neue Fahrzeug Papiere

  • Moin ich hab mir die Tage einen Mini Kombi gekauft aber leider ohne Papiere sagt mir mal bitte was ich jetzt alle brauche und machen muss für neue Papiere und neue Brief
    Gruß Hendrik

  • Hi, brauchst eine Vollmacht vom Vorbesitzer (Kaufvertrag) damit kannst du zur Kreisverwaltung/Zulassungsstelle gehen die dann eine KBA anfrage (heißt glaub so) für dich stellen. dann kannst nach der Tüv Abnahme dir die neuen Papiere ausstellen lassen. MFG Öli

  • Hi, brauchst eine Vollmacht vom Vorbesitzer (Kaufvertrag) damit kannst du zur Kreisverwaltung/Zulassungsstelle gehen die dann eine KBA anfrage (heißt glaub so) für dich stellen. dann kannst nach der Tüv Abnahme dir die neuen Papiere ausstellen lassen. MFG Öli


    Ganz so einfach ist das nicht! Erst muß der Tüv Daten erstellen(nach § schlag mich tot). Dann geht man zur Zulassung. Dort muß man aber ordnungsgemäße Eigentumsnachweise haben. Früher reichte die KBA Anfrage aus, heute muß man eine Eidesstattliche Erklärung vom Vorbesitzer erbringen. Oder auch öffentlich "Aufbieten" wie bei der Hochzeit:-))
    Bevor man zur Zulassung geht unbedingt darüber Gedanken machen was man dort sagt. Hier in OL hatte ich mal richtige Probleme, obwohl der Leiter dieser Behörde mal ein Club- Kollege war.

    Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
    (Karl Valentin)

  • Zitat

    Hier in OL hatte ich mal richtige Probleme, obwohl der Leiter dieser Behörde mal ein Club- Kollege war.


    Der hat dich halt gekannt.... jetzt renne ich aber ganz schnell weg:cool:

    man darf einen Mini nicht als Kiste bezeichnen

  • Hallo Hendrik,


    hier sind zwei Sachverhalte zu unterscheiden:


    1. Eigentumsnachweis
    2. Nachweis darüber, daß das Fahrzeug schon mal zugelassen war


    Verkehrsüblich dient ein Fahrzeugbrief, bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II, beiden Zwecken.


    Wenn aber kein Fahrzeugbrief (oder eine Zulassungsbescheinigung aus dem Land, in dem das Fahrzeug vorher zugelassen war) vorhanden ist, wird es komplizierter.
    Dann sind beide Sachverhalte auf jeden fall separat zu behandeln.


    Als Nachweis des Eigentums sollte ein Kaufvertrag vorgelegt werden.
    Wenn der Fahrzeugbrief nicht mehr vorhanden ist, dann benötigst Du eine eidesstattliche Versicherung des Vorbesitzers, daß der Fahrzeugbrief in seinem Besitz verloren gegangen ist.
    Wenn diese eidesstattliche Versicherung vorliegt, wird der verloren gegangene Fahrzeugbrief dann von der Zulassungsstelle im Amtsblatt aufgeboten.
    Sofern sich nach dem Erscheinen der betreffenden Ausgabe des Amtsblattes innerhalb einer bestimmten Frist (ich glaube, das waren 4 Wochen) keine Behörde meldet, daß sie über den Brief verfügt, kann erst ein neuer ausgestellt werden.
    Somit dauert das ganze Verfahren üblicherweise ca. 6 Wochen.
    Zusätzlich wird je nach Zulassungsstelle noch der Nachweis gefordert, daß das Fahrzeug aktuell nicht als gestohlen gemeldet ist.
    Dafür gab es früher die "Unbedenklichkeitsbescheinigung" vom KBA, heute können die Zulassungsstellen das eigentlich online abfragen.
    Manche Zulassungsstellen machen das auch so, andere schicken dich dafür zur Polizei.


