ich zitiere aus einem älteren beitrag:
Sportsitze müssen nicht eingetragen werden, sofern sie einige Bedingungen erfüllen:
1. Lehnenverstellmöglichkeit mindestens 15°
2. Klappmöglichkeit der Lehne bzw. des Sitzes bei einem 2-Türer mit Zulassung 4 oder mehr Personen
Eintragen lassen solte man sog. "starre" Sitze, die keine Lehnenverstellung ermöglichen. Weiter ist der Einsatz ohne Klappmöglichkeit des Sitzes möglich wenn das Fahrzeug zum 2-Sitzer umfunktioniert wird (Eintrag im Brief)
demnach müsstest du die sitze nicht mal eintragen lassen aber die idee mit dem originalsitz ist wohl auch eine möglichkeit