hilfe !!! reifen Herstellerbescheinigung

  • Hallo, ich war heute bei atu, da es ja 14 % zu valentinstag geben würde.
    bin brav mit meinem schein zur annahme ( Eintragung 175/50R 13 A.LM-Rad 7Jx13H2 nur böhmische Dörfer für mich)
    eintragung der felgen smoor haben wir letztes jahr beim kauf machen lassen und ist auch vom tüv aus ok
    es gibt jetzt lt atu aber keinen hersteller bescheinigung vom Reifenhersteller mehr werden also nicht mehr verkauft und montiert.


    fahr also dann ohne versicherungsschutz , wenn was passiert? :confused:


    kennt jemand einen Hersteller der noch reifen für meine felgen hergestellt und auch eine bescheigung ausgestellt hat ?


    bin jetzt erstmal bedient 2 stunden bei reifenhändler rumgeeiert und kein ergebnis



    schöne grüße conny

  • Reifenherstellerbindung (in dem Fall wohl Dunlop) ist seit ~1999 nicht mehr gültig und wird von jedem TÜV aus dem Brief ausgetragen bzw. sowieso nichtig.

    Halt Edit!

    Wenn tatsächlich Felge 7x13, dann gehen 175er eh nicht mehr, weil die Felge breiter als das Nennmaß des Reifens ist. --> 195/45 R13 sind die richtigen Reifen. Dazu braucht man aber eine ABE bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung von Rover.

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    Jeremy Clarkson

  • Vielleicht bin ich ja jetzt panne. Aber 175/50er sind doch eingetragen. Und da nirgendwo in den Papieren steht, dass der und der Reifen ned auf den 7 Zöllern gefahren werden darf und es auch noch genügend Vorräte von 175/50ern gibt, wo genau liegt das Problem? :confused:

    91er Vergasercooper. Einer wie keiner...:cool:

  • die Herstellerbindung wie bei alten ABE's üblich ist das Problem.

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    Jeremy Clarkson

  • Aber ich denk', die wäre nichtig? :confused:

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  • ja aber da eingetragen und zwar die reifengröße auf den felgen .....
    gilt das.
    war mal bei der Dekra und hab mit denen bisserl geschwätzt, die meinten wenn eingetragen NO PROBLEMO, dann läuft es einfach immer so weiter.


    andere möglichkeit: kauf dir einfach die 195er und schau dann wegen der unbedenklichkeitsbescheinigung von Rover.
    Hier im Forum gibt es dazu auch einige unterlagen von DUNLOP.

    Früher hast du Frauen getroffen die haben gekocht wie deine Mutter, heute triffst du Frauen die so saufen wie dein Vater!



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    Der 70A Ford Lichtmachinen thread:
    http://www.mini-forum.de/showt…ghlight=ford+lichtmachine

  • Also noch mal kurz nachgefragt: Weder im Gutachten von 1996 noch in meinen Papieren ist eine Reifenmarke erwähnt, sondern nur die Grösse 175/50 - 13 auf Felge 7 x 13. Das heisst doch wohl nix anderes, als dass ich jeden 195er Reifen montieren kann, den ich noch kriege. Schliesslich muss ich als Halter ja ned automatisch was von neuen EU-Bestimmungen wissen. Oder sieht jemand das anders? :confused:

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  • Zitat von brummy

    Also noch mal kurz nachgefragt: Weder im Gutachten von 1996 noch in meinen Papieren ist eine Reifenmarke erwähnt, sondern nur die Grösse 175/50 - 13 auf Felge 7 x 13. Das heisst doch wohl nix anderes, als dass ich jeden 195er Reifen montieren kann, den ich noch kriege. Schliesslich muss ich als Halter ja ned automatisch was von neuen EU-Bestimmungen wissen. Oder sieht jemand das anders? :confused:


    ... du meinst sicher jeden 175er....
    In der Eintragung der Smoor bei meinem alten (Mpi) war vermerkt, das eine Herstellerfreigabe mitgeführt werden müsse. Wenn das bei dir nicht so ist, sehe ich da nicht so sehr das Problem. Es ist ohne Bedingungen eingetragen, falls es überhaupt jemand merkt, sollte es höchstens eine Ordnungswiedrigkeit sein, wenn überhaupt. Wenn du dich für den Yokohama A539 entscheidest, was sicher eine gute Möglichkeit wäre, kann ich dir eine Herstellerbescheinigung aus 07.2004 schicken, nur für alle Fälle.


