Neue Gesetze ab 01.01.2006

  • Ab 2006 TRETEN DIESE NEUEN GESETZE INKRAFT:



    Eigenheimzulage


    Zum 1. Januar wird die Eigenheimzulage gestrichen. Altfälle sind nicht betroffen. Auch wer noch im laufenden Jahr eine Baugenehmigung beantragt oder einen Kaufvertrag unterzeichnet hat, kommt noch in den Genuss der Zulage. Die Förderung betrug bisher jährlich maximal 1.250 Euro plus 800 Euro je Kind. Sie wurde acht Jahre lang gezahlt. Nach einer Übergangszeit soll die Maßnahme Einsparungen von rund sechs Milliarden Euro jährlich bringen.




    Immobilien


    Die degressive Abschreibung bei vermieteten Immobilien entfällt - will heißen: Wer bislang Wohnungen kaufte oder baute, um sie zu vermieten, konnte in den ersten zehn Jahren nach Fertigstellung je vier Prozent der Kosten abschreiben, in den darauf folgenden acht Jahren 2,5 und in den darauf folgenden 32 Jahren jeweils 1,25 Prozent. Diese Regelung gilt ab 2006 nur noch für Altfälle. Wer ab kommenden Jahr Kosten geltend machen will, für den gilt eine lineare Abschreibung von zwei Prozent pro Jahr.




    Steuersparfonds


    Bereits rückwirkend zum 11. November schiebt der Gesetzgeber so genannten Steuersparfonds wie Schiffsbeteiligungen, Windkraft- oder Medienfonds einen Riegel vor. Künftig dürfen Verluste aus solchen Fonds nur noch mit späteren Gewinnen aus derselben Quelle verrechnet werden. Zuvor konnten die Verluste mit anderen Einkünften gegengerechnet werden, was die Steuerlast reduzierte. Die Maßnahme greift rückwirkend ab dem 11. November. Der Bund erwartet Mehreinnahmen von jährlich 550 Millionen Euro.




    Abfindungen


    Auf Abfindungen gewährte der Gesetzgeber bislang einen Freibetrag bis zu 11.000 Euro. Dieser wird abgeschafft. Ab dem 1. Januar müssen Abfindungen voll versteuert werden. Abfindungen, die im laufenden Jahr zugesagt wurden aber erst im kommenden Jahr ausgezahlt werden, bleiben davon verschont. Das gilt auch für Zahlungen, bei denen noch eine Klage anhängig ist.




    Steuerberatungskosten


    Private Steuerberatungskosten sind künftig nicht mehr absetzbar. Betroffen davon sind etwa Kosten für Beratungen zu Kindern oder zum Ausfüllen des Mantelbogens. Nicht betroffen sind die Aufwändungen für den beruflich bedingten Teil der Steuererklärung - etwa wenn der Steuerberater die Anlage N ausfüllt. Steuerberaterkosten sind keine Sonderausgaben mehr, sondern Werbungskosten.




    Heirats- oder Geburtsprämien


    Arbeitnehmer, die von ihrem Chef eine Heirats- oder Geburtshilfe bekommen, müssen diese von 2006 an versteuern. Bislang waren Zahlungen bis 315 Euro steuerfrei. Eine kurze Schonfrist gilt allerdings noch: Weil die Hilfe auch drei Monaten vor Geburt oder Hochzeit gezahlt werden darf, bleibt der Bonus steuerfrei, wenn Geburt oder Trauung bis spätestens 31. März 2006 stattfinden und die Prämie noch im laufenden Jahr gezahlt wird.




    Riesterrente


    Ab Januar wird das Riestern für Männer um bis zu zehn Prozent teurer. Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen alle Versicherer einheitliche Riester-Tarife für Männer und Frauen einführen. Bisher erhielten Männer bei gleichem Beitrag eine deutlich höhere Rente als Frauen, da Frauen statistisch länger leben. Insgesamt wird Riestern aber attraktiver: Versicherte können in die Verträge ab 2006 bis zu 1575 Euro steuerfrei einzahlen. Dazu zählen auch die Zulagen, die auf 114 Euro für Begünstigte und 138 Euro pro Kind steigen.




    Riesterrente II


    Zum 1. Januar 2006 tritt die dritte Stufe der "Riestertreppe" in Kraft: Die staatlichen Zulagen und der Sonderausgabenhöchstbetrag steigen. Die Grundzulage erhöht sich von 76 auf 114 Euro und die Kinderzulage von 92 auf 138 Euro pro Kind. Sonderausgaben können bis maximal 1575 Euro geltend gemacht werden.




