Zusatzfernlichter?

  • Halli Hallo


    Ich weiss hier gibt es schon einige threads zu dem thema, aber ich habe noch eine andere frage bezüglich der zulässigen anzahl der zusatzFERNLICHTER. Muss zugeben, nach ca 2h lesen hatte ich auch keine lust mehr zu gucken ob da noch was zu meinem speziellem Problem kommt :thumpsup:


    Ich hab mal in der STVO nachgelesen (:D) dass insgesamt 6 scheinwerfer montiert sein dürfen. 2x abblendlicht, blahblahblah. Blahblah, weil sich darauf meine frage bezieht.


    Laut stvo zusätzlich zulässig: 2x Nebel + 2x Fernlicht.


    Wie siehts aus mit 4x fernlicht? Dann würde ich ja die 6 nicht überschreiten. Oder ist das auch irgendwie fest vorgeschrieben?


    Ausserdem: Hat der Mini serienmässig eigendlich fernlicht? (Also integriert in die scheinwerfer) Auch wenn Zusatzfernlicht serienmässig montiert ist?


    Auch habe ich gelesen, das 4 fernlichter wohl erlaubt sein, solang diese abdeckbar sind. Theoretisch sind sie das ja :D hab nur keine abdeckungen :D


    Wie schauts aus?

  • Hallo,


    natürlich hat der Mini serienmäßig Fernlicht! Bei den serienmäßigen Scheinwerfern wird zwischen 2 Glühfäden umgeschaltet wenn man von Abblend- auf Fernlicht umschaltet.
    Bei Zusatz-Fernscheinwerfern brennt das Fernlicht in den normalen Scheinwerfern und eben die zuätzlichen Fernscheinwerfer gleichzeitig.


    Keine Ahnung, wie es ab Werk mit den Nebelscheinwerfern gelöst ist.
    Da es aber ziemlich sinnfrei ist, die zusammen mit dem Fernlicht zu betreiben und auch die Stromaufnahme bei 6 Scheinwerfern nicht ganz ohne ist, würde ich ein Relais zwischenschalten, das die Nebelscheinwerfer bei Betätigen des Fernlichts (oder der Lichthupe) abschaltet.



    Grüße


    Jörg

    ...because they don't build cars like they used to...

  • 4mal Fernlicht ist nicht zulässig, steht aber auch in der StVO...


    zusätzlich 2mal Fern und 2mal Nebel ist möglich, Schaltung wie erwähnt, nicht gleichzeitig....

  • ich habs auch so das beim fernlicht die nebellampen ausgehen, ausser bei der lichthupe;) soll der entgegenkommende mal schauen wer heller ist ;)

    FCSP


    Fans Vilstal

  • Nur damit keine Missverständnisse entstehen, hier nochmal die §§50 und 52 der STVZO im Klartext:


    1) 2 Stück Fernlichter sind an jedem PKW vorgeschrieben. Sie können mit den Abblendlichtern ineinander gebaut sein oder separat angebaut sein. Beim Mini sind sie mit den Abblendlichtern ineinander gebaut, was durch eine 2-Faden-Glühlampe realisiert wird.


    2) genau 2 Stück zusätzliche Fernlichter sind erlaubt, die mit den vorgeschriebenen Fernlichtern zusammen erlöschen müssen, wenn auf Abblendlicht umgeschaltet wird.


    3) Unabhängig von der Sinnhaftigkeit besteht kein Zwang, die Nebelscheinwerfer (es sind ebenfalls genau 2 Stück erlaubt) bei Benutzung des Fernlichts abzuschalten. An Neufahrzeugen verschiedenster Marken beobachte ich, dass die Nebler eingeschalltet bleiben bei Fernlicht. Es ist also nicht nur legal, sondern wird auch gemacht.


    Herzlichst,
    OlliMK

    The new BMC 1100 - it floats on fluid

  • Danke Olli, das war schoen sachlich und kurz zusammengefasst was ich wissen wollte :)


    Auch an die anderen natuerlich!


    Schade, dann werd ich wohl doch nebler dranmachen muessen!

  • XCLusive, manchmal frage ich mich aber ehrlich, wie das bei LKW geregelt ist. Da gibt es nicht wenige, die völlig unbehelligt mit 6 oder 8 Fernlichtern daher fahren. Du weißt nun, dass mehr 4 nicht legal ist - aber ich unterstelle, dass dich niemand damit erwischen würde, wenn du mehr als 4 hättest. Wie immer, bleibt es Sache des Einzelnen, sich an Regeln zu halten oder auch nicht. Aber so leichtfertig, wie hier etliche mit ihrer Steuerhinterziehung prahlen ("Katgehäuse ist leergeräumt")....na, lassen wir das ;)


    OlliMK

    The new BMC 1100 - it floats on fluid

  • XCLusive, manchmal frage ich mich aber ehrlich, wie das bei LKW geregelt ist. Da gibt es nicht wenige, die völlig unbehelligt mit 6 oder 8 Fernlichtern daher fahren. Du weißt nun, dass mehr 4 nicht legal ist - aber ich unterstelle, dass dich niemand damit erwischen würde, wenn du mehr als 4 hättest. Wie immer, bleibt es Sache des Einzelnen, sich an Regeln zu halten oder auch nicht. Aber so leichtfertig, wie hier etliche mit ihrer Steuerhinterziehung prahlen ("Katgehäuse ist leergeräumt")....na, lassen wir das ;)


    OlliMK


    Hehe dein Beitrag hat mich schmunzeln lassen! Ja ich würde es ja auch drauf ankommen lassen (wirklich), wenn nicht das problem währe das ich noch in der Probezeit bin und erwischen lassen eben nen punkt in Plopp-burg bringen. Und ich habe zur sicherheit meine bestellung umändern lassen und bau jetzt doch Nebelleuchten dran, einfach nur um sicher zu gehn :)

  • Also wenn ich mich nicht irre habe ich mal gelesen das es möglich ist mehrere fernlichtscheinwerfer an zubauen, diese müssen denn als arbeitsscheinwerfer zugelassen werden! kann mir nicht vorstellen das sämtliche lkws und auch geländewagen "schwarz" damit umher fahren (polizei wegen)! korrigiert mich wenn das doch gerade alles quatsch war!:D

    ...und wenn die Ente nicht schwimmen kann hat das Wasser schuld?

  • Also wenn ich mich nicht irre habe ich mal gelesen das es möglich ist mehrere fernlichtscheinwerfer an zubauen, diese müssen denn als arbeitsscheinwerfer zugelassen werden! kann mir nicht vorstellen das sämtliche lkws und auch geländewagen "schwarz" damit umher fahren (polizei wegen)! korrigiert mich wenn das doch gerade alles quatsch war!:D


    Nö, ist korrekt, aber ab Bauhöhe 1,50m...bau Dir schon mal nen Montagebügel für´s Dach...:D

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