Zulassung mit Registration Book aus Nothern Ireland 1972

  • Eine Frage an die Experten:


    Mir wurde ein Wagen von 1972 in gutem Zustand angeboten. Leider hat der Verkäufer keinen deutschen Brief für den Wagen - lediglich ein Registration Book mit zahlreichen Stempeln und Haltereinträgen vom Vorbesitzer. Der Verkäufer gibt mir zu verstehen das es sich bei dem auf grünem Papier gedruckten Teil um das V5 Dokument aus Nord Irland handelt.


    Rückfrage bei meiner Zulassungsstelle hat ergeben das sie nichts weiter dazu sagen können - sie wollen halt ein Vollgutachten gemäß der H-Zulassung.


    Reicht sowas als Nachweis für die Zulassung aus?

  • Das sind die auf die Schnelle photographierten Unterlagen die der Verkäufer zusammen mit einem Kaufvertrag übergeben kann. Reicht das als Nachweis über korrekten Erwerb des Fahrzeuges aus? Oder wie ist sonst zu verfahren wenn Briefe verloren gegangen sind?
    Datenblatt dürfte wohl kein Problem sein, TÜV Sued kann da wohl helfen. Ein Herr Gerst/Gürst oder so ähnlich sei der Ansprechpartner.

  • Datenblatt macht Sinn, wenn es sich bei dem Fahrzeug um ein seltenes Exemplar handelt, für das der TÜV keine Angaben im Computer hat. Richtig, Herr Gerst ist der Ansprechpartner für Datenblätter englischer Fahrzeuge:
    Matthias.Gerst[at]tuev-sued.de


    Datenblatt kommt dann per Nachnahme, kostet komplett knappe 120,- EUR. Ist individualisiert für das jeweilige Fahrzeug und mit Fahrgestellnummer versehen.


    Ansonsten sollten die vorliegenden Papiere ausreichen. Lediglich ein Vollgutachten beim deutschen TÜV (in den Ostländern DEKRA) ist dann noch nötig. Es sollten dazu die in Deutschland vorgeschriebenen Umbauten vorgenommen sein: Scheinwerfer für Rechtsverkehr, Warnblinkanlage ggf. nachgerüstet, Sicherheitsgurte (bei EZ 1972). Ansonsten kein Problem, das Ganze. Falls das Auto weitgehend original oder zeitgenössisch umgebaut / getunt ist gibt's dann auf Wunsch auch ein H-Kennzeichen..... Zur Sicherheit kannst du ja vorab noch eine Anfrage beim KBA machen, ob ein Fahrzeug mit dieser Fahrgestellnummer bereits registriert oder als gestohlen gemeldet ist o.ä.. Deutsche Papiere werden dann bei der Zulassung anhand des TÜV-Vollgutachtens neu erstellt.


    Viel Glück
    Vera

  • Danke Vera,


    das hilft mir ungemein! :thumbs_up: Datenblatt will der Verkäufer noch besorgen, Erklärung vom KBA das die Karre nicht geklaut ist liegt vor. Ist allerdings schon ne Weile her, glaub das Dokument ist von 2002 oder 2003. Vollgutachten dürfte kein Problem darstellen - einzig die Warnblinkanlage, Rückspiegel an der Aussenseite (wird wohl auf Kotflügelspiegel rauslaufen...) müssen noch nachgerüstet werden. Und das Typenschild muss angebracht werden. Fahrgestellnummer bisher nur auf einer aufgenieteten Plakette vorhanden - da muss ich wohl in eine Werkstatt mit Zulassung vom TÜV für Einschlagen gehen.
    Sicherheitsgurte müssen unbedingt sein - wirklich??? Dachte immer das bei H-Zulassung das nicht vorgeschrieben sei. Muss mal gucken woher ich so Teile bekomme.


    Laut DVLA ist das Fahrzeug 1977 auf SORN gestellt worden - allerdings sind die Angaben nur verbal in einer Dienststelle erteilt worden. Dafür liegt eine schriftliche Erklärung vom Verkäufer aus England vor. Mein Verkäufer hat die Karre direkt in Südengland Mitte der 1990er Jahre gekauft und die Zulassung immer aufgeschoben - heute darf er wegen medizinischer Gebrechen nicht mehr Auto fahren.


    Werde dann wohl heute Abend das Auto kaufen - und mit dem Anhänger vom Kumpel nach Hause transportieren.

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