    Gruß Jörg

    ... ruhig Brauner ...

  • Zitat von http://www.koblenz-quad.de/stvzo.htm


    Die Kennzeichnung von Fahrzeugreifen ist international genormt und gibt – wenn auch verschlüsselt – insbesondere die Reifengröße sowie die zulässigen Radlasten und Höchstgeschwindigkeiten wieder. Die Abmessungen der Reifen wie Umfang, Hüllkurve etc. sind somit zwar grundsätzlich vorgegeben, allerdings lässt die Norm gewisse Toleranzen zu. Die Reifenhersteller nutzen bei ihren Fabrikaten diese Toleranzen und bieten Marken an, die zwar dieselbe Normkennzeichnung aufweisen, in ihren Maßen aber durchaus unterschiedlich sein können. Fahrzeughersteller nutzen diesen Umstand, und schöpfen in ihren Fahrzeugkonstruktionen die Möglichkeiten der Optik und der Fahreigenschaften weitestgehend aus. Bei der Erteilung von Typgenehmigungen für Fahrzeuge und Sonderräder (sog. Leichtmetallfelgen) schreibt das Kraftfahrt-Bundesamt deshalb in begründeten Fällen die Verwendung bestimmter Fabrikate vor. Abweichend davon hat die Europäische Kommission im Rahmen eines Beschwerde- und Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland die Unzulässigkeit von Beschränkungen auf bestimmte Reifenfabrikate festgestellt. Vor dem Hintergrund der Gewährleistung des freien Handels wurde die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, die bisher geübte Praxis zu unterlassen. Das Kraftfahrt-Bundesamt leitete Maßnahmen ein, damit bei neuen Typgenehmigungen die Forderungen der Kommission sichergestellt wurden. In bestehenden Typgenehmigungen bleiben vorhandene Fabrikatsbindungen erhalten. Unabhängig davon, vor welchem technischen Hintergrund solche Bindungen ursprünglich genehmigt wurden, haben sie zukünftig allerdings nur noch empfehlenden Charakter. Auch die in den Fahrzeugpapieren vorhandenen Eintragungen haben keine direkte Rechtswirkung mehr und sind als Empfehlungen zu betrachten.

    Doch der Ersatz fabrikatsgebundener Reifen durch andere Reifen birgt eine gewisse Brisanz in sich. Dem Fahrzeughalter ist damit ein höheres Maß an Verantwortung übertragen worden. Er hat trotz des empfehlenden Charakters einer Eintragung in den Fahrzeugpapieren sicherzustellen, dass es auch bei Verwendung davon abweichender Reifen zu keiner Gefährdung kommen kann. Gefährdungen können beispielsweise aus unzureichendem Einbauraum, unzureichender Tragfähigkeit bei ZR-Reifen, nicht genormten Felgen-/ Reifenkombinationen oder aus von der ABS-Regelung nicht tolerierten Unterschieden der Abrollumfänge gleicher Reifengrößen resultieren. Verantwortungsbewusste Fahrzeughalter sollten in Zweifelsfällen Kontakt zum jeweiligen Kfz-Hersteller oder zu amtlich anerkannten Sachverständigen aufnehmen.


    Auszug aus dem Pressebericht des Kraftfahrt-Bundesamt 2001 (http://www.kba.de)


    --> Herstellerbeschränkung der Reifen ist somit hinfällig und jeder TÜV trägt das unbedenklich aus, wenn nötig. Hab ich doch auch gemacht. :p

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • apropos Rover und Unbedenklichkeitsbescheinigung...
    nachdem ich letzte Tage in unserer Zeitung gelesen habe, dass nach der Insolvenz nun auch das Büro von Rover in Neuss aufgelöst wird, sollte man nicht dort anrufen, und sich, eventuell auch nur auf Verdacht, alle Unbedenklichkeitsbescheinigungen für alle möglichen Felgen und Reifenkombinationen zusenden lassen (sofern die das machen). Es dürfte u.U. nur noch eine Frage von Tagen sein, bis dort niemand mehr zu erreichen ist.


