Zitat von PadmanAlles anzeigenHab da noch was....
Ausnahmen von Fahrverboten in den Umweltzonen
II.1 Allgemeine Voraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen für eine in Baden-Württemberg geltende Ausnahme sind:
1. Dass ein Fahrzeug technisch nicht nachgerüstet werden kann: Grundsatz "Nachrüstung vor
Ausnahme". Dies muss durch eine Bescheinigung durch eine AU-Werkstatt, Technische Überwachungsorganisation
oder ein Prüfingenieur bestätigt werden. Der Fahrzeughalter muss die
Bestätigung mit sich führen.
2. Oder: Eine Nachrüstung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Dies liegt vor, wenn die Nachrüstkosten
den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigen oder die Nachrüstungskosten bei Gewerbetreibenden
zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz führen würden. Dies muss durch
das Bürgermeister- bzw. Landratsamt des jeweiligen Stadt- bzw. Landkreises bestätigt werden.
Der Fahrzeughalter muss die Bestätigung mit sich führen.
Sodele... wie es aussieht werd ich wohl eine Ausnahmegenehmigung für meinen Mini bekommen...
Ne telefonische Zusage von der Zulassungstelle hab ich schon. Warte nur noch auf nen wichtigen Wisch.
Werd die Tage dann aufs Amt schlendern... Daumen drücken ![]()
Nix da, rare und überteuerte Gutmann Kats die eh nix taugen
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