Wieder-Zulassung - Wann ist große TÜV-Abnahme fällig?

  • Hi!


    Mein Mini ist jetzt seit längerer Zeit stillgelegt. Der TÜV ist 4/2007 abgelaufen. Das gute Stück soll aber baldmöglichst aus seinem Dornröschenschlaf geholt werden. :D


    Wenn ich den Mini jetzt wieder zulassen möchte, wird dann eine normale TÜV-Abnahme fällig oder die große Untersuchung? Was ist mit den Eintragungen? Gehen die verloren oder werden diese in die neuen EU-Papiere übernommen? :confused:

    Mini - it's like falling in love!

  • ...nach meinem wissensstand:

    - normale tüv abnahme reicht aus, alte §21 abnahme (vollabnahme) erst nach 7 jahren der abmeldung/stillegung

    - eintragungen werden 1:1 übernommen (war zumindest bei den letzten drei wiederzulassungen/halterwechsel so, die ich gemacht habe)

    - neue nummernschilder werden verlangt, weil das alte kennzeichen bereits nach drei monaten? wochen? (oder so) neu vergeben werden kann und auch bestimmt schon "weg ist".

    viel erfolg!

    gruss andy
    ------------------------------------------------
    Mini, you only get what you make of it!!!
    ------------------------------------------------
    Erfahrung lässt sich nicht "downloaden"!!!!!!!
    __________________________________________


    "Der Gebildete treibt die Genauigkeit nicht weiter, als es der Natur der Sache entspricht" Aristoteles

  • Hallo Mike.


    Wenn Dein Auto nicht länger als sieben Jahre abgemeldet ist, ist Dein Fahrzeugbrief noch gültig und das Auto nicht als "Verschrottet" bei der Zulassungsstelle registriert. Dein Mini bekommt dann aber auf jeden Fall eine Vollabnahme.


    Wenn er länger als sieben Jahre abgemeldet ist, brauchst Du auch einen neuen Fahrzeugbrief. Das kann bei Dir aber nicht der Fall sein, wenn Dein Mini 2007 zur Hauptuntersuchung fällig war.


    Ich hoffe, daß Dir das weiterhilft und schönes Wochenende


    Georg

  • Denke die Vollabnahme gibt es nicht mehr, oder doch?


    LG


    Ah ok, habs jetzt verstanden, ergo müßte man dann erst wieder 2014 zum TÜV zur Vollabnahme..


    >> Av 1. März 2007 neue Regelung zur Vollabnahme?
    Ich habe gehört das ab den ersten März 2007 eine Vollabnahme erst nach 7 Jahren fällig wird! Alles was dazwischen ist reicht dann eine normale Vorführung beim Tüv.


    Die alte Regelung mit 2 Jahren tritt dann wohl ausser Kraft. <<

  • Zitat

    >> Av 1. März 2007 neue Regelung zur Vollabnahme?
    Ich habe gehört das ab den ersten März 2007 eine Vollabnahme erst nach 7 Jahren fällig wird! Alles was dazwischen ist reicht dann eine normale Vorführung beim Tüv.


    Du brauchst auch nicht mehr zum TÜV, sondern kannst dein Auto auch bei der DEKRA, GTÜ etc. vorführen.


    Gruß

    Besser bang jeloofe als kühn jefalle.


  • Wenn Dein Auto nicht länger als sieben Jahre abgemeldet ist, ist Dein Fahrzeugbrief noch gültig und das Auto nicht als "Verschrottet" bei der Zulassungsstelle registriert. Dein Mini bekommt dann aber auf jeden Fall eine Vollabnahme.
    Georg

    ´


    Nein, eine normale Vorführung reicht aus, kein §21




    Wenn er länger als sieben Jahre abgemeldet ist, brauchst Du auch einen neuen Fahrzeugbrief.
    Georg


    Einen neuen Brief und eine neue Nummer bekommt er sowieso.


    Gruß Matze

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!