hast du das noch irgendwo gespeichert oder nen Link? Ich finds nicht mehr... zumindest nicht mehr beim TÜV-Süd
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Ne sorry, die haben die Seite umgestrickt.
Aber das hat ich damals fürs Westwoodforum recherchiert, wurde mir auch von der Dekra so bestätigt:
...ich hab da mal meine Gesetzestexte gewälzt:
nach §22a Absatz 1 StVZO sind Sitze schonmal nicht Genehmigungspflichtig. ALLERDINGS sollten sie den folgenden Vorgaben entsprechen:
Sitze müssen:
§35a Abs. 1 StVZO - so einzustellen sein, das man das Fahrzeug auch im Angeschnallten Zustand sicher führen kann (Wenn ich da an die ganzen 3er BMW Liegesitzfahrer denke *doh* )
§35a Abs. 2 StVZO - verankert sein(ja ne is klar *rofl* - ergo schon erledigt, da an den Originalpunkten befestigt) und Kopfstützen haben (ab einem bestimmten Baujahr, welches ich aber vergessen hab...) - [ganz nebenbei: bei Fahrzeugen die über 25km/h fahren heißt es WÖRTLICH:(müssen ausgestattet) mit Sitzverankerungen, Sitzen - die sind zu Herrlich - also bei der nächsten Kontrolle: Herr Officer ich bin laut §35a II Satz 1 Bestimmung 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gesetzlich dazu VERPFLICHTET einen Sitz zu haben: Et voila!!! EIN SITZ!!!]
§35a Abs 3 und 4 StVZO - so geschaffen sein, das die Gurte ihrem gottgegebenen Zweck erfüllen können.
im Anhang steht dann noch etwas von der Lehnenverstellung - welche aber auch unter zu Hilfenahme von Werkzeugen vorgenommen werden kann. Sprich es reicht aus, eine Neigungsverstellung des ganzen Sitzes durchführen zu können. Laufschienen kommen in dem Zuge auch gut an.
Das wichtigste ist allerdings die Verankerung nach Abs 2.
Da haben sich die Jurastudiererei mal gelohnt^^ "