KFZ-Versicherung

  • du kannst normalerweise bei einer tariferhöhung kündigen, ich weiß aber jetzt nicht, ob die erhöhung eine prozentuale mindesthöhe haben muß. ansonsten zum jahreswechsel. sollte auch in deinen agb stehen... (das kleingedruckte!)


    guten rutsch!

  • regulär zum jahreswechsel kündigen geht nur bis zum 30.11. wg. einem monat kündigungsfrist. wie das bei preiserhöhungen ist weiss ich net,denke aber dass da ebenso die frist eingehalten werden muss .

    Speed is a bit like farting. You have to know when it's inappropriate.

  • ich glaube die DEVK hat die ganze Zeit noch werbung gemacht mit "bei vertragserhöhung noch bis ende des Monats kündigen, das wäre aber ja heute.


    kann sein, das du noch bis ende Januar kündigen kannst, weiß ich aber nicht



    und ansonsten, zum Verkehrsamt gehen und Mini stilllegen, ich hab 6,5€ bezahlt bei der anderen Versicherung Doppelkarte holen und wieder anmelden, kostet hier 12€, dass müsste auch gehen

  • Wahrscheinlich ist dir die Beitragserhöhung (wie immer) irgendwann Ende November zugestellt worden. Somit gilt ab dann die 1 monatige Sonderkündigungsfrist....die zuuufällig in 6 Min. rum ist...

    Ansonsten sind alle Versicherungsverträge mit Endverbrauchern
    kündbar mit 1 Monat auf Jahresende.

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Wenn ich mich recht erinnere gibt es ab 10% Erhöhung ein sonderkündigungsrecht
    Gruß Peter

    Gruß Peter


    a fool with a tool is still a fool


    PS schraube und fahre seit 85 Minitechnik

  • Zitat von suki

    ......
    und ansonsten, zum Verkehrsamt gehen und Mini stilllegen, ich hab 6,5€ bezahlt bei der anderen Versicherung Doppelkarte holen und wieder anmelden, kostet hier 12€, dass müsste auch gehen


    Das geht leider nicht. Das fällt auf, weil die neue Vers.Gesellschaft den Schadenfreiheitsrabatt bei der alten anfordert. Dabei wird dann auch das dort versichert Fzg. mit FIN erwähnt. Wenn das die alte Versicherung bemerkt, wird sie ihre älteren Vertragsrechte geltend machen und man ist dann weiterhin dort versichert.


    Ansonsten: Bei Vorlage der Beitragsrechnung mit einer Erhöhung (hier reicht eine Erhöhung von 10 Cent) hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht und kann innerhalb von 4 Wochen aufgrund der Erhöhung kündigen. Dies sollte in dem Kündigungschreiben explizit erwähnt sein.


    Kündigung sollte per Einschreiben erfolgen.

    cu monkeyzj


    Diskutiere nie mit einem Idioten denn: er zieht Dich runter auf sein Niveau und schlägt Dich dort mit Erfahrung.


  • Wenn ich ein Fahrzeug abmelde besteht doch kein Vertrag mehr ...wieso sollte ich es nicht bei einer anderen Versicherung anmelden können?

    Mini! ...Der Teuerste kleinwagen der Welt....Aber auch der Beste!!!!!

  • nun mal langsam mit halbwissen.
    also, JEDE versicherung ist kündbar, sobald auch nur ein cent teurer wird aufgrund beitragserhöhung.dieses ist mit einem monat frist zum erhöhungszeitpunkt zu tun.ich kann mir kaum vorstellen, dass veit seine rechnung erst vor drei tagen bekommen haben soll.und selbst wenn es so wäre... diese schreiben werden nicht als einschreiben versandt, man muss die nicht bekommen haben, kann dann aber feststellen, dass ja wohl der beitrag erhöht wurde und dieses wiederum das sonderkündigungsrecht auslöst.


    gruß vom generalagenten :D

  • versuchs mal mit verhandlung! ich habe den preis bis auf ca. 2 euro mehr bei der allianz gedrückt....(online-direktversicherung 92,..euro-allianz 94,..euro, haftpflicht für 6 monate). druck dir ein angebot aus und geh damit mal zu deinem vertreter! auch die allianz will ihre kunden behalten ;)
    gruss de knuddel :rolleyes:

    Die intellektuelle Kapazität des Agrarökonomen magnifiziert sich antiproportional zur Quantität der Hackfrüchte! :confused:



    member of--> http://www.mini-a-tour.de

  • Zitat von volumex


    gruß vom generalagenten :D



    Aller Hopp Mister Agent :D


    Ist der Vertrag jetzt gekündigt wenn ich ein Fahrzeug abmelde oder nicht!


