Tüv nach zig Jahren

  • So langsam muss ich mich mal mit dem Thema "Zulassung" beschäftigen:


    Mein B39 wurde 2002 abgemeldet. Den damaligen Brief hab ich. Und nen Kaufvertrag.


    Brauch ich noch was?


    Also bestimmt ne Vollabnahme(?). was brauch ich dafür so alles?



    Hab reichlich die Suche benutzt, aber da schwirren immer wieder Vorschriftenänderungen etc umher. so dass mir der heutige Stand nicht klar ist.

    Gruß
    der Michael


    (alle Angaben in Fahrtrichtung)

  • Wie der aktuelle Stand ist, weiß ich auch nicht...


    Ich würde vorab mit allen Papieren, zum TÜVler Deines Vertrauens fahren und freundlich anfragen...
    Da kann man gleich einen Termin machen...dann sind alle vorbereitet (vo allem der TÜVler weiss, was ihn erwartet)


    Ist auf jeden Fall besser, als einfach hinzufahren und zu sagen "Ey ...stand 15 Jahre still...mach mal TÜV..."


    Inno-Uwe

    LOUD PIPES SAVE LIVES !!!


    ---> fehlende Leistung wird durch den WAHNSINN des Fahrers ergänzt !!!


  • Wenn der Brief (nach bundesdeutschen Recht) vorliegt genügt eine HU nach §29StVZO. Eine Abnahme nach §21, wie früher, ist nicht mehr nötig.


    Zitat

    § 14 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
    .... Das Fahrzeug muss vor der erneuten Zulassung einer Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung unterzogen werden, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. ....
    Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung (*) oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 .... anzuwenden.


    Datenbestätigung, sprich Brief, hast Du ja ;)


    innerhalb der ersten 7 Jahre bleiben die Daten im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert, während dieses Zeitraumes kann man auch ohne Brief eine HU nach §29 machen. Nur wenn man nach den 7 Jahren ohne Brief auftaucht ist eine HU nach §21 nötig.
    Nach 7 Jahren und mit Brief = §29

    Hab zwar keine Ahnung, davon aber ne ganze Menge!


  • innerhalb der ersten 7 Jahre bleiben die Daten im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert, während dieses Zeitraumes kann man auch ohne Brief eine HU nach §29 machen


    Bisweilen bleiben die Daten auch deutlich länger im Register. Unsere Orange war selbst nach 9 Jahren überraschenderweise noch drin. Lohnt sich ggf., vorab bei der Zulassungsstelle zu fragen. Die Daten werden nämlich nach Aussage meiner damaligen Sachbearbeiterin tatsächlich NICHT immer automatisch nach sieben Jahren gelöscht. Eigene (positive) Erfahrung.

  • Hab mal beim TÜV gefragt. Aussage: kommt drauf an was die Zulassungsstelle will... :scream:


    Also da auch mal hin geschrieben.






    Andere FRage: kann es sein dass man bei der AU ganz "durchfällt" (mit m Mini). Oder ist das dann im schlechtesten Fall nur ne teure Steuer?
    Also ausgehen von normal funktionierendem Motor.

    Gruß
    der Michael


    (alle Angaben in Fahrtrichtung)

  • Andere FRage: kann es sein dass man bei der AU ganz "durchfällt" (mit m Mini). Oder ist das dann im schlechtesten Fall nur ne teure Steuer?
    Also ausgehen von normal funktionierendem Motor.


    Wenn "normal funktionierend" beinhaltet, dass er kein Öl verbrennt und ansonsten auch alles korrekt eingestellt ist und so funktioniert wie es soll, dann steht der AU nie was im Wege. Wenn aber etwas defekt ist, er massenhaft Öl verbrennt oder die Einstellungen von Zündung und Vergaser nicht stimmen oder Vergaser / Kerzen komplett verdreckt sind und daher nicht korrekt arbeiten, dann fällt man mit dem Mini - wie mit jedem anderen Auto auch - "komplett durch". Günstig sind alte Minis aus den 60ern (EZ vor 07/69), denn da entfällt die AU-Pflicht ersatzlos.

  • Hab mal beim TÜV gefragt. Aussage: kommt drauf an was die Zulassungsstelle will... :scream:


    Also da auch mal hin geschrieben.
    Andere FRage: kann es sein dass man bei der AU ganz "durchfällt" (mit m Mini). Oder ist das dann im schlechtesten Fall nur ne teure Steuer?
    Also ausgehen von normal funktionierendem Motor.


    Zu 1: Was die Zulassungsstelle will???...Die will ne gültige HU und AU Abnahme und sonst nix...
    Mit der Aussage hat sich der TÜVler selbst disqualifiziert...mein Rat...auf zum Nächsten...!


    Zu 2: ohne AU kein HU...ist mittlerweile Gesetz


    Wenn es ein Inno B39 ist..gleich H-Kennzeichen mitmachen lassen, da ist die Steuer pauschal bei 191 € im Jahr
    Ausserdem mit H-Kennzeichen freie Fahrt in allen Umweltzonen!


