Oldtimer-Kennzeichen
Oldtimerkennzeichen können beantragt werden für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und vornehmlich "zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" eingesetzt werden. Dabei gilt unabhängig von der Einstufung in Schadstoff- und Geräuschklassen ein pauschaler Steuersatz von € 191,73, für Krafträder von € 46,02. Freizeitfahrten sind möglich.
Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer ist ein Gutachten nach § 21 c StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV/DEKRA o.ä.) erforderlich. Fahrzeuge mit zugeteilten Oldtimerkennzeichen unterliegen der regelmäßigen Hauptuntersuchung.
Benötigte Unterlagen: Fahrzeugbrief
Fahrzeugschein sowie Kennzeichen (gilt auch für Kräder/Anhänger) oder Abmeldebescheinigung
Versicherungsdoppelkarte
Personalausweis (bei Vorlage eines Reisepasses oder ausländischen Personalausweises ist eine Abfrage der Meldedaten durch die Kfz-Zulassungsstelle erforderlich, diese kostet € 7,50)
Gutachten nach § 21 c StVZO
Die Zulassung auf Firmen (Juristische Personen) macht die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht bei Einzelkaufleuten) und einer Gewerbeanmeldung erforderlich. Bei Freiberuflern tritt an die Stelle der Gewerbeanmeldung der Mietvertrag über die Geschäftsräume.
Beauftragte Personen müssen zusätzlich zu den genannten Unterlagen eine Vollmacht vorweisen und sich zur Person durch gültigen Lichtbildausweis ausweisen können.
(...)
Kosten:
Die Zuteilung von Oldtimerkennzeichen kostet € 41,40, bei Wunschkennzeichen zzgl. € 10,20. Für die Vorabreservierung von Kennzeichen (z.B. über Internet-Wunschkennzeichen) werden weitere € 2,60 fällig.
Kosten für Kennzeichenschilder sind in den Verwaltungsgebühren NICHT enthalten.
Die genannten Gebühren können in besonderen Einzelfällen abweichen.