Position der Fernlichter (Zusatzscheinwerfer)

  • Hallo,


    hab einen 40TH-Edition, bei dem fürs Fernlicht 2 Zusatzscheinwerfer verbaut sind.


    Nun meine Frage, gibt es eine bestimmte Position für diese Fernlichter, die vorgeschreiben ist, oder kann ich die in der Horizontalen verschieben wie ich möchte?


    Würde die beiden Scheinwerfer nämlich gerne relativ in der Mitte positionieren, so wie das manche alte Shelby-Mustangs bzw. der alte GT500 Mustang haben.


    Gibt es evtl denn auch Minifahrer, die ihre Zusatzscheinwerfer so positioniert haben, bzw. hat jemand ein Foto von solch einem Mini?



    Danke und Grüsse


    PvD1980

  • so in etwa ? :


    gehört dem user joerghag hier aus dem forum , evtl. kann er ja etwas zu tüv & co sagen ;)

    Speed is a bit like farting. You have to know when it's inappropriate.

  • Ja, exakt so meine ich. Danke für die schnelle Antwort.


    Grüsse


    PvD1980

  • ist aber in der stvzo geregelt... müsste man mal schauen...

    -----------------------------------------------------------------------------
    Mein Name: Taner Taskesen
    Mein Mini: MK V, SPI-Vergaserumbau + Extras...
    Mein Kennzeichen: AW-TT-90(4/10)
    -----------------------------------------------------------------------------
    ich fühl mich wie ein einbeiniger bei einem wettbewerb für's arschtreten... :D
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    "Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod" :D
    -----------------------------------------------------------------------------

  • "Für den Anbau von Zusatz-Fernschein-
    werfern bestehen seit Anfang 1994 laut ECE-Regelung 48 keine besonderen
    Vorschriften mehr bezüglich Anbauschema sowie Anordnung in Richtung,
    Breite und Höhe."


    gerade mal gegoogelt bei der verkehrswacht-online... :D also in diesem sinne... :D

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    Mein Name: Taner Taskesen
    Mein Mini: MK V, SPI-Vergaserumbau + Extras...
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    ich fühl mich wie ein einbeiniger bei einem wettbewerb für's arschtreten... :D
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  • aber schon paarweise und symmetrisch! sonst wäre es ja "undeutsch" so ne regelung ohne regeln... :D

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    ich fühl mich wie ein einbeiniger bei einem wettbewerb für's arschtreten... :D
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  • Super, dann kann ich ja gleich loslegen.


    Danke euch für die schnelle und unbürokratische Hilfe!;)


    Grüsse


    PvD1980

  • Zitat von m-racer

    "Für den Anbau von Zusatz-Fernschein-
    werfern bestehen seit Anfang 1994 laut ECE-Regelung 48 keine besonderen
    Vorschriften mehr bezüglich Anbauschema sowie Anordnung in Richtung,
    Breite und Höhe."


    gerade mal gegoogelt bei der verkehrswacht-online... :D also in diesem sinne... :D


    Mhmmmm... wo genau hats Du das gefunden?
    Wie sieht's denn bei Nebenscheinwerfern aus...? :confused:

  • nebelscheinwerfer sind "genauer" geregelt! da findet man mehrere angaben im internet! stvzo.de z.b.

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    Mein Kennzeichen: AW-TT-90(4/10)
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    ich fühl mich wie ein einbeiniger bei einem wettbewerb für's arschtreten... :D
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  • "Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt."

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    Mein Name: Taner Taskesen
    Mein Mini: MK V, SPI-Vergaserumbau + Extras...
    Mein Kennzeichen: AW-TT-90(4/10)
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    ich fühl mich wie ein einbeiniger bei einem wettbewerb für's arschtreten... :D
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    "Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod" :D
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  • Zitat von Kinesis

    Hi, ich hatte sie auch zusammen, musste sie aber umbauen.Laut TÜV ist der Minimalabstand 30 cm, und nicht tiefer als 40 cm!


    So, hab sie noch nebeneinander in die Mitte gesetzt. War ein bisschen fummelig, da ich Grill und Stossstange abbauen und die Halterungen etwas modifizieren musste.


    Sieht aber sehr cool aus, wie ich finde.:cool: Anbei noch 2 Fotos, schlechte Qualität, aber man erkennt es schon.


    TÜV hin oder her werd ich sie so lassen und falls in 1,5 Jahren bei der HU gemeckert wird, dann baue ich für dieses "Tägelchen die Scheinwerferchen an meinem Wägelchen" wieder anders hin.:D


    Grüsse


    PvD1980

  • Stimmt sieht cool aus jetzt nur noch zwei Rallystreifen drauf und fertig ist die Laube - äh der Mini ;) :D

  • Zitat von Kinesis

    Hi, ich hatte sie auch zusammen, musste sie aber umbauen.Laut TÜV ist der Minimalabstand 30 cm, und nicht tiefer als 40 cm!


    Minimalabstand voneinander, nehme ich an? (also zwischen den beiden ZSW?)
    Und tiefer...von wo? vom Boden?


    ODER:


    Minimum 30cm von der Seitenflanke des Wagens aber maximal 40cm?

  • Zitat von Kinesis

    Hi, ich hatte sie auch zusammen, musste sie aber umbauen.Laut TÜV ist der Minimalabstand 30 cm, und nicht tiefer als 40 cm!


    .... und das fällt wohl mal wieder unter die Rubrik profilierungssüchtiger TÜV'ler.


    Das einzige was genau geregelt ist, hat m-racer schon zitiert. Und das gilt nur für Nebelscheinwerfer.


    Gruß Jörg
    P.S.: Bei mir sind es Nebelscheinwerfer.

    ... ruhig Brauner ...

  • Ich bin echt total begeistert von der Optik. Jedesmal wenn ich zurück an mein geparktes Auto komme, ich ein Check der neuen Front Pflicht!!!:D :D :D


    Und was der TÜV sagt, das warte ich einfach ab......;)


    Grüsse


    PvD1980

  • Zitat von Kinesis

    Also Jungs,
    ob profilierungssüchtig oder nicht, in meinem Untersuchungsbericht steht :


    unser Sachverständiger hat an Ihrem Fahrzeug Mängel festgestellt.Fernlicht: Anbaulage falsch 40304 , Die Plakette konnte nicht zugeteilt werden ! Lassen Sie bitte alle beanstandeten Punkte unverzüglich beheben. Ihre Technische Prüfstelle , TÜV Hanse GmbH, SÜD Gruppe


    Originalton der TÜV:
    Minimalabstand = Lichtaustrittfläche= also Abstand seitlich 30 cm
    Bodenhöhe 40 cm = Boden - unterer Rand der Scheinwerfer


    Ist doch kein Problem. Einen Tag vor HU zurückbauen, danach wieder auf schön machen. TÜV zufrieden, ich zufrieden.....:D :D :D


    Grüsse


    PvD1980

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