Rechtsanwalt für die Miniszene

  • Hallo Gemeinde,


    kennt jemand einen Rechtsanwalt der auch Insider in der Miniszene ist? Vorteilhaft dazu wäre wenn er in der Nähe vom PLZ-Bereich 76863 niedergelassen ist.


    Wäre für Tipps sehr dankbar.

  • Jetzt im ganz speziellen Fall geht es um den Moke den ich vor 2 Jahren verkauft hatte.


    Aufgrund zahlreicher Mängel soll ich laut Urteil von dieser Woche unter anderem den Kaufpreis von 15.000€ plus 5% Verzinsung zurückzahlen, die angefallenen Spesen des Käufers zahlen und den Moke wieder zurück nehmen.


    Mängel wie z.B.:
    CO Wert nicht in Ordnung; Heizung fehlt; beim Anheben des Moke geht die Kofferraumklappe nicht richtig zu; es wurde Rost entdeckt; und, und, und.


    Fehlt nur noch das die Klima nicht vorhanden ist, keine Servolenkung und das es bei Geschwindigkeiten über 80km/h zu arg zieht im Auto.


    Der Moke hatte 6 Wochen vor der Übernahme deutschen TÜV nach §21 und §23 ohne Mängel bestanden und seitdem keine 200km gefahren; desweiteren war ein aktuelles Classic Data Wertgutachten über 20.500€ vorhanden.

    Grüße Turi.
    www.die-wilden-minis.de

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    "Wo Worte selten sind, haben sie Gewicht." (William Shakespeare)

    5 Mal editiert, zuletzt von phokos ()

  • Bei dem beschriebenen Problem ist es für einen entsprechenden Anwalt eigentlich egal, ob Mini oder anderes Auto. Maßgeblich ist der Kaufvertrag und das dort beschriebene Objekt. Solltest Du im ADAC sein, nimm doch mal mit der Zentrale in München mit der juristischen Abteilung Kontakt auf. Die haben evtl. jemanden vor Ort, der bzgl. Autokauf/Haftung erfahren ist. Die Erstberatung bei einem Anwalt vor Ort kostet als Mitglied auch nichts, durch die Zentrale in München sowieso nicht.

  • Kann man 2 Jahre nach dem Verkauf noch so belangt werden. Ch dachte als privater Verkäufer schließt man jegliche Gewährleistung aus.
    Die von Dir gemachten Aussagen sind ja keine Mängel. Gerade der CO wert ist ja Einstellungssache.
    Und Du bist tatsächlich Verurteilt worden? Ich verstehe die Welt nicht mehr.

  • Bei dem beschriebenen Problem ist es für einen entsprechenden Anwalt eigentlich egal, ob Mini oder anderes Auto. Maßgeblich ist der Kaufvertrag und das dort beschriebene Objekt. Solltest Du im ADAC sein, nimm doch mal mit der Zentrale in München mit der juristischen Abteilung Kontakt auf. Die haben evtl. jemanden vor Ort, der bzgl. Autokauf/Haftung erfahren ist. Die Erstberatung bei einem Anwalt vor Ort kostet als Mitglied auch nichts, durch die Zentrale in München sowieso nicht.


    Hatte ich bei einem anderen Fall dieses Jahr auch. Erstberatung durch einen Fachanwalt, über die private Rechtsschutz vermittelt, war kostenlos.


    Zitat

    Ch dachte als privater Verkäufer schließt man jegliche Gewährleistung aus.


    Bei arglistiger Täuschung ist das was anderes.


    Aber ein nicht schließender Kofferraumdeckel bei einseitigem Anheben- das kann jedes aktuelle Fahrzeug serienmäßig.


    Heizung: War beim Moke Sonderausstattung und ist auch für einen Laien ein grob sinnlich wahrnehmbares Aggregat.


    Rost: Ja gekauft wie gesehen. Wo liegt das Problem?


    Ich habe eher den Eindruck, dass der Käufer nicht wusste, was er da kauft, um jetzt festzustellen, dass er doch lieber einen SLK hätte und den Vertrag (rechtswidrig) rückabwickeln will.

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

    Einmal editiert, zuletzt von J&A ()

  • ......und den Vertrag (rechtswidrig) rückabwickeln will.


    und sich das Ganze mit 5% verzinsen will.


    @Turi: Ich hoffe, dass Dir Recht widerfährt.

    Gruß
    Der BlechBernd

  • Das alte Lied...…


    Recht haben und Recht kriegen.
    Viel Glück, Turi :smile:


    Gruß


    Rüdiger

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