Mini,Qek und Brink

  • Hallo wer kann helfen?


    Möchte an meinen Mini Bj.1993 nen Qek anhängen.


    Hab ne Brink-AHK. Lt Rover hat der Mini ne Freigabe bis 410Kg gebremst.


    Der Qek hat aber nen zul. max-Gewicht von 500Kg.


    Hat jemand eine Lösung für dieses Problem, zB einen Brief wo diese kupplung mit


    500Kg eingetragen ist? Oder wie haben das andere "Qek-Schlepper" gemacht?


    Wollt eigentlich mit dieser Kombi nach Belgien. Hab also nicht mehr viel Zeit....:madgo:


    Danke schon mal im Vorraus, Tino

  • Ein altes Thema wieder neu aufgefrischt.
    Der Hersteller hat die Zuglast, die ein Mini ziehen darf auf 270 kg ungebremst und 410 kg gebremst, festgelegt.


    Diese Werte wurden durch diverse Zuglast - Fahrversuche ermittelt.


    Sollte eine höhere Lasteintragung erwünscht sein, gibt es die Möglichkeit bei der TÜV Homologationsstelle, mit diesem Fahrzeug Zuglast - Fahrversuche durchführen zu lassen.
    Da dieses Lastproblem vor Produktion meiner Anhängerkupplungen schon mehrfach diskutiert wurde, hatte ich den Gedanken, diese Zuglasterhöhung zu realisieren.
    Nach Rücksprache mit der zuständigen Prüfbehörde wurde dieser Gedanke sehr schnell verworfen, weil der Kostenaufwand dafür mehrstellig gewesen wäre.
    Ob der Käufer der Mini - Anhängerkupplungen diesen Mehrpreis bezahlen würde ?


    Bei jeder Zuglasterhöhung (das, was der Mini ziehen soll) sollte man sich immer im klaren sein, dass da "nur ein Mini " vorne dran hängt und kein Landrover oder ähnliches.
    Die Physik könnte auch mal ganz schnell die Oberhand gewinnen, das sollte man nie vergessen !


    Es grüßt
    der Cabriodriver

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  • Zitat

    Hab ne Brink-AHK. Lt Rover hat der Mini ne Freigabe bis 410Kg gebremst.


    Der Qek hat aber nen zul. max-Gewicht von 500Kg.


    Ausschlaggebend ist das tatsächtliche Gewicht.
    Pack den Qek einfach nicht zu voll, die Stützlast kannst du auch noch abziehen.


    Gruß
    Tibor

    Besser bang jeloofe als kühn jefalle.

  • Hallo
    Also ich fahre auch einen qek aber an einem Wolseley Hornet mk2. Mit Trommelbremse hat mir der TÜV 400kg gebremst eingetragen( hatte er errechnet da es für dieses Fahrzeug natürlich keine Daten gibt). Er meinte, es ist nur wichtig was der Wohnwagen wiegt nicht was er max darf. Es geht um das ist Gewicht nicht um das max Gewicht. Mein hp500 wiegt fahrfertig 385kg. Also alles gut.

  • Hallo,
    stimmt. Wir haben auch die von Rover freigegebenen 410 Kg gebremst eingetragen und schleppen unseren Qek kreuz und quer durch Europa. (Leergewicht 360 kg) Kein Problem, außer das man eben auf die Zuladung achten muss. In jedem Fall solltest Du dich darauf einstellen, das der Qek gewaltig bremst :biggrin: Die zulässigen 80 Km/h auf der Bahn sind schon gewagt. Gewöhnt man sich aber dran, es dauert halt etwas länger.

  • Das in den Papieren eingetragene Gewicht ob gebremst oder ungebremst ist ja grundsätzlich immer das Maximum. So auch bei der maximalen Zuladung bei Fahrzeugen. das heißt ja nicht, daß das Fahrzeug das dann immer wiegt. Theoretisch darf ein Mini auch einen gebremsten Autoanhänger ziehen, wenn er unter 410 kg Leergewicht hat und der Hänger leer ist. Hier kann der Ordnungshüter aber Schwierigkeiten machen, da der Mini deutlich schmaler ist, als der Hänger. Das aber nur am Rande.
    Man muß sich bei Kontrollen aber auch bewußt sein, daß die Ordnungshüter auch nicht immer so Gesetzesfest sind. Ich hatte schon mehrfach eine Diskussion mit denen, wie schwer denn der Anhänger sein darf. Die Ordnungshüter waren da komischerweise immer der Meinung, daß das zulässige Gesamtgewicht des Hängers die im Fahrzeugbrief eingetragene Zuglast nicht überschreiten darf. Schließlich hätten Sie ja keine Wage dabei, um das zu überprüfen. Dann muß man mit denen halt zu nächsten Fahrzeugwage fahren um die Richtigkeit des Gespanngewichtes zu beweisen.
    Wie schon gesagt, ein max. 500 kg Quek, der beladen unter 410 kg auf die Räder bringt und die Stützlast nicht überschreitet ist Gesetzteskonform.

  • Zitat

    Ich hatte schon mehrfach eine Diskussion mit denen, wie schwer denn der Anhänger sein darf.


    Wo bist du mit deinem Fahrzeug unterwegs? Ich bin noch nie angehalten worden.
    Bei uns hat die Polizei etwas besseres zu tun, als mit Wohnwagen zur Waage zu fahren.


    Gruß
    Tibor

    Besser bang jeloofe als kühn jefalle.

  • Wo bist du mit deinem Fahrzeug unterwegs? Ich bin noch nie angehalten worden.
    Bei uns hat die Polizei etwas besseres zu tun, als mit Wohnwagen zur Waage zu fahren.


    Gruß
    Tibor


    Na auf der Straße....:redface:
    Das war nicht mit dem Mini und das waren meist Mitarbeiter, denen ich als Vorgesetzter dann wieder aus der Patsche helfen mußte.

  • das liegt vermutlich wieder an den doofen Führerscheinregularien, könnt ich mir vorstellen.
    Beim alten Klasse 3 Führerschein zählte das was man wirklich zieht. Bei den neueren Plastikkartenbesitzern (B etc.) steht was von Zulässigem Gesamtgewicht. Das bezieht sich zwar eigentlich ur auf die 750kg-Grenze, aber wer weiß...vielleicht wirds inzwischen anders interpretiert.


    Aber im Normallfall kenn ich das auch so. Hinten darf nicht mehr dranhängen als vorn in den Papieren steht, dann ist alles gut. Das sollte mit nem Qek machbar sein. Unser Camptourist darf technisch auch 500kg wiegen, hinterm Mini halt nur 410kg. Ist aber kein Problem.

  • Dann dank ich hier mal allen für eure antworten. war sehr informativ!!! Gruß, Tino

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