innouwe
"leider könnte und wird es mit dem H-Kennzeichen schwierig werden, weil der Motor nicht original ist und wohl auch nicht als zeitgenössischer Umbau durchgeht, weil es den Motor damals noch nicht gab.
Hier darf also nur ein völlig Ahnungsloser TÜV-Prüfer die H-Abnahme machen..."
Das stimmt nur bedingt. Sonst dürfte in älteren Fahrzeuge auch keine Scheibenbremsanlage nachgerüstet werden... Man bekommt auch bei jüngeren Motoren der gl. Fahrzeugreihe ein H-Kennzeichen. Habe mich schon umfassender damit befasst, weil mein 62er Woody einen aufgebohrten 1300er kriegt... :p
CU Olli