Eben nicht ….
Damit wäre ein Halterwechsel verbunden.
Bei Halterwechsel kann das Kennzeichen nicht in einen anderen Landkreis „auswandern“.
Funktionieren würde:
Man kennt jemanden im Kreis Minden, zieht bei dem mit ein ( Wohngemeinschaft ) , meldet seinen Wohnsitz dorthin um, meldet das Fahrzeug um und bittet um Wunschkennzeichen MI-NI 123 ……
Fertig ….
Danach stellt man fest, die WG ist doof und man zieht zurück in die Heimat, meldet den Wohnsitz wieder um und nimmt Kennzeichen MI-NI 123 mit ….
Das ganze natürlich nur auf dem Papier …. bedeutet Rennerei und Verwaltungsgebüren, aber so ist der Weg.
Kennzeichen dienen in erster Linie dazu, den Fahrzeughalter zu identifizieren und nicht das Fahrzeug.
Bleibt der Halter gleich, wird der Landkreis Nebensache.