Also laut meiner Jursistischen Ausbildung lautet es so das ein Mietvertrag nach 550 BGB der länger als ein Jahr gelten soll der Schriftformerfordernis unterliegt, bzw wird es durch die nicht festgelegten Mietkonditionen im Falle eines nicht schriftlich ausgehandelten Mietvertrags sicher schwer da irgendetwas ein zu klagen!
Arbeitsverträge, Kaufverträge etc. bedürfen mit unter keiner Schriftform - es gibt aber Ausnahmen!
solltest du natürlich das Glück haben das der Wagen in 20 Jahren noch da steht - dürfte er via Gesetz in deinen Besitz übergegangen sein quasi durch Ersitzung, also vorsicht mit solchen Aussagen ![]()
Grüße