Beiträge von keule_k

    da hab ich schon mal bei ner nächtlichen kontrolle nen mängelschein bekommen
    cobra clubman mit verstellbarer und klappbarer konsole - gefiel den herren trotzdem nicht .
    sollte sich da was geändert haben ?

    Waren die hinteren Sitzplätze ausgetragen? Wenn nein wurde der Mängelschein zu Recht erteilt, wenn Ja dann haben sie sich geirrt(sofern das Fahrzeug vor EZ 96 liegt)
    Was sie dir ankreiden können sind die Konsolen, sofern keine KBA nummer angegeben ist.
    Einzig die Verbindung von Sitz an Karosse liegt im Ermessen des Beamten. Hier lohnt sich meistens der Verweis auf die Serien Sitze und deren "Sicherheitspotential", wenn man freundlich bleibt lassen die meisten dann auch mit sich reden.

    Das ganze ist mittlerweile so undurchsichtig geworden das die Polizisten selbst nicht mehr durchblicken(in gewisser Weise können sie einem da schon ein ganz glitze kleines Bisschen leid tun).
    Wer auf Nummer sicher gehen will, der lässt die Sitze eintragen(es gibt ja Stellen wo das in Deutschland tatsächlich noch möglich ist)

    hast du das noch irgendwo gespeichert oder nen Link? Ich finds nicht mehr... zumindest nicht mehr beim TÜV-Süd

    "
    Ne sorry, die haben die Seite umgestrickt.
    Aber das hat ich damals fürs Westwoodforum recherchiert, wurde mir auch von der Dekra so bestätigt:

    ...ich hab da mal meine Gesetzestexte gewälzt:
    nach §22a Absatz 1 StVZO sind Sitze schonmal nicht Genehmigungspflichtig. ALLERDINGS sollten sie den folgenden Vorgaben entsprechen:
    Sitze müssen:
    §35a Abs. 1 StVZO - so einzustellen sein, das man das Fahrzeug auch im Angeschnallten Zustand sicher führen kann (Wenn ich da an die ganzen 3er BMW Liegesitzfahrer denke *doh* )
    §35a Abs. 2 StVZO - verankert sein(ja ne is klar *rofl* - ergo schon erledigt, da an den Originalpunkten befestigt) und Kopfstützen haben (ab einem bestimmten Baujahr, welches ich aber vergessen hab...) - [ganz nebenbei: bei Fahrzeugen die über 25km/h fahren heißt es WÖRTLICH:(müssen ausgestattet) mit Sitzverankerungen, Sitzen - die sind zu Herrlich - also bei der nächsten Kontrolle: Herr Officer ich bin laut §35a II Satz 1 Bestimmung 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gesetzlich dazu VERPFLICHTET einen Sitz zu haben: Et voila!!! EIN SITZ!!!]
    §35a Abs 3 und 4 StVZO - so geschaffen sein, das die Gurte ihrem gottgegebenen Zweck erfüllen können.
    im Anhang steht dann noch etwas von der Lehnenverstellung - welche aber auch unter zu Hilfenahme von Werkzeugen vorgenommen werden kann. Sprich es reicht aus, eine Neigungsverstellung des ganzen Sitzes durchführen zu können. Laufschienen kommen in dem Zuge auch gut an.
    Das wichtigste ist allerdings die Verankerung nach Abs 2.

    Da haben sich die Jurastudiererei mal gelohnt^^ "

    Na ich hoffe doch, das wir noch Bilder von unserem wertvollen Gegengeschenk an den Miniwahn Thüringen bekommen, und das Ding dort einen Ehrenplatz erhält... :D

    Bilder gibts^^
    Ehrenplatz wird gesucht - wird nur schwierig mit der Konservierung


    - 1 Kasten Bier is noch da
    - jede Menge Alkoholfreies is auch noch da

    Könnt ihr gern zu den 2.TETMT mitbringen:D


    - glaub wir müssen nochmal grillen :D


    Fehler in der Wortwahl - BRATEN:rolleyes:


    Dann aber mit einheimischen Brötchen ... die werden pünktlicher geliefert :D

    BlaBlubb :D (tut mir Leid!!)

    War sehr schön bei euch.
    Danke an Schubi und Josi für die mitunter sehr aufregenden Schlafplätze und die fürstliche Versorgung. War wie immer super!!!

    Infos fürs 2.TETMT gibts diese Woche

    Ich komm mit ner Nummer kleiner. ich sag nur 1000er 16V mit Querstromkopf Baby YEAHR.

    Achso ich hab noch nen LCB mit L-SondenAnschluss also für 1300er od. 1.3i rumliegen -wenn den jemand braucht kann ich ihn Samstag mitbringen - Lambdasonde mit einem Kabel (Vergaßer) oder mit 4Adern für SPi gibts dazu(hab ich beide da)

    Bis Morgen/Samstag

    mit XFlow Köpfen kannst du den Spi eh nicht verwenden, da hier einer der Vorteile ist, das Jeder Zylinder seinen eigenen Ansaugkanal hat. Ich glaube nicht das ein EinspritzKonzept ohne zylindererkennung und mit nur einer Einspritzdüse hier überhaupt funktioniert?!

    Warum beharrst du denn weiter auf dem SPi Einspritz System wenn dir andere Systeme Bessere Ergebnisse liefern können?
    Ich meine wenn du schon über die K1100 Köpfe nachdenkst, bringt dich die SPi Einspritzung eh nicht weiter.
    Interessant wäre ein Kompressorumbau (vmax Scart) oder Zwangsbeatmung via Turbo(wurde sicher auch schon mal für einen SPi gebastelt?!).
    Es kommt nur nicht unbedingt raus für was du den Wagen einsetzen willst, bzw was über Reglements überhaupt erlaubt ist.

    Schönen Sonntag noch