Tachomanipulation wird hart bestraft...

  • Moin!


    Das kam heute per BMJ-Newsletter:


    "Berlin, 17. Juni 2005


    Tachomanipulation wird hart bestraft



    Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz verabschiedet, mit dem das Verfälschen der Messdaten eines Wegstreckenzählers unter Strafe gestellt wird. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe wird damit eine Gesetzeslücke geschlossen. „Der Kilometerstand eines Fahrzeugs spielt bei der Kaufentscheidung eines Gebrauchtwagens eine ganz wesentliche Rolle. Im Interesse aller ehrlichen Verkäufer und Käufer wollen wir die Aussagekraft des Wegstreckenzählers schützen. Wer den Wegstreckenzähler manipuliert, soll daher künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Auch die Mitarbeiter von Werkstätten, die im Auftrag elektronische Kilometerzähler zurückstellen, sollen künftig bestraft werden “, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Einschlägige Internetseiten werben sogar dafür, dass eine Tachomanipulation straflos sei. Dem schieben wir mit unserem Gesetz endgültig einen Riegel vor“, sagte Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe.


    Nach geltendem Recht ist das Zurückstellen von Kilometerständen nur dann strafbar, wenn es sich um eine vorsätzliche Hilfeleistung zu einem konkreten strafbaren Betrug handelt. Eine solche Absicht ist denjenigen, die das Verändern von Wegstreckenzählern als allgemeine Dienstleistung anbieten, in der Regel schwer nachzuweisen. Allerdings macht die Manipulationen von Kilometerzählern letztlich nur Sinn, wenn andere Personen (Käufer, Versicherungen, Leasingfirma etc.) über den tatsächlich gefahrenen Kilometerstand, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt, getäuscht werden. Deshalb ist es erforderlich, schon das bloße Verfälschen von Kilometerständen zu sanktionieren. Das Gesetz wird dabei die Verwendung von Computerprogrammen unter Strafe stellen, aber auch eine mechanische Einwirkung, wie etwa das Drehen an der Tacho-Welle. Geschützt werden alle Arten von Wegstreckenzählern, mit denen Kraftfahrzeuge (Pkw, Motorräder etc.) ausgerüstet sind. Verboten werden soll auch, Computerprogramme zum Zwecke der Verfälschung der Messdaten herzustellen und sich oder anderen zu verschaffen.




    Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
    Bundesministeriums der Justiz
    Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz
    Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
    Telefon 01888 580-9030
    Telefax 01888 580-9046
    presse@bmj.bund.de"



    Ich finds GUT!


    Viele Grüße,
    Hannes

  • Die Idee ist gut, aber bei einem Mini ist sowas wohl kaum zu realisieren.


    Ich denke da auch an meinen Cooper und den meiner Freundin.
    Unsere Schätzchen sind beide von 1991. Wer weiss wieviele Motoren da schon drin waren, bzw. wie oft der Tacho schon getauscht wurde, wegen Fehlfunktion oder weil einfach ein anderer vom Design her besser aussah. :p


    Gibt es eigentlich einen Mini, bei dem man sich 100 %ig sicher sein kann, sobald er mehr als 2 Vorbesitzer hat??
    Mal ausgenommen von den SPI`s und MPI`s. Die sind vom Alter her ja noch nicht so in der gefährdeten Gruppe.


    Aber bei einem Vergaser eine Aussage über die tatsächliche Laufleistung zu treffen ist wohl ein Ding der Unmöglichkeit....leider. :(


    Im Endeffekt darfst Du Deinen Mini ja gar nicht mehr verkaufen ( ich mein wer will das schon ), weil Du bei dem keinesfalls für den Kilometerstand garantieren kannst und schon mit einem Bein im Knast stehst :p


    Gruß Jan

  • ist ja auch für den mini nicht wirklich wichtig. mir ist zb die laufleitung völlig egal, weil ich mir die technik anschaue. was ist denn verkehrt daran, wenn der mini 100.000 km weg hat und alle fahrwerksteile nagelneu sind? ;)


    der minikäufer wird meistens wissen, was er kauft. ihm ist bewust, das die zahl auf dem tacho meistens die laufleistung des tachos ist. :D


    interessant ist das nur für autos als reine nutzfahrzeuge. ich kauf was um zu fahren aber es interessiert nur die laufleistung als indikator für die zu erwartende restlaufleistung. da ist die sache interessant und es ist gut so, daß der sache ein riegel vorgeschoben wird.


    der pat

    obergrillkäptn :D chef-buffet-freibeuter :D voodoo aller art

    ...kein und dann...

  • Zitat von JanCooper

    Gibt es eigentlich einen Mini, bei dem man sich 100 %ig sicher sein kann, sobald er mehr als 2 Vorbesitzer hat??


    Im Endeffekt darfst Du Deinen Mini ja gar nicht mehr verkaufen ( ich mein wer will das schon ), weil Du bei dem keinesfalls für den Kilometerstand garantieren kannst und schon mit einem Bein im Knast stehst :p


    Gruß Jan



    hmm - mein Tacho stand auf Null, als der grosse Motor reingekommen ist - der Moke wurde nach der restauration auf 10.000 meilen gestellt, weil der Gutachter trotz Nuts&Bolts Restauration gesagt hat - wie das alte Auto hat doch Kilometer drauf - irgendwass muss ich da reinschreiben - und ich wollte noch kontern - naja das Blech - oder teile vom Blech sind alt - der rest ist flatschneu....


    Tröste dich - in der CT (eigentlich ein sehr gutes Computermagazin) haben die im Februar (nicht Mai) noch was über tachtuning und schlagbohrmaschinen geschrieben...


    Ich finds gut, auch wenn jetzt ein paar Schwarzarbeiter - arbeitslos geworden sind. Naja - wenns nur in der BRD verboten wird - dann wird sich schon ein naher Grenzübergang und dortige tachospezies finden lassen....
    Also warten wir es ab...

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