das ist so nicht ganz richtig (besserwisser ich, aber aus erfahrung). ein van (ohne fenster & sitze hinten) dürfte auch weiterhin als lkw zugelassen werden, damit erfolgt die besteuerung nach gewicht. ob das nun vorteile gegenüber pkw-zulassung bringt, muss man im einzelfall testen.
das geländewagen-ding ist folgendes: zulassung erfolgt als pkw; dazu besorgt man sich ein tüv-gutachten, dass der pkw wie ein kombinationskraftwagen (war mal zulassungsart, tatsächlich) gebaut ist. es folgt - nach vorlage beim finanzamt - die besteuerung WIE lkw (nicht ALS lkw, man beachte den feinen unterschied), also nach gewicht.
vorraussetzung ist, dass das fahrzeug ein zulässiges gesamtgewicht von 2.8t überschreitet, als ggf. auflasten lassen (im regelfall ein simpler eintrag in die papiere).
das brachte bei meinem chevy suburban (2.9t leer...) statt ca. eur 2400,- (netter vorschlag vom finanzamt) die steuer von ca. 170,-.
nils