schalensitze und tüv?

  • hi@all minifriends!!!


    kann der tüv eigentlich was sagen, wenn vollschalensitze verbaut werden, die sich weder klappen noch einstellen noch verschieben lassen, wenn
    1) es sowieso keine rückbank gibt (käfig, ...)
    2) der originale 70er mini auch nichts zu verstellen hatte (man
    konnte nur die sitze nach vorne klappen zum einsteigen)
    ???????


    oder legt sich hier wer quer...


    thx und gute n8!!!

  • der tüv hat ziemlich sicher was dagegen. im täglichen betrieb glaube ich aber nicht, daß es ein problem ist. besonders bei uns am land. von wien hab ich da schon andere geschichten gehört...


    also eintragen wirds wohl nicht spielen, glaub aber nicht, daß es bei pickerl etc. probleme gibt.

  • aba was könnte er dagegen haben...


    eine rückbank hab ich nicht (also is er e nur ein 2-sitzer)
    und die originalen sitze kann man ausser nach vorne klappen zum einsteigen auch überhaupt nicht verstellen...


    sitze haben übrigens ein fia zertifikat


    ciao
    rené

  • meine befürchtung ist, daß neue sitze verstellbar sein müssen, egal, wie die originalen aussehen.
    nicht klappbar ist sicher kein problem beim eintragen, das weiß ich. aber wie das aussieht, wenn sich die dinger nicht verstellen lassen...

  • hi!


    also so kann der gutachter bei mir nicht kommen, weil dann sag ich ihm aufs gesicht zu, dass das die originalen sitze sein-wie will er es beweisen???


    denn dann dürftest du in einen völlig originalen oldtimer nie neue (aber eben originale, nicht verstellbare sitze) einbauen


    ich hoffe du verstehst wie ich das meine.


    wenn du alles original belassen willst, und du dir aber eben neue alte sitze kaufen musst, weil die alten hinüber sind, müsstest du dir dann verstellbare kaufen???


    also diese grundlage dürfte so nicht stimmen...


    mfg und ciao
    rené

  • Österreichische Vorschriften einmal ausser Acht gelassen, da im Detail nicht bekannt, lautet die (nachvollziehbare) Argumentation der beurteilenden Instanzen:


    --"Die (übrigens bei fast allen MINI-Originalsitzen gegebene) Verstellbarkeit der Rückenlehne (um mindestens 15° in Deutschland) sowie die 'Verfahrbarkeit vorwärts-rückwärts' ist vorgeschrieben, um das Vehikel für verschiedene Personen anpassbar zu machen"


    Da es keine Möglichkeit gibt, die Benutzbarkeit des MINIs auf nur 1 Person in den Papieren zu beschränken, muß eben von ca. 2.00M bis 1.52M jeder im MINI Platz finden in einer Position, die das Auto bedienbar erscheinen läßt.


    Wenn aber der 2.00M Mann (meistens 'Mann' bei 2.00M) seinen Sitz hinten festbolzt mit FIA - seitenmontierten Rennschalen, dann muß seine u.U. 1.52M Freundin beim Fahren stehen, um a) hinausschauen zu können und b) die Pedale bedienen zu können.
    Ich möchte der dann nicht entgegenkommen müssen !


    Was aus der Sicht des MINI-Bedieners also vollkommen 'hirnig' klingt, da er seinen MINI u.U. für sich gebaut hat und dann ohnehin niemanden dranläßt, das ist aus der Sicht der rechtlichen Verantwortung wieder vollkommen anders zu beurteilen.
    Wenn das 1.52M - Mädel dann nämlich irgendwo die Kontrolle verliert, dann hat der Prüfer einen Schadensersatzprozeß am Hals. Denn wenn der es einträgt muß es ja sicher sein.


    Jede Sache, so auch diese, hat , wie so oft, 2 Seiten.


    Wenngleich sehr unbequem ist natürlich ein FIA Sitz für bestimmte Zwecke schon schön.


    Andreas Hohls

    Alle Beiträge verstehen sich als rein sachliche Aussage und tolerieren Meinungen und Vorlieben eines Jeden, auch wenn sie konträr entgegenstünden.

  • also
    1) bei meinen sitzen, die im mini verbaut waren, kann man ausser nach vorne klappen genau gar nichts einstellen (also weder die rückenlehne um 15° verstellen noch hat er ne konsole zum verschieben), deswegen denk ich auch dass wenn bei uns die eintragungsbehörde troubles macht, ich meinen originalen (oder zumindest der der drinnen war) mitnehm...


    2) hast du/ihr schon erfahrungen mit den behörden, weil in der miniszene sind doch fixe schalensitz recht beliebt?


    oder fährt ihr alle illegal damit herum?


    thx an alle


    rené

  • gilt für österreich zumindest:


    Abnahmekriterien sind die Grundlagen des VdTÜV-Merkblattes 751. Obwohl dieses VdTÜV-Merkblatt aus dem Jahre 12.06.1978 stammt, hält die Österreichische Landesregierung auf diese Art der Fahrzeugüberprüfung fest und prüft bei jeglichen Änderungen am Fahrzeug nach diesen veralteten Prüfkriterien. Veraltert deswegen, da im Jahre 1978 keine Rad - Reifenkombination den jetzigen Ausführungen gleicht. Schwerpunkte, die zu beachten sind wären:


    .
    .
    .


    Sitze:
    Nur Sitze mit TÜV Gutachten oder mit FIA-Prüfgutachten mit angebrachter Kennzeichnung eintragungsfähig. Originale Verstellfunktionen müssen erhalten bleiben.

  • na, das klingt doch vielversprechend. demnach müßt's gehen. hoffe, die machen dir keine probleme...



    Zitat

    Original geschrieben von ibinsnur

    oder fährt ihr alle illegal damit herum?


    bingo! :p



    mfg,


    tinti (der outlaw des pongau)

  • hi!
    ich war mal eher zufällig bei den netten herren in graz bei der prüfstelle und hab mich wegen des einbaues eines schalensitzes erkundigt, antwort "sicher nicht", der typ dort hat weiter gemeint wenn der sitz und die rückenlehne verstellbar sind kann man (fast) "alles" einbauen, nur schalen nicht
    grund hat er keinen genannt, aber die von andreas kommen mir da doch sehr plausibel vor, weiters sind sie in österreich da nicht sehr willig so etwas einzutragen
    die einzige möglichkeit die ich sehe, einen nachweis von rover österreich, das sowas orginal im mini verbaut wurde und dann wirst sie unter umständen eingetragen kriegen, natürlich nur mit entsprechenden weiteren gutachten des herstellers
    lg
    ps: angbelich sollen sie käfige in österreich auch nicht mehr eintragen:(

    ...nicht die Großen fressen die Kleinen, sondern die Schnellen die Langsamen.

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