    Gruß Thomas

    Mini! ...Der Teuerste kleinwagen der Welt....Aber auch der Beste!!!!!

  • in der Tat werden Beitragsrechnungen nicht per Einschreiben verschickt. Wäre ja ein viel zu hoher Kostenfaktor.


    Selbst wenn die Rechnung an Veit schon Ende November verschickt wurde, hat er sie bis heute wohl nicht erhalten :D . Also: anrufen und sagen, dass man die Rechnung nicht erhalten hat. Dann bekommt man diese nochmals zugeschickt und die Monatsfrist beginnt von vorne. ;)


    @ der Miniator
    Wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird, ruht der Versicherungsvertrag und ist nicht automatisch gekündigt. Ein Versichererwechsel ist i.d.R. nicht möglich.


    @ veit
    so ist es richtig: erst einmal verhandeln. Aber aufpassen, dass Du den Kündigungstermin nicht verpasst.

    cu monkeyzj


    Diskutiere nie mit einem Idioten denn: er zieht Dich runter auf sein Niveau und schlägt Dich dort mit Erfahrung.


  • länger als ein 1/4 jahr muss abgemeldet sein, dann kannste zu ner anderen versicherung wechseln.


    agentengruß

  • Zitat

    länger als ein 1/4 jahr muss abgemeldet sein, dann kannste zu ner anderen versicherung wechseln.


    Nun mal langsam mit Halbwissen :D


    Jeder, der eine Kraftfahrversicherung abgeschlossen hat, ist auch im Besitz der Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Versicherung (AKB).
    Dort ist in § 5 (Vorübergehende Stillegung) alles schriftlich nachzulesen und geregelt.


    §5 Abs. 1: Wird das Fahrzeug vorübergehend aus dem Verkehr gezogen (Stillegung im Sinne des Straßenverkehrsrechts), so wird dadurch der Versicherungsvertrag nicht berührt. Der Versicherungsnehmer kann jedoch die Unterbrechung des Versicherungsschutzes verlangen, wenn er eine Abmeldebescheinigung der Zulassungsbehörde vorlegt. Die Dauer der Stilllegung muss mindestens zwei Wochen betragen. ....


    §5 Abs. 5: Wird nach der Unterbrechung des Versicherungsschutzes das Ende der Stilllegung dem Versicherer nicht innerhalb von 18 Monaten seit der behördlichen Abmeldung angezeigt und hat sich der Versicherer innerhalb dieser Frist dem Versicherungsnehmer oder einem anderen Versicherer gegenüber nicht auf das Forbestehen des Vertrages berufen, endet der Vertrag mit Ablauf dieser Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das gleiche gilt, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von 18 Monaten seit der Stilllegung wieder zum Verkehr angemeldet wird. ....


    So regeln es die AKB und die sind maßgeblich!!

    cu monkeyzj


    Diskutiere nie mit einem Idioten denn: er zieht Dich runter auf sein Niveau und schlägt Dich dort mit Erfahrung.


  • kein halbwissen, sondern praxis in unserem haus.mit den akb hast du natrürlich recht und wenn eine versicherung keine darüber hinaus gehenden bedingungen hat, kann auf diesen 18 monaten bestanden werden.


    gruß patrick

  • Zitat von monkeyzj

    Nun mal langsam mit Halbwissen :D


    Jeder, der eine Kraftfahrversicherung abgeschlossen hat, ist auch im Besitz der Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Versicherung (AKB).
    Dort ist in § 5 (Vorübergehende Stillegung) alles schriftlich nachzulesen und geregelt.


    §5 Abs. 1: Wird das Fahrzeug vorübergehend aus dem Verkehr gezogen (Stillegung im Sinne des Straßenverkehrsrechts), so wird dadurch der Versicherungsvertrag nicht berührt. Der Versicherungsnehmer kann jedoch die Unterbrechung des Versicherungsschutzes verlangen, wenn er eine Abmeldebescheinigung der Zulassungsbehörde vorlegt. Die Dauer der Stilllegung muss mindestens zwei Wochen betragen. ....


    Was heißt das jetzt!?


    Wenn ich das fahrzeug stillege kann ich nach 2 Wochen den Vertrag kündigen oder was oder wie....


    Ich melde meine Fahrzeuge meistens nur fuer ein paar Monate an dann stehen die wieder ein halbes bis dreiviertel jahr rum (bis zum Tüv :D ) ich meine mich zu erinnern das ich schon mal ein Fahrzeug bei einer anderen Versicherung zugelassen habe die wollten dann nur wissen was fuer % ich habe und die wurden solange angenommen bis die Bestätigung kamm von der alten Versicherung ...Ich kann mich aber nicht erinnern das ich die alte Versicherung gekündigt habe :confused:
    Also scheint da doch was dran zu sein mit dem viertel Jahr oder einem anderen Zeitraum....


