Mal wieder Binkrelais

  • Moinsen,


    beim Mini meiner Frau (91'er Vergasercooper) hab ich jetzt schon das 3te Relais verbaut. Das erste ist vermutlich aus Altersgründen ausgestiegen, das Zweite hat nach der ersten Winterpause gestreikt, das dritte hat nun auch wieder Macken. Der Blinker blinkt zwar, aber nur für den Bruchteil einer Sekunde. Der Faden in der Birne hat gar keine Zeit zum glühen, dann schaltet das Relais (also die alte Version mit dem Heizdraht) wieder den Strom weg.


    Ich bin ja auch Originalitätsfetischist, aber ich halte das für wenig zielführend. Der Blinker sollte funkionieren. Ich würde gerne auf eine reguläres Blinkrelais umbauen.


    Kann mir da jemand Tips und/oder Hinweise geben?


    Danke!


    CheeRS
    Sascha

  • Moinsen,


    beim Polo Motorradshop gibt es für kleines Geld ein lastunabhängiges Relais, das auch tickt und das mit der Leuchtphase und nicht mit der Dunkelphase beginnt.
    Wenn Die dann das Ticken noch nicht laut genug ist, kannst Du ja noch einen kleinen Summer mit anschließen, der ändert bei dem Relais auch nichts an der Frequenz.


    Grüße
    Dieter

  • Moinsen,


    beim Polo Motorradshop gibt es für kleines Geld ein lastunabhängiges Relais, das auch tickt und das mit der Leuchtphase und nicht mit der Dunkelphase beginnt.
    Wenn Die dann das Ticken noch nicht laut genug ist, kannst Du ja noch einen kleinen Summer mit anschließen, der ändert bei dem Relais auch nichts an der Frequenz.


    Grüße
    Dieter


    Danke schonmal soweit.


    Wäre es dann das hier: https://www.polo-motorrad.de/d…abhangig-12v-3-polig.html


    Grüße

  • Wird das lastunabhängige Relais auch schneller, wenn eine Blinkleuchte ausfällt? Ist ja Vorschrift....

    The new BMC 1100 - it floats on fluid

  • Zitat

    Wird das lastunabhängige Relais auch schneller, wenn eine Blinkleuchte ausfällt? Ist ja Vorschrift....


    Eure Sorgen möchte ich haben ;-//


    Grüße
    Dieter

  • Was heißt Sorgen - nochmal, ich habe danach gefragt, ob so ein Relais eine bestimmte, seit einer gefühlten Ewigkeit bestehende, Vorschrift einhält. Was ist an der Frage falsch?

    The new BMC 1100 - it floats on fluid

  • Eine andere seit gefühlter Ewigkeit bestehende Vorschrift fordert auch, dass man vor Inbetriebnahme eines KFZ um selbiges herum zu gehen hat, um gewissenhaft die gesamte Beleuchtungseinrichtung auf eine ordnungsgemäße Funktion hin zu prüfen. Wenn man das macht, braucht man keine geänderte Blinkfrequenz bei einer ausgefallenen Funktion eines Fahrtrichtungsanzeigers ;-//// :cool:


    Viele Grüße
    Dieter

  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)


    B. Fahrzeuge


    III. Bau- und Betriebsvorschriften


    §54 Fahrtrichtungsanzeiger


    (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite – ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage – in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.


    (1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49a Absatz 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.


    (2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.


    (3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.


    (4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind


    an mehrspurigen Kraftfahrzeugen


    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,


    an Krafträdern


    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,


    (5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an


    einachsigen Zugmaschinen,


    einachsigen Arbeitsmaschinen,


    offenen Krankenfahrstühlen,


    Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,


    folgenden Arten von Anhängern:


    eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden;


    angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken;


    einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;


    Sitzkarren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).


    (6) Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften entsprechen.




    Da steht nix von muss schneller blinken damit man sieht das er nicht geht ;)

  • Da steht nix von muss schneller blinken damit man sieht das er nicht geht ;)


    nicht direkt, aber:



    (2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden;


    Die Wirksamkeit wird "sinnfällig angezeigt" durch blinken der Kontrollleuchte



    mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute)


    Ist diese Frequenz erhöht, wird eben dadurch auch "sinnfällig angezeigt", dass die Wirksamkeit nicht mehr gegeben ist.


    (schreibt einer, der in seinem Mini ebenfalls ein elektronisches Blinkrelais (ohne "sinnfällige Anzeige")wegen Guido's LED-Blinker eingebaut hat ...:biggrin:)

    Grüße
    Andreas

  • ...und bei Vergaser-Minis ist es genau umgekehrt...


    Fällt eine Blinkleuchte aus, blinkt er langsamer, da durch weniger Stromfluss das Bi-Metall-Relais langsamer schaltet...


    Ich würde mir darüber keine Gedanken machen... :rolleyes:


    Gruß, Diddi

  • Wird das lastunabhängige Relais auch schneller, wenn eine Blinkleuchte ausfällt? Ist ja Vorschrift....


    nein. deswegen ist es ja lastunabhängig. du kannst da nach belieben 6, 2 oder 4 led blinker ohne widerstände dranhängen.


    bei meinem mpi sind 4 blinker mit normaler glühlampe und 2 mit led´s angeschlossen. die blinkfrequenz blieb gleich. beim normalen relais wurde sie schneller.
    das relais ist stvzo-konform und ist plug&play. ticken tut´s auch.
    ein bi-metall gibt´s da aber nicht, ist ja elektronisch.

    gruß vom scheffi :wink:

  • Lacht mich nicht aus , aber ich will das Blinkrelais am 91 Vergaser wechseln .
    Jetzt hab ich mit der Stirnlampe auf dem Rücken liegend , mir dem Hals verrenkend das Ding hinter den Armaturen gesucht und nicht gefunden .
    Das sehe ich alle Kabel die von hinten an die Tachoeinheit gehen aber wo blos ist das Ding ?

  • Hier ein Bild vom 91er Mayfair mit dem grauen Plastiktacho. Da siehst du´s schön rechts neben dem Lüfterschlauch.



    Gruß,
    Thomas

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!