Da geht das Spielchen der gegnerischen Versicherung schon los !!!
Die schicken einen Gutachter, klar, denk aber dran, da gilt der Spruch:
Wes Brot ich ess, des Lied ich sing !!!
Wenn Du Klug bist kannst die wieder anrufen und ihnen mitteilen dass Du selbst, bzw. Dein Anwalt den Gutachter bestellen werden. (Würde mich bei der Auswahl des Gutachters unbedingt auf den Fachanwalt verlassen.)
Du hast einen RECHTSANSPRUCH darauf den Gutachter selbst zu wählen, und den muß die gegnerische Versicherung bezahlen. Es bleibt denen natürlich unbenommen noch zusätzlich einen eigenen Gutachter zu schicken und zu bezahlen. (Verkneifen die sich aber im Regelfall weil´s zusätzlich Geld kostet.)
Sei gewarnt, pass gut auf dass Du nicht über den Tisch gezogen wirst!
Und wenn das ein Auto "in Restauration" ist, ist das rechtlich bestimmt noch mal was anderes als ein Unfall mit einem zugelassenen Auto im Strassenverkehr !!
Mal übertrieben ausgedrückt, stell Dir vor, der Trecker wäre gegen einen leicht angeschmutzten Rembrandt oder Picasso gefahren und hätte das Bild zerstört! Dann könnte die Versicherung auch nicht sagen: "Klar, das Bild ist
kaputt, schade drum, aber wir ersetzen Ihnen selbstverständlich die Leinwand, den Holzrahmen und die Farbe, dann können Sie Sich einen neuen malen".
Nochmal, PASS AUF !!!!
Grüße!
Leo.