Auszug aus einem Artikel von Auto Motor Sport:
LED mit H-Kennzeichen zulässig
Inzwischen ist ein Umbau auf LED-Licht auch bei Autos mit H-Kennzeichenzulässig. Die AG Oldtimer hat sich im Dezember 2022 darauf verständigt, dass nachgerüstete LED-Leuchtmittel mit Bauartgenehmigung im originalen Scheinwerfer keine Änderung des äußeren Erscheinungsbildes darstellen. Denn handelt es sich um ein Verbrauchsmaterial und die Änderung verbessert die Sicherheit, ohne das Erscheinungsbild zu ändern – bei ausgeschaltetem Licht. Schwierigkeiten könnte es geben, wenn das Auto eine Einzelabnahme hat – in diesem Fall am besten einen Sachverständigen fragen. Dass die LED heller strahlen, ist auf dem Bild oben gut zu sehen. Osram und Philips geben etwa die doppelte Leuchtkraft an.