Vollabnahme beim TÜV & Neue Regelung

  • Hallo
    Ich habe gehört ( Dekra Mitarbeiter ), das ab 1.3.2007, die Frist zur Vollabnahme eines KFZ´s auf 7 Jahre angehoben werden soll.
    Sehr interessant für mich der gerade in der Restauration ist bei einem Auto welches 2 Jahre abgemeldet ist.


    Ich hoffe dieses können einige hier bestätigen?
    Gruss Peter

    Ich kann mich auch Irren!
    Es hat schon weitaus klügere Köpfe wie mich gegeben,
    die Jahrhunderte lang glaubten,
    die Erde wäre eine Scheibe!!!

  • Diese neue Regelung tritt wie schon gesagt am 1.1.2007 in Kraft.


    Alle Fahrzeuge die bis zu diesem Zeitpunkt noch keine 18 Monate vorübergehend stillgelegt sind, kommen in den Genuß der 7 Jahre.


    Nach 7 Jahren werden die Kfz-Daten im KBA gelöscht und dann ist wieder eine Vollabnahme notwendig-> die in den alten Bundesländern nach wie vor nur der TÜV und in den neuen Die DEKRA machen darf.


    In den sieben Jahren reicht dann also eine normale HU und AU (TÜV,DEKRA,GTÜ,KÜS...) für die wiederzulassung aus.


    mfg

  • das ist ja fät...
    gilt das auch für eintragungen?


    wie zb. einen 16v umbau? :D



    Gruß


    Tobi

    Mein Mini ist ein KRAFTFAHRZEUG.....

  • Eintragung eines Fremdmotors (Einzelabnahme) und eine Vollabnahme sind 2 verschiedene Paar Schuhe.
    Also zu früh gefreut ;) .


    Gruß, Diddi

  • Schön das es diese Frösche gibt, Veit.


    Zu Guido:
    Was passiert mit den Autos, die schon 24 Monate, also mehr als 18 stillgelegt sind? Kommen die nicht in den Genuss der 7 Jahre und müssen trotzdem zur Vollabnahme??
    Gruss

    Ich kann mich auch Irren!
    Es hat schon weitaus klügere Köpfe wie mich gegeben,
    die Jahrhunderte lang glaubten,
    die Erde wäre eine Scheibe!!!

  • :( :rolleyes: :mad: :madgo: :crying: :crying: :crying:

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    die Erde wäre eine Scheibe!!!

  • Was solls denn? Wenn das Auto eh Restaurierst wird doch ne vollabnahmne kein problem sein

    Auf Erfahrung vertrauen




  • Haste Recht, doch ist mal wieder etwas teurer und das läppert sich.

    Ich kann mich auch Irren!
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  • Zitat von Peterle75

    Haste Recht, doch ist mal wieder etwas teurer und das läppert sich.


    Aber dafür besteht die Chance ggfs. noch nicht eingetragenes Zubehör in einem Rutsch eintragen zu lassen, und dann wird es (je nach Umfang) doch preiswerter (ich sage bewußt nicht billig). ALso die einmalige Chance alle Goodes auf einen Schlag eintragen zu lassen.;)

  • Auch wieder Richtig. Man Man. Da geht doch die Sonne schon wieder auf. Mit der Scheibenbremsanlage und dem 1300 er Motor.... muss wirklich einiges eingetragen werden

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  • Nochmal zur Klärung:


    Bei Abmeldung wird ein Fahrzeug SOFORT aus dem Register gelöscht, nicht erst nach sieben Jahren.


    Sowohl das KBA als auch die örtliche TÜV Prüfstelle bestätigen, daß es sehr wohl möglich ist, ein Fahrzeug ohne Vollabnahme wieder zuzulassen, welches bereits mehr als 18 Monate abgemeldet war.


    Gefordert ist lediglich eine normale Hauptuntersuchung und eine Abgasuntersuchung.


    Eine § 21 Abnahme wird nur erforderlich, wenn es keine Papiere zu dem Fahrzeug mehr gibt.

    rules are for the interpretation of wise men and the obedience of fools

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