Haubenhalter legal

  • Ich habe vor meine Motorhaube mit schnellverschlüssen zu befestigen..Ist das in Deutschlnad erlaubt/ was muss ich beachten..

  • Im Prinzip steht das hier drin...


    http://www.mini-forum.de/showthread.php?t=34662


    Der Link zu ISA Racing ist dabei sehr interessant.


    Plus, das für den Tüv der Fanghacken (gegen ungewolltes Öffnen der Haube während der Fahrt) erhalten sein muß.


    MfG


    Robert

  • Wo wir schon beim Tüv- Gequatsche sind..: Wie hoch ist die Mindestfläche in cm² der Außenspiegel nach STVZO? Weiß das einer?

  • Zitat von schubi

    90cm² wenn ich nicht irre...



    ... nicht wirklich oder? :rolleyes:

    es ist kurz vor fünf vor halb:

  • ist erlaubt, wenns es keine scharfen Kanten gibt und oder der eigentliche Verschluß duch Leder/Gummiläppchen abgedeckt wird.
    Is bei mir zwar nicht so, aber dafür hab ich auch immer nen kleinen Mangel im Tüvbericht.:p
    Was die Spiegel angeht, kannste gerne meine haben.
    Mir sind die nämlich zu klein, bzw. tu Dir den Gefallen und schraub welche dran durch die Du was siehst.
    Man wird mit nem Hondamini im Straßenverkehr nämlich auch gern mal unterschätzt und wenn die Blinden dat nich sehn, is es von Vorteil Sie rechtzeitig zu sehn. :)
    Weißt ja, mit den Innodreiecksfenstern sieht man da ja eh nicht sooooooooo gut durch. :)

  • Zitat

    ... nicht wirklich oder?


    ups, scheinen wohl doch nur 60cm² zu sein, oder 69, oder 90??? Je nach Quelle.


    zum Beispiel hier:
    Allgemeine Anforderungen
    (1) Rückspiegel müssen gegen Witterungseinflüsse u die üblichen Betriebsbean- spruchungen hinreichend widerstandsfähig sein.
    (2) Das Spiegelbild muss verzerrungsfrei sein. Grundsätzlich dürfen sowohl Plan- spiegel als auch gekrümmte Spiegel verwendet werden, jedoch muss der Krümmungsradius mindestens 1 200 mm betragen.
    (3) Die Größe der spiegelnden Fläche darf 60 cm2 nicht unterschreiten.
    (4) Durch den Außenspiegel an der linken FzSeite muss in einer Entfernung von 20 m hinter dem Spiegel der Verkehrsraum bei Fz bis zu 3,5 t zul Gesamtgewicht in einer Breite von mindestens 5 m u bei Fz über 3,5 t zul Gesamtgewicht in einer Breite von mindestens 7 m, gemessen von der verlängerten linken FzSeite, übersehbar sein. Daraus ergibt sich die Mindestbreite der spiegelnden Fläche .Diese Anforderungen werden bei Fz mit Linkslenkung idR erfüllt:
    1. bei Fz bis 3,5 t zul Gesamtgewicht mit einer Mindestspiegelbreite von ~ 80 mm für gewölbte Rückspiegel (1 200 mm Krümmungsradius) u einem mittleren Abstand Auge-Spiegel von etwa 1 300 mm, ~ 120 mm für Planspiegel u einem mittleren Abstand Auge-Spiegel von etwa
    2. bei Fz über 3,5 t zul Gesamtgewicht mit einer Mindestspiegelbreite von ~ 110 mm für gewölbte Rückspiegel (1200 mm Krümmungsradius) u einem mittleren Abstand Auge-Spiegel von etwa 800 mm.
    (5) Durch den Außenspiegel an der rechten FzSeite muß in einer Entfernung von 20 m hinter dem Spiegel der Verkehrsraum bei Fz bis zu 3,5 t zul Gesamtgewicht in einer Breite von mindestens 2,5 m u bei Fz über 3,5 t zul Gesamtgewicht in einer Breite von mindestens 4,0 m, gemessen von der verlängerten rechten FzSeite, übersehbar sein. Bei Fz mit Linkslenkung dürfen diese Außenspiegel an der rechten FzSeite in ihren Abmessungen nicht kleiner u in ihrer Krümmung nicht schwächer sein als die Spiegel auf der linken FzSeite.
    (6) Die Mindesthöhe der spiegelnden Fläche von Außenrückspiegeln ist von der Anbringungshöhe über der Fahrbahn abhängig. Ist dieses Maß > 1,5 (Mitte spiegelnde Fläche), müssen sich Spiegelhöhe zur erforderlichen Spiegelbreite wie 1,5 : 1 verhalten, um eine ausreichende Beobachtung der Fahrbahn zu gewährleisten.
    Art der Anbringung
    (7) Rückspiegel müssen einstellbar sein. Sie dürfen sich durch normale Betriebs- einflüsse nicht verstellen.
    (8) Rückspiegel dürfen auch über die höchstzul Breite des Fz hinausragen; in diesem Fall müssen sie zurückklappbar sein. Spiegel u Halterungen müssen den Rili über die Beschaffenheit u Anbringung der äußeren FzTeile entsprechen.
    (9) Das Sichtfeld nach vorn darf durch Rückspiegel nicht mehr als unvermeidbar eingeschränkt werden.
    (10) Dem FzHalter soll die Benutzung des Rückspiegels ohne wesentliche Ände- rung der Körperhaltung möglich sein.
    (11) Erfolgt die Sicht auf den Außenspiegel durch die Windschutzscheibe, so muß sie dem FzFührer durch den Teil der Windschutzscheibe möglich sein, der im Wirkungsbereich der Scheibenwischer liegt.



