http://www.adac.de/infotestrat/ol…kw/default.aspx
Ob das nun als schwerer Mangel gilt? Aber ich würde einfach mal nach dem entsprechenden Paragrafen suchen, ausdrucken und bei einem anderen Prüfer nachprüfen lassen.
Grüße,
Andreas
Edit: ich verstehe die Liste vom ADAC so, daß Rückfahrscheinwerfer ab dem 1.1.86 ein Prüfzeichen (Bauartgenehmigung) haben müssen, wenn einer vorhanden ist. Pflicht für Rückfahrscheinwerfer war aber erst seit dem 1.1.87 (steht weiter unten nochmal).