    Wenn Du am Ende nicht nachweisen kannst, daß das Auto schon mal zugelassen war, weil z.B. der Vorbesitzer die eidesstattliche Versicherung verweigert, hast Du ein echtes Problem.
    Denn ohne einen solchen Nachweis geht die Zulassungsstelle davon aus, daß das Fahrzeug noch nie zugelassen war und dann als Neufahrzeug zuzulassen wäre.
    Und die Kriterien für Neufahrzeuge (Schadstoffemission, Innsassenschutz, etc.) erfüllt nun mal kein Mini.


    Schöne Grüße
    Dietrich

    2 Mal editiert, zuletzt von mignotet ()

  • mignotet: eigentlich eine schöne, übersichtliche Erklärung. Zwei Fehler sind aber meiner Ansicht nach darin enthalten.


    Der Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung stellte noch nie und stellt auch heute keinen Eigentumsnachweis dar. Auf den seit Ende 2005 ausgegebenen Papieren steht genau das sogar drauf.
    Ob das Fahrzeug schon mal zugelassen war, darüber erteilt das KBA Auskunft, dafür bedarf es der ZB nicht.


    Dem Rest schließe ich mich auf der Grundlage eigener Erfahrungen gerne an.


    Grüße
    OlliMK

    The new BMC 1100 - it floats on fluid

  • Hallo Olli,


    ich hatte ja auch nicht geschrieben, daß der Brief ein Eigentumsnachweis darstellt.
    Formaljuristisch lässt der Besitz des Briefes das Eigentum am Fahrzeug maximal vermuten.
    Wenn Du aber mit einem Brief bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II auf der Zulassungsstelle erscheinst und das Auto zulassen willst, fragt dich nach meiner Erfahrung niemand nach einem separaten Eigentumsnachweis.
    Daher hatte hatte ich geschrieben verkehrsüblich.


    Das KBA kann nur feststellen, ob ein Fahrzeug schon mal zugelassen war, wenn die Zulassung in Deutschland erfolgte und die Daten noch nicht gelöscht wurden.
    Es gab vor einigen Jahren einige Änderungen im Zusammenhang mit der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).
    Ich weiss nicht mehr genau, wann das in Kraft trat.
    Vor diesen Änderungen wurden die Daten nach der Abmeldung bzw. Stillegung eines Autos automatisch nach einem Jahr (es konnte maximal auf Wunsch auf 1,5 Jahre verlängert werden) beim KBA gelöscht.
    Heute liegt die Löschungsfrist bei 7 Jahren.


    Schöne Grüße
    Dietrich

  • Ok gut kleine Frage ich muss den Mini ja noch abholen, haben die alten Modelle nur einen fahrgestellnummer in der sicke und kein typenschild links im motorraum ? Oder ist das wo anders??

  • Ok gut kleine Frage ich muss den Mini ja noch abholen, haben die alten Modelle nur einen fahrgestellnummer in der sicke und kein typenschild links im motorraum ? Oder ist das wo anders??


    Das kann man so pauschal nicht beantworten.
    Wenn das Auto mal in Deutschland zugelassen war, dann sollte er ein genietetes Typschild im Motorraum haben.
    Denn das ist hier vorgeschrieben und muss bestimmte Informationen (Hersteller, Fahrgestellnummer, Gewichte, ...) enthalten.
    Die in die Karosserie eingeschlagene Fahrgestellnummer brauchst du in Deutschland erst ab Baujahr 1969, davor reicht das Typschild alleine.
    Sollte dein Mini ein solches Typschild nicht haben, sondern nur eine eingschlagene Fahrgestellnummer, ist das aber kein Beinbruch.
    Du kannst so ein Schild auf Basis eines Rohlings (gibt es im Teilehandel oder bei ebay) selbst anfertigen.
    Die Daten kannst du beim Schildermacher oder Schlüsseldienst sauber gravieren lassen.


    Wenn aber weder Typschild, noch eine eingeschlagene Fahrgestellnummer zu finden ist, dann hast du ein ganz anderes Problem...


