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  • wer kann mir bei folgender sache helfen: ich restauriere einen Mini , und hab ein brief von 1980, so ich will das ding allerdings mit roten kennzeichen fahren.
    1.frage wie kriege ich auf den rote schilder:confused:
    2.frage muss ich zur vollabnahme zum tüv oder so was:soupson:
    3.frage kann ich einen anderen motor als im brief steht einbauen und ob ich sonstige nicht serienmäßige veränderungen vornehmen darf und trotz dem die roten schilder bekommen :rolleyes:
    ps: mit nicht serienmäßigen verändrungen sind gemeint z.B. lauter auspuff, k&n, cobra sitze, hi-fi, 10"vierkolbenbremsanlage und vieles mehr!!!:D


    :cool: KLEIN , ABER FEIN :cool:

  • ... denn Ausführungen der letzten Monate in den OldtimerZeitschriften bezüglich
    geplanter Abschaffung der 07er Nummern konnte man entnehmen, dass die Regelungen
    je nach Zulassungsbehörde recht unterschiedlich sind (TÜV ja/nein, Wechselkennzeichen etc.)
    ==> am besten schriftliche Unterlagen zu den örtlichen Regelungen anfordern .... :rolleyes:

  • Zitat von Long

    wer kann mir bei folgender sache helfen: ich restauriere einen Mini , und hab ein brief von 1980, so ich will das ding allerdings mit roten kennzeichen fahren.
    1.frage wie kriege ich auf den rote schilder:confused:
    2.frage muss ich zur vollabnahme zum tüv oder so was:soupson:
    ps: mit nicht serienmäßigen verändrungen sind gemeint z.B. hi-fi und vieles mehr!!!:D


    mit'm Brief von 1980 darfst du dich halt nicht mit'm MP3-fähigem Radio erwischen lassen.

















    sorry - hatte langeweile. ist sonst nicht meine Art :D


    jens

  • Du darfst vieles mit der roten nummer nur fahren darfst nicht wirklich, also wenn du mal einkaufen wärst und dabei wurde was passieren, würde die versicherung warscheinlich nicht zahlen.


    ist nur zum überführen, zum zu Treffen fahren zum Einstellungsfahrten machen usw. aber nicht um im alltag zu verwenden.

    Auf Erfahrung vertrauen




  • Rote Kennzeichen für Oldtimerfahrzeuge werden zuverlässige Halter zugeteilt, die mit ihren Fahrzeugen an Veranstaltungen teilnehmen, “die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen”.


    In der Regel sollten die Fahrzeuge mindestens 20 Jahre alt oder historisch besonders wertvoll sein.


    Die roten Kennzeichen sind nur für folgende Zwecke einzusetzen:


    1.Prüfungsfahrten
    2.Probefahrten
    3.Überführungsfahrten
    4.An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen
    5.Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur des Fahrzeuges



    Das Finanzamt erhebt eine pauschale Steuer in Höhe von jährlich 190 Euro


    Rechtsgrundlagen:


    49. Ausnahme VO zur StVZO (VkBl. 1994 Heft 19, S. 672)
    VkBl. 1995 Heft 8, S. 248 (Erkennungsnummern, Fahrzeugschein)
    § 28 Abs. 3 StVZO (Zuverlässigkeit)
    § 28 Abs. 2 StVZO (Ausgestaltung der Kennzeichen)

    Unterlagen zur Zulassung:


    1.Unterlagen zur Zulassung vorhandene Fahrzeugpapiere für das/die Oldtimerfahrzeug/e
    2.Personalausweis oder Reisepass mit
    3.Meldebestätigung
    4.Versicherungsdoppelkarte
    5.Nachweis über die bereits erfolgte Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses (im Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt)
    6.Versicherungsbestätigung (Doppelkarte)



    Gebühren:
    102,60 Euro für die befristete Erstzuteilung
    150,00 Euro für die unbefristete Zuteilung
    Kosten für die Prägung der Kennzeichen (beim Schilderpräger zu erfragen)


    Also definitiv nichts um damit täglich zu fahren....


    Da müsste man schon nen H-Kennzeichen haben!!!

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