Hallo Robin,
das meiste wurde bereits gesagt:
1) Wenn Die Busgesellschaft den Schaden und die Schuld des
Fahrers schriftlich (!!!) eingesteht, dann sollte es auch ohne
Anwalt gehen.
2) Ist der Busfahrer weitergefahren, ohne sich um den Schaden
zu kümmern ? --> Du hast dann ein ideales Druckmittel, da eine
nachträgliche Anzeige den Fahrer aufgrund Fahrerflucht führer-
scheinlos macht
3) Nur freien Gutachter akzeptieren --> Nix Schadenschnelldienst
und Gutachter der Gegenseite!!!
4) Wenn Du zum Rechtsanwalt mußt --> Entweder mit Deiner
Rechtsschutzversicherung (oder hast Du Dir die paar Euros
gespart ??
) ansonsten telefonisch vorher klären
ob Du löhnen mußt oder ob er sich seine Gebühren von der
gegnerischen Seite holt.
5) Wenn Du das Gutachten und das Geld hast, gehe zum Minispe-
zialisten Deines Vertrauens!!
Grüssle,
Markus