Papiere für Mini mit brit. Zulassung

  • Hallo,

    meine Partnerin und ich kommen ein wenig wie die Jungfrau zum Kind bzw. zum Mini.

    Bei der Werkstatt meines Vertrauens steht seit einigen Tagen ein Mini Cooper (Erstzulassung 28.02.1997), um den wir uns nun die nächsten Monate kümmere und den wir solange auch fahren dürfen!
    Das grosse "Aber". Der Mini hat noch die britische Zulassung und soll von meiner Werkstatt durch den TÜV gebracht werden, d.h. Vollabnahme zur Erlangung der deutschen Kfz.-Papiere. Das Fahrzeug gehört dem Bruder meiner Partnerin (beide Engländer) und bisher liegt mir lediglich die britische Zulassung vor. Welche Papiere sind noch notwendig? Ich hab ein wenig gegoogelt und bin auf die Hinweise "Unbedenklichkeitserklärung", "EG-Typgenehmigung" und "COC-Papier" gestoßen. Wenn ich das richtig gelesen habe, brauche ich die Unbedenklichkeitserklärung nicht, weil das Fahrzeug in der EU zugelassen war. Stimmt das? Auf das COC-Papier bin ich bei den Hinweisen der Zulassungsbehörde gestoßen. Das COC-Papier bietet ein Anbieter im Internet für richtig teures Geld an. Muss ich das haben? Wo bekomme ich stattdessen die EG-Typgenehmigung her, wo es Rover doch seit 1996 nicht mehr gibt? Was ich bereits habe, ist eine Kfz.-Briefkopie eines gleichen Minis.
    Das scheint dem TÜV hier zusammen mit den britischen Papieren jedoch nicht zu reichen. Der will eine Bestätigung des Herstellers, der aber nicht mehr existiert.


    Ich weiß: Fragen über Fragen - großes SORRY!


    Es muss noch ein wenig am Mini gemacht werden, aber sobald ich die benötigten Papiere für die Vollabnahme und Zulassung zusammen habe, wird das Teil bald auf der Strasse sein. Wie gesagt werden meine Partnerin und ich dann wohl bis Frühling 2012 mit dem Mini unterwegs sein dürfen. Und ein wenig sind wir jetzt schon mit dem Mini-Virus infiziert. Wir schauen schon jetzt ein wenig auf die Mini-Anzeigen im Internet für "den Tag danach".


    Vielen, vielen Dank für Eure Unterstützung.


    LG
    Stephan

  • Also ich brauchte:


    • TÜV-Gutachten / Vollabnahme
    • Das britische V5 Registration Formular
    • Einen Besitznachweis (Kaufvertrag)


    Damit zur Zulassungsstelle und fertig.


    Grüße Olli

    *** Die Signatur ist in Urlaub ***

  • Hallo,


    Danke für die schnelle Reaktion. Leider bin ich jetzt noch mehr verwirrt.


    TÜV-Gutachten
    Das ist eigentliche meine erste Hürde. Die Werkstatt war ja mit dem Mini schon beim TÜV und die sprach von einem Schreiben des Herstellers. Die bisherige britische Zulassung wurde dabei vorgelegt. Was meint der TÜV mit einem "Schreiben" des Herstellers? Auf jeden Fall wollte der TÜV nichts machen.


    V5 Registration Formular
    Was ist das schon wieder? Oder meinst Du die britsche Zulassung. Die hab ich.


    Besitznachweis
    Die britische Zulassung sollte doch der Besitznachweis sein. Der Wagen ist auf den Namen zugelassen, auf den er auch jetzt hier in Deutschland zugelassen werden soll. Ich denke, dass mir da eine Vollmacht und ein Ausweis des Halters reicht. Auch wenn ich im Moment keine Ausweispapiere bekommen werde, da der Kfz.-Halter z.Zt. noch in Madagaskar lebt und sich dort nicht ohne Ausweispapiere aufhalten kann. Aber das Problem lös ich später.


    LG und nochmal vielen Dank.
    Stephan

  • Ja der TÜV hat alle Daten auf dem Server, auch das COC !!!
    wenn deine Werkstatt nur GTÜ oder sonstwas hat dann kann der nicht nachschauen. Also fährst DU zum TÜV und stellst das fahrzeug vor. die machen dann den Rest weil die ja schon alle Daten haben.


    Ja V5 ist das englische Registration Certificate mit dem Namen des Bruders deiner Partnerin ?


    Zugelassen kann nur auf Personen werden, die in Deutschland gemeldet sind.
    Biste hier nicht gemeldet, kannst du hier auch nichts auf deinen Namen zulassen.


    Ergo musst du


    a) warten bis der Bruder deiner Partnerin wieder da ist und er sich hier in D mit einem Wohnsitz anmeldet.


    b) einen Kaufvertrag vom Bruder deiner Partnerin auf deinen Namen oder den seiner Schwester ausstellen lassen und den Mini auf dich oder auf deine Partnerin zulassen, wenn du hier gemeldet bist, bzw. auf deine Partnerin wenn diese hier gemeldet ist.
    Dies wird die einfachste Möglichkeit sein. Der Kaufvertrag ist zwingend notwendig. kann auch über 2 Euro sein...


    Achso und am einfachsten zum TÜV gehen und die schauen lassen was gerichtet werden muss, dann zur Werkstatt, dann wieder zum TÜV zur nachkontrolle.

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