Hallo,
aus einer Schlachtung habe ich einen mäßigen hinteren Hilfsrahmen über.
Alle Gewinde gut und gängig, nur der Rahmen ohne Schwingen oder sonstige Anbauteile.
Hat an der Unterseite beidseits vorne an der Überlappung Quer/ Längesbleche auf der einen Seite bereits eine "Aufwölbung", auf der anderen Seite ist die Aufwölbung bereits aufgerissen.
Der Vorbesitzer hat den Rahmen wohl mal mit Rostschutzgrundierung und dann U-Bodenschutz gestrichen.
Kein Versand, nur Tausch und Abholung in 55122 Mainz.
Inwieweit man Rahmen reparieren darf wurde im Forum kürzlich nahezu abschliessend diskutiert. Grundsätzlich ist die Reparatur
von tragenden Rahmenteilen zulässig, siehe z.B Land Rover, Super Seven, natürlich macht eine konkrete Abstimmung im Vorfeld
mit dem TÜV Sinn.
Gruss aus Mainz
René