    Wenn dort niemand mehr ist, von wem könnte sonst so eine Bescheingung ausgestellt werden?


    Ich hatte mal den Namen eines Ansprechpartners dort, jedoch keinen persönlichen Kontakt. Erkläre mich aber gerne bereit, dort anzurufen und ggf. die Papiere dort abzuholen. Kennt jemand den Namen des betreffenden Herrn sort?
    Da Neuss gleich um die Ecke ist, könnte ich Papiere dort nötigenfalls auch abholen (spart Porto für Rover :-))



    Viele Grüße
    ghazzog

    Realität ist da, wo der Pizzamann herkommt.

  • Der freundliche ABE-Versender ist Herr Erkens von Rover in Neuss :)

    Tel-Nr. hab ich grad nicht....

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Sehr gut, werde dort morgen mal anrufen und versuchen, die Bescheinigungen zu erhalten. Soweit ich mich erinnere, war Herr Erkens ja ein ganz netter Ansprechpartner.


    Viele Grüße
    ghazzog

    Realität ist da, wo der Pizzamann herkommt.

  • Herr Erkens, Tel.02131/938220.

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    http://www.mini-forum.de/showt…ghlight=ford+lichtmachine

  • leider telefonisch nicht erreicht...trotz mehrerer Versuche nur ein Knacken in der Leitung.
    Nach einer kleinen Ewigkeit kommt dann ein Besetzt-Zeichen. Dito auf der 02131/938223, (Abt. PR). Kennt jemand Herrn Erkens persönlich und kann Kontakt zu ihm herstellen?

    Realität ist da, wo der Pizzamann herkommt.

  • *gottseidank* , das Büro ist nur innerhalb von Neuss umgezogen und hat eine neue Rufnummer: 02131-400-10. Ich hatte gerade ein kurzes Telefonat mit Herrn Esser, welcher mir mitteilte, dass das Büro noch einige Zeit bestehen wird und auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen (gegen Gebühr) noch weiterhin ausgestellt werden können. Herr Erkens ist auch noch da.

    Realität ist da, wo der Pizzamann herkommt.

  • Und wenn Du das Papierchen hast, wär' ich (zur Vorsicht) an einer Kopie davon interessiert. Eine Beteiligung an den Kosten ist für mich dabei selbstverständlich. Voraussetzung: Das Dokument ist auch für spätere Minis (1991) verwendbar.

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  • Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, im Schein steht nur 175/50R13 auf felge dingsbumsblabla und keine Auflage wie nur Dunlop etc? Und du hättest gern neue Reifen dafür? Wo ist das Problem? Geh zum Reifenhändler und sag, du möchtest gern 175/50R13 Reifen (gibts von fulda hab ich auch auf 6J13 heise arruso oder so ähnlich). Wenn die die Bestellen müssen, bestell und dann gehste hin und sachst papp mir die drauf! Denn du hast ja denke ich im Moment auch 175er drauf. Ist doch so eingetragen mit 175/50 und da wird auch keiner was sagen :) . Steht ja im Schein drinne... also alles korrektikus ;)

  • Ist mir alles klar, Tobi, danke. Und hab' auch schon lange neue 175er drauf. Aber man braucht ned viel Phantasie, um zu wissen, dass die 175er bald zu den Raritäten zählen. Und für diesen Fall möchte ich vorsorgen, da ich keine Lust hab' auf neue Felgen. Alles korrektikus... ;)

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  • Haben die dort auch ne E-mail adresse?irgendwie hab ich immer als letztes feierabend :( brauch auch irgendnen wisch-hat vielleicht aber auch jemand von hier-einfach für die 165x? für 12" von falken,hatte da mal was aber das faxpapier hat sich irgendwie aufgelöst bevor es zur eintragung kam :rolleyes:

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