moin allerseits,
problemchen: zulassung in d: inno blinklicht und standlicht sind durch eine weiße zweifadenlampe kombiniert, gelbe zweifadenlampen gibt's m.w. nicht und so muß ich mir jetzt was überlegen, soll ja möglichst original werden... und doch zugelassen werden.
bevor ich mich nun dranmach', das standlicht meines inno mini t von 1969 in den scheinwerfer zu verlegen (was hieße, neue reflektoren... und irgendwie 'ne gelbe blinklampe in die fassung reinbasteln): hat ein tüv'ler bei der farbe des blink-/standlichtes einen ermessensspielraum? anders gefragt, hat hier in d irgendwer den originalzustand erlaubt bekommen?
wie habt ihr das gelöst?
danke jetzt schon mal für eure beiträge!
sven