    Inno-Uwe

    LOUD PIPES SAVE LIVES !!!


    ---> fehlende Leistung wird durch den WAHNSINN des Fahrers ergänzt !!!


  • Na-ja. war die Mailadresse vom Tüv-süd. Also kein spezieller.


    Dachte es wär ggf. einfacher erstmal Zulassen und später die H-Abnahme. Wär natürlich ne Idee das gleich mitzunehmen. Zumindest wenn ein Vollabnahme gefordert wird.


    Hab ja die Frage an die Zulassungsstelle noch laufen.

    Gruß
    der Michael


    (alle Angaben in Fahrtrichtung)

  • auf JEDEN Fall die H-Abnahme sofort mit machen!!! Denn die darf nur in Kombination mit einer regulären HU gemacht werden. Sonst stehst du demnächst schon wieder beim Prüfer auf der Matte und zahlst doppelt, incl. AU. Die gucken eh bloß, ob das Auto in einem vernünftigen Zustand ist und kein Krempel verbaut wurde, der nicht höchstens zehn Jahre nach Zulassung bereits verfügbar gewesen wäre.

  • Na-ja. war die Mailadresse vom Tüv-süd. Also kein spezieller.


    ...


    Da hatte ich auch vor der Zulassung mal angefragt. Allerdings telefonisch bei der allgemeinen TÜV-Hotline. Kannste knicken, habe genau die gleiche Aussage bekommen. Am besten direkt zum TÜV und alles klären.

  • kaum von TÜV und Zulassung geschrieben, schon wimmelt es im Spamordner von Gutachtern, Versicherern usw...
    Wie praktisch.



    Ok, hab auch in die Richtung gegoogelt :biggrin:

    Gruß
    der Michael


    (alle Angaben in Fahrtrichtung)

  • Antwort der Zulassungsstelle (nach Zusendung des Briefs per E-Mail): keine Vollprüfung nötig!



    Im Brief stehen noch paar Sachen die gar nicht mehr da sind (Doppelauspuff, Hosenträgergurte, Überrollbügel). Nimmt der TÜV die bei der HU einfach raus oder wie geht das?

    Gruß
    der Michael


    (alle Angaben in Fahrtrichtung)

  • Antwort der Zulassungsstelle (nach Zusendung des Briefs per E-Mail): keine Vollprüfung nötig!



    Im Brief stehen noch paar Sachen die gar nicht mehr da sind (Doppelauspuff, Hosenträgergurte, Überrollbügel). Nimmt der TÜV die bei der HU einfach raus oder wie geht das?


    Glückwunsch! Und ja, der TÜV streicht möglicherweise die Eintragungen, die nicht mehr vorhanden sind. Wenn es überhaupt auffällt, oder wenn man drauf besteht. Wahrscheinlich auch, wenn der Prüfer eionen schlechten Tag hat.... Kleiner Tipp: wenn du KEINE Vollabnahme brauchst, dann such dir irgendeine Prüfstelle (TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ oder sonstwer) in deiner Nähe, die als besonders wohlgesonnen gegenüber "Spezialfällen" bekannt ist. Vorab mal ein bisschen umhören. In Zeiten von Konkurrenzkampf und wirtschaftlichen Zwängen gibt es da große Unterschiede und teilweise wirklich viel Entgegenkommen, solange es vertretbar ist. Spart möglicherweise einiges an Ärger. Viel Glück!

  • Eins noch:


    Habe da so eine Bastuck mit VSD aus Edelstahl drunter (63 mm Endrohr, 1 Rohr, mittig). War halt schon dran (...).


    Im Internet fand ich so ein Gutachten auf rotem "Papier" (hier wohl bekannt). Sollte ich damit Probleme erwarten, wenn ich das Eintragen lassen wollte? (Im Brief ist bisher ein anderer Auspuff eingetragen). Sofern das Ding nicht über die Zeit zu laut geworden wäre.




    Wenn doch: hilft dieser seltsame Einsatz zur Lärmminderung?

    Gruß
    der Michael


    (alle Angaben in Fahrtrichtung)

    Einmal editiert, zuletzt von sailorbrand ()

  • Hier die genaue Bezeichnung


    ROMI 63S


    soweit ich das richtig entziffere....



    Gruß
    der Michael


    (alle Angaben in Fahrtrichtung)

  • Also bei mir gab das keine Probleme beim Eintragen. Hast du den VSD und ESD drin?? Wenn das Gutachten zum Auspuff passt, müsste es jeder eintragen. Ich hab keinen Lärmschutzeinsatz drin.

    Gruß Daniel :cool:

  • Ich hab den selben drunter ohne Einsatz ein Rohr mittig hab den so laut wie er ist eingetragen bekommen war kein Problem

    Irgendwas klappert immer

  • Na denn. Bin gespannt aber hofnungsvoll.


    Wäre er nicht schon dran gewesen, hätt ich mich wohl für was leiseres entschieden. Aber nun mal durch, als Lurch....

    Gruß
    der Michael


    (alle Angaben in Fahrtrichtung)

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