    Habe jetzt seit 20 Jahren schon Fahrzeuge angemeldet und bin immer davon ausgegangen das nach dem Stillegen des Fahrzeugs der Vertrag nach einer Bestimmten Zeit ( 1 Monat, 3 Monat....) der Vertrag automatisch gekündigt ist.
    Bin auch davon ausgegangen das die Ruheversicherung (das Fahrzeug ist auch nach der Stillegung noch versichert gegen Brand,Diebstahl....) nach Neuanmeldung bei einer anderen Versicherung gelöscht ist.



    :confused: :confused: :confused:


    jetzt mal Butter bei de Fische...ohne Beamten Deutsch...eine Erklärung bitte :D

    Mini! ...Der Teuerste kleinwagen der Welt....Aber auch der Beste!!!!!

  • volumex
    sollte auch kein persönlicher Angriff sein (daher auch der Smilie)....bezog sich nur auf Deinen Tread ganz oben ;)


    Die AKB regeln es eindeutig. Bei unserer Gesellschaft endet die Ruheversicherung nach 1 Jahr....danach machen wir keine älteren Vertragsrechte mehr geltend und der Kunde kann sich woanders versichern ->ohne Kündigung.


    Wer jedoch das Fahrzeug im Herbst abmeldet und im Frühling bei einer anderen Gesellschaft wieder anmeldet, hat kein Recht auf Wechsel der Versicherung. Sollte die bisherige Gesellschaft nicht auf die älteren Rechte pochen, hat man Glück gehabt. Nach den AKB ist dieses aber nicht möglich.


    Der Miniator
    mit den 2 Wochen ist folgendes gemeint: wer das Fahrzeug für z.B. 4 Tage abmeldet kann den Versicherungsvertrag für diesen Zeitraum nicht ruhend stellen. D.h., der Beitrag ist trotz Abmeldung zu zahlen. Erst wenn die Unterbrechung größer 14 Tage ist, kann die sog. Ruheversicherung beantragt werden. Für diesen Zeitraum sind dann keine Beiträge fällig. Im Rahmen der sog. Ruheversicherung besteht dann Versicherungsschutz, sofern das Fahrzeug sich auf einem eingefriedeteten Grundstück befindet. Beiträge werden hierfür nicht erhoben.


    Bislang scheinst Du anscheinend Glück gehabt. ;)

    cu monkeyzj


    Diskutiere nie mit einem Idioten denn: er zieht Dich runter auf sein Niveau und schlägt Dich dort mit Erfahrung.


  • Ah ha....!


    Stimmt da habe ich bis jetzt glück gehabt ( NEKURA wurde übernommen, Umzug, Zeitraum zulang....)


    Dann muss ich mal schauen wie lange die Kündigungsfrist bei mir ist :cool:

    Mini! ...Der Teuerste kleinwagen der Welt....Aber auch der Beste!!!!!

  • Finde ich immer noch teuer.... bei welchem prozentsatz denn ?? doch nicht etwa bei 40 % , oder :eek: ??
    Da bin ich nämlich und bezahle 170 pro Jahr !!!


    Gruß
    JM

  • Habe nochmal überlegt wie das bei mir auch schon gelaufen ist.....



    Wenn man ein Fahrzeug stillegt und man da nicht aus dem Vertrag rauskommt
    gibt es noch eine Möglichkeit wie man die Versicherung wechseln kann .


    Da ich das unbewußt ausprobiert hatte (Versicherungsagent war im Urlaub und ich brauchte eine Deckungskarte !) Habe ich das Gestern noch mal mit meinem Agenten durchgesprochen und der hat bestätigt das das Funktioniert....


    Also..... Aufgemerkt :D


    Man meldet bei einer anderen Versicherung ein anderes Fahrzeug an und läßt sich die % vom letzten vertrag überschreiben, dann meldet man das Fahrzeug ab und das erste Fahrzeug bei der neuen Versicherung wieder an..Fertig !


    Ist natürlich ein Rechenexsempel und mit rennerrei verbunden aber funktioniert.


    War mir damals egal weil ich ein Fahrzeug brauchte! habe das aber nochmal durchgespielt und trotz an und ummelderei 260 DM gespart :cool:

    Mini! ...Der Teuerste kleinwagen der Welt....Aber auch der Beste!!!!!

  • yep...das geht ;)

    cu monkeyzj


    Diskutiere nie mit einem Idioten denn: er zieht Dich runter auf sein Niveau und schlägt Dich dort mit Erfahrung.


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