    Rentenbesteuerung


    Wer 2006 erstmals eine gesetzliche Rente bezieht, muss 52 Prozent davon versteuern. Bisher lag der Satz bei 50 Prozent. Eine Rente von maximal 18.900 Euro im Jahr bleibt vom Fiskus verschont, sofern keine anderen Einkünfte, etwa aus Immobilien oder Zusatzrenten vorliegen. Hintergrund ist das Alterseinkünftegesetz: Dadurch werden die Steuern seit 2005 nicht mehr auf die Beiträge erhoben, sondern auf die ausbezahlte Rente. Der Übergang erfolgt schrittweise bis 2025.




    Beitragsbemessungsgrenze


    Wie jedes Jahr steigen für Gutverdiener die Sozialabgaben. Grund sind die Beitragsbemessungsgrenzen: Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung klettert sie 2006 von 42.300 auf 42.750 Euro Jahreseinkommen (monatlich 3562,50 Euro). Bis zu dieser Einkommensgrenze sind Abgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt in Westdeutschland um 50 auf 5250 Euro im Monat (63.000 Euro Jahreseinkommen). Im Osten bleibt sie unverändert bei 4400 Euro.


    Außerdem steigt die Pflichtversicherungsgrenze von bisher 46.800 (3900 Euro monatlich) auf 47.250 Euro Jahreseinkommen (3937,50 Euro monatlich). Wessen Verdienst unterhalb dieser Grenze liegt, muss sich in einer der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen versichern und kann nicht zu einem privaten Anbieter wechseln.




    Winterreifen


    Autofahrer müssen sich an die Wetterverhältnisse anpassen. Dazu gehört auch, eine "geeignete Bereifung" sowie Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer bei Schnee und Eis ohne Winterreifen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. 40 Euro sind fällig, wenn dabei Verkehrsbehinderungen ausgelöst werden.




    Rasen und Drängeln


    Für Raser und Drängler wird es von Mai 2006 an teurer: Wer zu schnell fährt, muss mit einer Höchststrafe von 250 Euro statt bislang 150 Euro und einem dreimonatigen statt einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.




    Lkw-Maut


    Brummifahrer, die der Autobahnmaut über Ausweichstrecken entgehen wollen, können künftig gestoppt werden. Die Verkehrsbehörden dürfen solche Schleichwege künftig beschränken oder verbieten. Dazu sollen neue Schilder aufgestellt werden. Hintergrund: Einzelne Abschnitte von Bundesstraßen sind mit bis zu 70 Prozent mehr Lkw-Verkehr belastet.




    Abgasnorm Euro 4


    Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,5 Tonnen werden ab Januar 2006 nur noch erstmalig zugelassen, wenn sie die Abgasnorm Euro 4 erfüllen. Für alle anderen Pkw gilt dies ein Jahr später. Für Euro-3-Fahrzeuge kann es auf Antrag des Fahrzeugherstellers noch ein Jahr lang Ausnahmen geben. Die steuerliche Förderung schadstoffarmer Fahrzeuge endet mit Beginn des neuen Jahres. Dies gilt auch für so genannte Drei-Liter-Autos und auch dann, wenn der Wert der steuerlichen Förderung bis dahin noch nicht ausgeschöpft wurde.




    Wohnmobile


    Besitzer von Wohnmobilen müssen mehr Steuern zahlen. Camper über 2,8 Tonnen, die bislang der günstigeren Nutzfahrzeug-Besteuerung unterlagen, werden schrittweise bis 2011 an die Pkw-Besteuerung herangeführt. Entscheidend ist dann nicht mehr das Gewicht des Fahrzeugs, sondern Hubraum und Schadstoffausstoß. Allerdings erhalten Wohnmobilbesitzer von 2011 an einen 20-prozentigen Abschlag auf die vergleichbare Kfz-Steuer für Pkw.




    Pkw-Hauptuntersuchung


    Die Pkw-Hauptuntersuchung in der Werkstatt könnte ab 2006 länger dauern. Denn künftig werden auch elektronische Systeme im Auto wie ESP oder Airbag geprüft. Bei Fahrzeugen mit so genannter On-Board-Diagnose, die ab Januar erstmalig in den Verkehr kommen, wird die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert.




