195/45 auf 7'' Allycat

  • Servus!


    Ich habe 7'' Allycatfelgen mit ET11 welche mit 175er Reifen eingetragen sind.
    Nun habe ich gestern gehört, dass die Kombination von 7'' und 175er Reifen nicht mehr TÜVkonform ist?!
    Da ich so wie so einen neuen Satz Reifen benötige, würde ich nur ungern einen kaufen, den ich anschließend auf dem Fahrzeug nicht legalisieren kann! ;)


    Meine primäre Frage wäre daher: Falls der Tüv mir mitteilt, dass ich nur 195er fahren darf, würden meine originalen Silverstone Verbreiterungen die Räder noch abdecken?


    Ich könnte es ja leider erst ausprobieren wenn ich bereits Reifen gekauft und aufgezogen habe... hat jemand von euch zufällig diese Kombination oder weiß ob es passt?


    Viele Grüße
    Pascal

  • 195/45 und 175/50 sind nahezu gleich groß. Hast du deine 175er mal nachgemessen? ;)


    Wenn die 175/50 auf dem Auto schon eintragen sind hast du Bestandsschutz und kannst die auch weiterhin neu kaufen und fahren, Nur Neueintragungen gibt's mit 7" Felgen nicht mehr, da braucht man dann die 195/45.


    Grüße,
    Andreas

    irgendwas ist ja immer...

  • Servus Andreas!
    Das klingt gut! :) Von dem Bestandsschutz hörte ich gestern auch, aber wir waren uns nicht sicher!
    Dachte mir schon, dass das auf jeder Seite nicht viele mm ausmachen kann. Ich musste auch schon feststellen, dass beispielweise der Unterschied bei der Breite zwischen 008ern und 539ern echt heftig ist. Dann gibts wieder einen 539er Satz 175 und gut! :) Oder hast du noch nen Reifentipp, der mir noch nicht so geläufig ist? (Alltagsmini)


    Aber ist schön, das zu wissen. Dann kann ich mir nämlich schonmal die Reifen besorgen :)


    Ich danke für die Antwort!


    Viele Grüße
    Pascal

  • Öh, gibt ja nur noch Dunlop, 539 und Nankang... :headshk:


    Na dann werdens sicher die Yokos.


    Funkey: Nee, ist glücklicherweise eine offizielle ausführliche Eintragung. Mir war nur nicht bewusst, dass, selbst wenn sich solche Richtlinien bei "Verschleißteilen" ändern, ein Bestandsschutz existiert! :)
    Danke für die Antwort!

  • Nee, ist glücklicherweise eine offizielle ausführliche Eintragung. Mir war nur nicht bewusst, dass, selbst wenn sich solche Richtlinien bei "Verschleißteilen" ändern, ein Bestandsschutz existiert! :)
    Danke für die Antwort!


    In dem Fall wird es beim TÜV keine Probleme damit geben.


    Es kommt allerdings immer wieder mal vor, dass sich der Reifenmonteur (aus Unwissenheit) weigert, was allerdings Quatsch ist. Wurde hier schon mehrfach drüber berichtet. Im Zweifelsfall einfach zum nächsten gehen, wenn dieser kein Geld verdienen will ;)


    Gruß, Diddi

  • Moin, eine kurze Frage: wie sieht es denn aus wenn die 175/50 13 eingetragen sind, aber mit dem Vermerk: " Montierbarkeitsnachweiß des Reifenherstellers mitführen". Das heißt dann ja, eine Freigabe des Herstellers für diese Felgengröße/Breite haben zu müssen?! Sollte es diese vom Hersteller nicht geben, kann diese Reifengröße trotz Eintragung nicht gefahren werden, richtig ?!


    Gruß,Olli

  • ..jau, fand ich auch seltsam. Den Wagen habe ich abgemeldet als Bastelbude gekauft, aber der Freigabewisch war damals schon verschwunden. Nu hab ich mir mal Aufbaugedanken gemacht und bin dann auch wieder über den Vermerk im Brief gestolpert. Wird dann ggf. wieder auf 12 Zoll zurückgerüstet, da bei zwei Nachfragen bei verschiedenen TÜV Stellen auch eher Ablehnung, bzw. Unverständnis bezügl. dieser Eintragung ( 7x13 ET 20) entstand.


    Gruß

  • Als ich hatte letztes Jahr keine Probleme die AllyCat Felgen mit 175er Reifen eintragen zu lassen. Der Tüvler wollte nur die Bescheinigung der Felgen und dort standen dann auch die 175er Reifen in Verbindung mit drinne.
    Kann ich also nicht bestätigen dass der Tüv dumm macht.

    Erfahrung bedeutet nichts, man kann eine Sache auch 35 Jahre falsch machen.

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