    Schöne Grüße
    Dietrich

  • ...wenn du den Brief bei der langen Restauration verloren hast und einen Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer wo drin steht das der Brief beim Kauf übergeben wurde musst du die Eidesstattliche Erklärung abgeben. Für den Fall das der Vorbesitzer das nicht möchte ;)


    Wie weiter oben schon geschrieben müssen deine Unterlagen zu deiner Story passen, du hast nur einen Versuch.

    cabin crew, all doors in flight and cross check!

  • Hallo Olli,


    ich hatte ja auch nicht geschrieben, daß der Brief ein Eigentumsnachweis darstellt.
    Formaljuristisch lässt der Besitz des Briefes das Eigentum am Fahrzeug maximal vermuten.
    Wenn Du aber mit einem Brief bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II auf der Zulassungsstelle erscheinst und das Auto zulassen willst, fragt dich nach meiner Erfahrung niemand nach einem separaten Eigentumsnachweis.
    Daher hatte hatte ich geschrieben verkehrsüblich.



    Servus, in dieser AUsführlichkeit deckt sich das auch mit meinen Erfahrungen. Mein Einwand zielte vor allem darauf ab, dass ansonsten halt viele Mitmenschen immer noch, trotz jahrzehntealter anderslautender höchstrichterlicher Entscheidungen der irrigen Auffassung sind, dass Brief (bzw. ZB II) und Eigentum am Fahrzeug in Zusammenhang stehen.


    Der Regelfall ist halt, dass die Zulassungsstellen sich gar nicht für die Eigentumsverhältnisse interessieren, sonst wäre ja jede Zulassung eines Leasing-Fahrzeugs ein Kraftakt. Hier gehen ja in der Regel weder die Bank als Eigentümerin noch der Halter (Leasingnehmer) zur Zulassungsstelle, sondern meistens der Händler.


    Aber wir kommen vom Thema ab, sorry ;)


    Grüße
    OlliMK

    The new BMC 1100 - it floats on fluid

  • Moin ich hab mir die Tage einen Mini Kombi gekauft aber leider ohne Papiere sagt mir mal bitte was ich jetzt alle brauche und machen muss für neue Papiere und neue Brief
    Gruß Hendrik


    Hi miniatlantic91, würde mich mal interessieren, wie deine Story ausgegangen ist - war die Anmeldung kein Problem ohne Papiere? Eine Freundin ist gerade dabei, sich einen 85er Mk V zu importieren aber sie ist sich mit den Papieren nicht so sicher.
    Ansonsten: Weiß sonst jemand, wie es derzeit mit KFZ-Anmeldungen aussieht? Möchte meiner Freundin gerne dabei helfen und bin mir da in puncto Versicherung noch unsicher - Wo seid ihr aktuell versichert? Meine Versicherung läuft seit 10 Jahren und ich bin zu faul, zu wechseln. Vielleicht kann mir auch jemand erklären, was es mit dieser EVB-Nummer auf sich hat und ob diese Versicherungsbestätigung via. Online-Verfahren auch für uns von Bedeutung ist oder nur für normale Zulassungen / Kurzzeitzulassungen? Bin aus diesem Artikel zur EVB-Nummer noch nicht schlau geworden. Meineswissens hab ich so eine auch Nummer gar nicht.


    Viele Grüße aus Dortmund, Ralf

    In einen Mini steigt man nicht ein - man zieht ihn sich an!

  • Hallo Ralf,
    Die EVB Nr. brauchst du jedesmal wenn du ein Auto anmeldest. Ist der elektronische Ersatz für die frühere Doppelkarte.Bekommst du heute von den Versicherungen per Email oder SMS geschickt und ist nur einmal gültig.

  • Du brauchst dem nicht zu helfen. Der will doch nur seine Versicherungslinks verbreiten.

  • Hallo es ist alles gut gegangen ich hab bei meinem Mini Kombi die fahrgestellnummer gefunden und der Verkäufer hat die Papiere auch gefunden nach 3,5monate und sie stimmen auch überein zum Glück jetzt kann es los gehen .

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