Nebelschlussleuchte MPI Pflicht?

  • Guten Morgen,


    ich muss demnächst beim TÜV vorstellig werden....mein MPI besitzt keine Nebelschlussleuchte, ist das so korrekt??



    Gruss stefan

  • Wiki ist dein Freund:
    Nebelschlussleuchte



    Eine Nebelschlussleuchte ist eine hinten am Fahrzeug angebrachte, besonders helle rote Zusatzleuchte. Im Vergleich zu herkömmlichen Schlussleuchten strahlt sie 40-fach stärker.[1] Sie dient dazu, das Fahrzeug bei schlechter Sicht besser erkennbar zu machen.


    Inhaltsverzeichnis
    Grundlagen
    Einsatz der Nebelschlussleuchte
    Siehe auch
    Literatur
    Einzelnachweise
    Grundlagen Bearbeiten


    In Deutschland müssen seit dem 1. Januar 1991 erstzugelassene Autos mit einer Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h und ihre Anhänger mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein. Andere Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Traktoren, Motorräder) und Anhänger unter 60 km/h dürfen mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein. Bei Altfahrzeugen ist eine Nachrüstung nicht erforderlich. Bei Importen von Autos aus Ländern, in denen normalerweise keine Nebelschlussleuchte eingebaut wird, ist eine Nachrüstung im Rahmen einer sogenannten Homologation erforderlich.[2

  • regulär ist die Nebelschlussleuchte hinten links unter der Stoßstange angebracht. Ein hässlicher rechteckiger schwarzer Kasten mit einem roten Plastikglas. Es gibt aber auch etwas schönere Alternativen aus Chrom. Habe es auch schon mal gesehen, dass ein runder Rückstrahler am Kofferraumdeckel montiert war.



    Falls man deine Frage so versteht, ob es dem TÜV auffällt, dass da was fehlt:
    Als ich meinen MPI gekauft habe, war der Nebelscheinwerfer ebenfalls abmontiert. Die vier HUs die ich seit dem gemacht haben, waren trotzdem kein Problem (abgesehen von anderen Leiden des Minis :D )

    Signatur - momentan außer Funktion

    2 Mal editiert, zuletzt von phlipper3 ()

  • ahhhhhhhhhh ich kam gerade von der Hauptuntersuchung.. und es wure bemängelt!
    Er meinte auch dass Auto ab 1991 eine haben müssen, er sie hier aber nicht finden kann..
    Er meinte entweder ist die abmontiert.. oder in der Rückleuchte mit drin, dann aber Birnchen defekt..


    Wie verhält es sich denn bei dem Rover Mini Baujahr 1996 1300er
    War da auch eine Box angebracht die der Vorbesitzer dann abmontiert hat oder wo sitzt dort die Nebelschlussleuchte?

  • Auch eine Box, die der Vorbesitzer abmontiert hat.


    Es gibt die Möglichkeit die Schlussleuchte anstelle eines Rückfahrscheinwerfers zu betreiben. Das würdest du dann bemerken, wenn beim Rückwärtsfahren nur ein Lämpchen brennt.

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    Wer ficken will muss freundlich sein!

  • wäre aber auch nur mit Augenzudrücken des TÜVers machbar, eigentlich muss zwischen Bremslicht und Nebelschlussleuchte 100mm Platz sein...zumindest laut StVZO. Mir ist aber aufgefallen das es aktuelle Fahrzeuge gibt wo das sehr sehr grenzwertig ist.


    Im Normallfall ist bei allen Minis ab irgendwann der 80er Jahre hinten links die fette Plastenebelschlussleuchte verbaut (beliebiges Bild ausm Web):


  • Eine fehlende Nebelschlußleuchte ist ein geringer Mangel und ich komme so immer durch den TüV. (Meine Begründung ist immer: es sieht scheixxe aus und die Halterung rostet mir die Schürze kaputt)
    Eine nicht funktionierende, vorhandene NSL wäre ein erheblicher Mangel.

  • Hatte mir eine einfache NSL bei den drei Buchstaben gekauft, 5 min hat´gedauert bis diese verbaut war, 3 min um sie abzubauen.
    Kabel sollten im Kofferraum liegen, links sowie rechts.


    Den Tüver hat´s gefreut:smile:

  • Hatte mir eine einfache NSL bei den drei Buchstaben gekauft, 5 min hat´gedauert bis diese verbaut war, 3 min um sie abzubauen.
    Kabel sollten im Kofferraum liegen, links sowie rechts.


    Den Tüver hat´s gefreut:smile:


    Na so werd ich es dann wohl auch machen! Vielen Dank für eure Antworten! :)

  • Eine fehlende Nebelschlußleuchte ist ein geringer Mangel und ich komme so immer durch den TüV. (Meine Begründung ist immer: es sieht scheixxe aus und die Halterung rostet mir die Schürze kaputt)
    Eine nicht funktionierende, vorhandene NSL wäre ein erheblicher Mangel.



    Das stimmt so leider nicht.
    Die Vorgabe der Länder sagt aus: "alle Lichttechnischen Fehler sind Erhebliche Mängel".
    Und wenn dein Abnehmer da was anders macht, hast du Glück.

  • stimmt leider, die Heraufstufung zum erheblichen Mangel haben wir leider den Xenonlichtautos zu verdanken, siehe auhc Thema Leuchtweitenregulierung.


    Meine Nebelschlussleuchte liegt auch mit Stecker im Regal und findet zufällig alle 2 Jahre ihren Weg ans Auto ;)


    Interessant wäre aber mal für die MkI/II (optik)-Fahrer eine Kombination Nebelschlussleuchte und Rückfahrscheinwerfer. Sowas ist legal und sogar schon zu kaufen..nur leider noch nicht in Minitauglicher Optik...

  • stimmt leider. Die Heraufstufung zum erheblichen Mangel haben wir leider den Xenonlichtautos zu verdanken, siehe auch Thema Leuchtweitenregulierung. Trotzdem gibts noch vernünftige Prüfer die sowas einfach ignorieren..es gibt schlimmeres.


    Meine Nebelschlussleuchte liegt auch mit Stecker im Regal und findet zufällig alle 2 Jahre ihren Weg ans Auto ;)


    Interessant wäre aber mal für die MkI/II (optik)-Fahrer eine Kombination Nebelschlussleuchte und Rückfahrscheinwerfer. Sowas ist legal und sogar schon zu kaufen..nur leider noch nicht in Minitauglicher Optik...

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