfen noch als neu verkauft werden, wenn die nicht älter als zwei jahre sind.

    Fährste´quer - Siehste´mehr :thumpsup:

  • Reifen dürfen noch als neu verkauft werden, wenn die nicht älter als zwei jahre sind.


    ...ist so nicht ganz richtig!


    Bei richtiger Lagerung gelten Reifen bis zu 5 Jahre alt als Neureifen! :eek:


    Zitat: "Achten Sie darauf, dass bei Kauf/Verkauf von Pkw-Reifen das Produktionsdatum nicht länger als fünf Jahre zurück liegt! Das heißt im Umkehrschluss, das ein ungebrauchter Reifen - sachgemäße Lagerung natürlich vorausgesetzt - bis zu fünf Jahre ab Produktionsdatum noch als neuwertig gilt und insofern auch als Neureifen verkauft werden darf."
    Die ist eine Empfehlung der Unternehmen Bridgestone/Firestone, Continental, Dunlop, Goodyear, Michelin und Pirelli


    Quelle: http://www.reifensuchmaschine.de/reifenalter/reifen_dot.htm


    Dies alles konträr zum ADAC: http://www.kfz-auskunft.de/news/7717.html


    Sehr umfassende Aussagen mit entsprechenden Empfehlungen findet man hier: http://www.kfztech.de/kfztechn…hnikprofi/reifenalter.htm


    Aber nach 8 Jahren würde ich diese dem Händler zurückgeben, die sind das Geld vermutlich nicht wert.


    Mein Prüfer jagt mich mit 10 Jahre alten Reifen übrigens vom Hof, sagte er mir auf Nachfrage.


    Für meine Moped, EZ 1980, gibt es keine zugelassenen Reifen mehr (E-Zulassung fehlt), deshalb noch Erstausrüstung. Aber bei 150 KM pro Saison :D
    Mal sehen was beim nächsten Prüftermin rauskommt!:confused:


    Grüßle Thomas

  • sowas hatt ich schonmal mit winterreifen für nen kollgen. bei atu gekauft, ihn hingeschickt zum aufziehen, nächstes frühjahr zuhaus auf sommer gewechselt, ich dacht ich fall vom glauben ab. 6 jahre alt. ab zu atu: "beweis mal das die von uns sind"...... so ne idi....ten da

    it´s a mini....and it´s coooool :D:rolleyes:

  • Heute bei dem Händler Gewesen,und ALLES!!!! wird Gut :D . Es ist Tatsächlich so Gewesen wie Tibor es Gesagt hat,die Reifen wurden von dem Großhändler so Geliefert. Sobald der Bock wieder Läuft,bekomme Ich die Dinger Umgetauscht.

    Mijn psychiater is verantwoordelijk voor de inhoud van dit bericht. ;)

  • Heute bei dem Händler Gewesen,und ALLES!!!! wird Gut :D . Es ist Tatsächlich so Gewesen wie Tibor es Gesagt hat,die Reifen wurden von dem Großhändler so Geliefert. Sobald der Bock wieder Läuft,bekomme Ich die Dinger Umgetauscht.


    Na also! Anständiger Händler der vorher Prüfung vergaß.:thumpsup:

    Gruß aus luftiger Höh´ MINI 1.3 SPI Bj.1993 53 PS

  • Na also, wäre ja auch die Höhe gewesen acht Jahre alte reifen als neu verkauft zu bekommen und das dann auch noch rechtens!

  • Der Tüvmann fand die zwanzig Jahre alten Reifen OK.:thumpsup:
    Profil war ja noch gut!!!!!!:D


    Mein Mini wurde mit 28 jährigen Winterreifen auf gammeligen Stahlfelgen geprüft...ohne Probleme

  • Mein Mini wurde mit 28 jährigen Winterreifen auf gammeligen Stahlfelgen geprüft...ohne Probleme


    ... und wenn der Reifen bei Belastung hoch geht , wird einfach der TÜV Prüfer verklagt .


    Der hats ja abgesegnet .


    ... denkt mal in Ruhe darüber nach ;):rolleyes:

  • @Metro: :headshk:...solange auf dem Heimweg von der Prüfstelle nichts auf Grund der alten Reifen passiert, kann der Prüfer später immernoch behaupten, das Du die Räder drangeschraubt hast. Und als Fahrzeughalter hat man die fürsorgliche Pflicht das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.


    ;)


    Grüße

    ___________________________________________



    Schaut doch mal auf meine HP:


    http://www.custom-minis.de http://www.honda-mini.de


    PS: ich setzte folgende Pro-these auf:
    Teile von Fahrzeugherstellern die mit einem Anfangsbuchstaben aus dem selben Alphabet stammen, sind untereinander kombinierbar :D

  • Also machen wir folgendes bei Unfall:
    1. Gegner auf Alkohol prüfen. Bier-Wein- und Schnapsmarken dokumentieren.
    2. Gegner auf Brillenträger prüfen, ob Dioptrien noch passen
    3. Reifenherstelldatum beim Gegner fotografieren und dokumentieren
    4. Fragen, ob er nicht gerade vom TÜV kommt. Name des Prüfers festhalten.


    Nein, ich finde man kann auf Chrombezels und Lederlenker etc verzichten, nicht aber auf intakte Reifen.
    Verglaste Reifen - und das sind sie nach spätesten 5-6 Jahren - greifen nicht mehr auf dem Asphalt bei Notbremsungen.

    Gruß aus luftiger Höh´ MINI 1.3 SPI Bj.1993 53 PS

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