    Dienstwagen


    Für Dienstwagen gilt die so genannte "Ein-Prozent-Regelung" künftig nur noch dann, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Wie bisher müssen deren Fahrer ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil pauschal versteuern. Die Änderung muss erst noch verabschiedet werden, soll dann aber rückwirkend zum Jahresbeginn 2006 in Kraft treten.




    Informationsfreiheit


    Jeder Bürger erhält unter Beachtung des Daten- und Geheimnisschutzes Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden, ohne ein berechtigtes Interesse nachweisen zu müssen. Damit können sich Behörden zur Abwehr von Anfragen nicht mehr auf das Amtsgeheimnis berufen. Das Gesetz war eines der letzten, das die rot-grüne Bundesregierung noch - mit FDP-Unterstützung - über die parlamentarischen Hürden brachte.




    Aus 0190 wird 0900


    Ab Januar werden die wegen vielfachen Missbrauchs ins Gerede gekommenen 0190er-Nummern auf 0900-Rufnummern umgestellt. Die Gebühren ist der Kunde damit nicht los. Die 0900-Rufnummern werden jedoch so vergeben, dass in Zukunft leichter gegen ungerechtfertigt auf der Rechnung auftauchende Verbindungen Einspruch erhoben werden. Der Kunde kann aber künftig nicht mehr an der Nummer erkennen, wie teuer der Dienst wird. Verbraucherschützer raten daher, genau auf die Tarifansage zu achten, vor allem aus dem Handynetz.




    Porto


    Die Post ändert zum 1. Januar ihre Preise: Der Kompaktbrief Deutschland kostet künftig nur noch 90 Cent und damit fünf Cent weniger. Auch der Preis für den Infobrief im Standardformat sinkt von 0,40 Euro auf 0,35 Euro. Der Großbrief Deutschland verteuert sich leicht von 1,44 auf 1,45 Euro. Deutlich teurer werden dagegen Briefe ins europäische Ausland. Der Standardbrief Europa kostet künftig 70 Cent, der Kompaktbrief einen Euro und die Postkarte 65 Cent. Bei deutschen Standardbriefen und Postkarten bleibt dagegen alles beim Alten: Sie kosten weiter 55 beziehungsweise 45 Cent.

    Auf Erfahrung vertrauen




  • Hast Du das schriftlich, das das mittlerweile genauso festgelegt wurde? Gilt das für alle Bundesländer so, oder kocht da jedes sein eigenes Süppchen? Mein letzter Stand ist, das es so (oder ähnlich) geplant ist, aber eben noch nicht durch, da es ein paar Gegenstimmen gab. Fänd ich mal richtig Scheixxe!

    Gruß Ludwig
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  • Zitat von BlazerXXL

    Hast Du das schriftlich, das das mittlerweile genauso festgelegt wurde? Gilt das für alle Bundesländer so, oder kocht da jedes sein eigenes Süppchen? Mein letzter Stand ist, das es so (oder ähnlich) geplant ist, aber eben noch nicht durch, da es ein paar Gegenstimmen gab. Fänd ich mal richtig Scheixxe!



    Ja schriftlich hab ich das nicht aber da steht auch was drüber....


    http://www.adac.de/Search/Sear…er_neu.asp&RWCookieValue=


    http://auto-presse.de/news-auto.php?action=view&newsid=9715



    ..... durchgelesen hab ichs allerdings nicht, weil ich kein Wohnmobil hab aber gern eins kaufen würde wenn die nur nicht so teuer wären :rolleyes: :D


    Auf Erfahrung vertrauen



  • Was ist denn das geiles? Haben wollen! Ist das Dach vom Aufbau versenkbar? Sieht so aus. Hast Du mehr infos dazu?


    Das Problem ist, das ich am sparen bin, das ich mir wieder nen lecker Blazer oder so kaufen kann. Das Problem ist eben die Steuer. 6,2l Diesel (nein, nicht der Verbrauch :D ) ohne Abgasnorm gehen halt doch ziemlich ins Geld. Da bleibt nur Lkw Steuer (oder Lottogewinn). Wenn das mit Womo über 2,8t mit der LKW Steuer baden geht, bleibt nur reine LKW Zulassung und da hab ich Sonntagfahrverbot mit Hänger und weitere Nachteile.
    :scream: :madgo: Steuer :madgo: :scream: Deutschland :madgo: :scream:

    Gruß Ludwig
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  • Das ist eine Wildgoose
    vermutlich die von Kalle Benson, war zu verkaufen, weis aber nicht ob sie schon weg ist

    Gruß Peter


    a fool with a tool is still a fool


    PS schraube und fahre seit 85 Minitechnik

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