Hallo,
ich hatte auch schon einen ähnlichen Fall und die Versicherung wollte mich trotz zweier Gutachten von deren eigenen Gutachtern vor den Kadi zerren.
Es wird hier aus meiner Sicht ganz klar darauf gezielt, dass der dumme Versicherungsnehmer klein bei gibt, denn das Fahrzeug darf aus Beweissicherungsgründen i.d.R. nicht mehr bewegt bzw. repariert werden, denn das Gericht könnte ja auf die Idee kommen, einen neutralen Gutachter zu benennen.
Man muss keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren (niemals zum "Schadensschnelldienst" !!!
), bleibt aber wie bereits beschrieben eventuell bis zur Gerichtsentscheidung auf den Kosten für einen "Fremdgutachter" sitzen.
Ein Versicherungsvertreter vor Ort hilft nur bei den "Formulierungen" bei privaten Haftpflichtfällen, ist jedoch machtlos sobald ein KFZ Schaden ins Spiel kommt, denn dann kommen i.d.R. die Schreibtischtäter in den Verwaltungen in Aktion.
Private Haftplflichtversicherungen sind für jede Versicherung ein "Minus - Geschäft" und dienen i.d.R. nur zum Kundenfang. Deshalb werden auch teilweise die haarsträubendsten Fälle bezahlt.....
Man sollte für jeden halbwegs brauchbaren Mini ein Zeitwertgutachten erstellen lassen, denn dann hat man v.a. im Falle eines Diebstahls oder schwerem Unfall oder Brandschaden einen Nachweis.
Gutachter sind in ihrer Begutachtung relativ frei gestellt, dies wird zum Teil auch im Graubereich des Gebrauchtwagenhandels ausgenützt, denn es gibt immer einen Gutachter mit klebrigen Händen, welcher nach Bedarf einen hohen oder niedrigen Wert attestiert.
Grüssle,
Markus