aber die fahrverhaltesnprobe in stuttgart innenstadt war nicht so ihrs
und schon geht sie zu fuss
Nun ja, rein rechtlich muss man nach Eintritt einer Behinderung seine Fahrtauglichkeit erneut zumindest in einer praktischen Fahrprobe nachweisen.
Hmmm …
Ein Kumpel hat bei einem Unverschuldeten Krad-Unfall den rechten Arm eingebüßt …..
Als er wieder laufen konnte und aus dem Krankenhaus entlassen wurde (7Monate nach dem Crash) kaufte er sich stumpf ein Automatik-Auto und fuhr los ….
Bis er auf die Idee kahhmmm wieder Motorrad fahren zu wollen …. da ging der Tanz los …
Es war ein steiniger Weg, aber mit entsprechend umgebautem Motorrad erledigte er die Fahrprüfung in vollem Umfang mit allem Drum und Dran.
In dem Abwasch wurde auch der Pkw-Schein wieder legalisiert.