    Grundsätze für die Beurteilung von Zubehör-Rückspiegeln 1 Die Spiegel müssen konstruktiv so ausgeführt u am Fz angebracht sein, daß sie keine zusätzliche Gefährdung iS der §§ 30 u 30c darstellen. Starr angebrachte Spiegel u/oder Spiegel, die scharfe Kanten oder Vorsprünge aufweisen, sind demnach abzulehnen. Genehmigte Spiegel erfüllen bei vorschriftsmäßiger Anbringung die Anforde rungen. Zusatzspiegel dürfen das direkte u indirekte Sichtfeld nicht beeinträchtigen. Werden obige Forderungen erfüllt, so bestehen gegen Zusatzspiegel keine Bedenken.
    2 Werden serienmäßige Spiegel durch den Anbau von Zubehörspiegeln ersetzt, so müssen letztere mindestens das gleiche Sichtfeld wie die Originalspiegel ergeben. Die Vorschriften des § 56, der Rili 71/127/EWG, 74/346/EWG bzw 97/24/EG müssen erfüllt sein. Teilspiegel, die auf den serienmäßigen Spiegel aufgeklebt sind u diesen teil- weise verdecken, sind nicht zul. Spiegel mit zylindrischem Spiegelglas sind wegen der auftretenden Verzerrung idR abzulehnen. Serienmäßige Konvexspiegel dürfen nicht durch Planspiegel gleicher Größe ersetzt werden. Schwenkspiegel, die sich automatisch verstellen, zB bei Betätigung des Fahrt- richtungsanzeigers, sind nur als Zusatzspiegel zul, da während des Ausschwenkens das vorgeschriebene Sichtfeld nicht vorhanden ist.



    §72 zu § 56 Abs. 2 Nr. 6STVZO (zweiter Rückspiegel) ist spätestens ab 1. Januar 1990 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Krafträder anzuwenden. Bei Krafträdern, die vor dem 1. Januar 1990 erstmals in den Verkehr gekommen sind, genügt ein Rückspiegel.



    Der DMSB fordert 90cm² und ein einlegbares Quadrat von 60x60mm...


    Um alle Klarheiten zu beseitigen vielleicht doch noch mal beim TÜV durchklingeln ;)

  • das letzte ist doch für moppeds......


    Ob das bei allen so hinkommt, wie das da steht wage ich zu bezweifeln :D

    Früher hast du Frauen getroffen die haben gekocht wie deine Mutter, heute triffst du Frauen die so saufen wie dein Vater!



    Do you know the meaning of
    ABCDEFG
    A Boy Can Do Everything For Girl.


    Reverse the meaning of,
    GFEDCBA
    Girls Forgot Everything Done & Catches new Boy Again


    Der 70A Ford Lichtmachinen thread:
    http://www.mini-forum.de/showt…ghlight=ford+lichtmachine

  • Besser den TÜV anquatschen, ich bin mir da nun garnicht mehr sicher ...

    es ist kurz vor fünf vor halb:

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!