Hallo,
es hat sich ja jetzt alles zum Guten gewandt, jedoch von meiner
Seite zwei Anmerkungen:
1) Curana: Schließe mich hier dem Kommentar von A. Hohls an
2) A. Hohls: Hätte man im Vorfeld "...alles vorher schriftlich und
rechtsverbindlich und 'überhaupt' zu besprechen und
festzulegen..." befolgt, d.h. einen schriftlichen Werkstattauftrag
erteilt, hätte man sich die ganze Aufregung sparen können.
Als für beide Seiten schnellste und angenehmste Methode hat sich
bei mir bewährt, dass ich zu hause alle Punkte in einem schriftlichen
Auftrag aufliste und dieser von der Werkstatt im Auftrag als z.B.
".. Details siehe schriftliche Beauftragung vom ... " übernommen
wird.